Servus,
wechselt man eigentlich bei einer Reserveverwendung als Sicherungsuffz in einem HSchBtl seine Barett- und Litzenfarbe auf Grün, oder behält man seine "alten" Farben aus aktiven Zeiten. Ich habe dazu die beiden unterschiedlichen Meinungen gehört. Was stimmt denn nun?
Laut dem meinigen (HSchBtl 27) steht der Wechsel an, also grüne Litzen und eichenlaubbestücktes Barett.
Im Zweifelsfall einfach mal in deinem HSchBtl anrufen und fragen, wie dies handhaben.
Hallo,
die "Vorschriftenlage" ist hier (wie doch öfter) relativ eindeutig:
Mannschaften und Unteroffiziere unterliegen dem "Litzenzwang", d. h. bei einer Versetzung / Umplanung in eine andere Einheit / Verband wird die "neue" Litzenfarbe übernommen.
(sonst hätte man irgentwann ja nur noch "bunte" Einheiten).
"Fertig" ausgebildete Offiziere können ihre Litzenfarbe ggf. behalten.
Es wird allerdings (in Abweichung von der Vorschriftenlagen) oft so gehandhabt, so auch ausgebildeten Unteroffizieren das Tragen der bisherigen "Waffenfarbe" weiter gestattet wird
(z. B. die Fallis behalten gerne ihre Barettfarbe ....)
Ein Mannschaftsdienstgrad, der zum Sicherungsunteroffizier ausgebildet wird, sollte aber in jedem Fall das grüne Barett tragen, da dieser Soldat ja kein Unteroffizier seiner ursprünglichen Waffenfarbe mehr ist.
Zwar schon was älter aber wo steht das?
In der 37/10?
Wüde mich aber auch mal interessieren - würde ja heißen, dass ich später als SanOffz in grüner Montur aufgrund meiner GrenFw-Vergangenheit rumlaufen könnte ;)
Nach meinem Kenntnisstand verhält es sich so:
Es sind die Litzen und das Barett der Dienststelle zu tragen, wo man beordert ist
oder
sofern der MOB TrpT der SKB angehört, trägt man die Litzen und das Barett der Truppengattung wo drin man ausgebildet ist bzw. der man laut DP Beschreibung angehört.
Danek für deine Info Snake aber gibt es dazu nen Befehl?
Ich könnt mir nur vorstellen, dass es in der 37/10 steht oder gibt es da noch ander vorschriften für?
Von nem bekannten Major weiß ich, dass er seine Litzen behalten hat aber das Panzertruppenbarett ablegen musste!
Nen Anderer Hauptfeldwebel zum Beispiel musste nichts der gleichen machen!
Ist schon etwas verwirrent!
Hat einer der Mods da Ahnung von?
Sollte die Vorschrift gelten, außerhalb von Berlin und wenn es nicht irgendjemand aus was weiß ich für Gründen freigestellt hat, etwas anderes zweckmäßiger sein und auf Grund der immens anspruchvollen Aufträge die Grundregel überhaupt nich in Frage kommen, dann regelt die Vorschrift in Pkt 411, dass die Litzen den Kragenspiegeln des Dienstanzuges entsprechen. Kragenspiegel und Barett/Bergmütze sind in der gleichen Vorschrift grundsätzlich den Truppengattungen zugeordnet. HSch war Infanterie, darum grünes Barett und grüne Kragenspiegel und Litzen.
Naja mir geht es nicht direckt ums HSchBtl sondern wie das im allgemeinen gehandhabt wird!
Ich bin ja nun als Jg eingekleidet, bin aber bei den fernmeldern eingeplant!
Was für eine Regelung greift da? Muss ich mich jetzt umkleiden auf Rot und Gelb?
Was das mit Berlin zu tun haben soll ist mir allerdings schleiherhaft?
Nun, kann ich erklären. Hier wird gefragt wie es geregelt ist. "Regeln" heißt in Bundeswehrkreisen meistens ZDv und wenn man das dann darstellt, wird gesagt, dass das ja überhaupt nicht gehe, der Vorgesetzte sowieso etwas anderes sagt oder gar nichts sagt, was wiederum dazu führt, dass man macht was man möchte. Und in Berlin ist sowieso alles anders: Andere Waffen, andere Gesetze und andere Strafverfolgung. Ich bin ja da lernfähig.
Die ZDv ist recht eindeutig: Da steht: Den Truppengattungen sind folgende Kragenspiegel zugeordnet.... Und eben Infanterie/PzGren grün und Fermeldetruppe gelb. Sind Sie angehöriger der Fernmeldetruppe müssen Sie sich umkleiden lassen in gelb und rot (Barett); sind Sie dagegen weiter Angehöriger der Infanterie (Hsch sollte sich eh erledigt haben) bleiben Sie grün. Und - wie bereits beschrieben - die Litzen richten sich nach den Kragenspiegeln. Gelbe Kragenspiegel, gelbe Litzen; grüne Kragenspiegel, grüne Litzen.
Ah ja das alte leidige Thema!
Naja ich habe es eben nicht ganz so verstanden, da hier was anderes geschriebn wurde!
Und richtig gesehen steht unter dem genannten Punkt nur, dass Litzen zu tragen sind! Zumindest in meiner Fassung! ;)
Schlaufen aus 0,4 cm breiter geklöppelter Flachlitze in den Farben der Kragenspiegel.
Nicht das?
Sämtliche dieser Fragen sind unmissverständlich in der ZDv 37/10 abschließend geregelt. Wer mag, sollte sich die aktuelle Version dieser Vorschrift in seinem BeordTrTl besorgen und durchlesen.
In Kurzform die Regelungen für das Heer
Bis zur Verbandsebene einschließlich (Btl/Rgt) gelten für aktive DP-Inhaber sowie beorderte Res folgende Regelungen:
1) Sämtliche Angehörige tragen das für diesen Verb relevante Barett und die entsprechende Waffenfarbe als Litze/Kragenspiegel mit der Ausnahme
des TOffz/TStOffz, die zwar das "Verbandsbarett", aber weiterhin ihre blaue Waffenfarbe (TechnTr) tragen.
2) In Brig-/DivSt KorpsKdos Dienst tuende aktive DP Inhaber/beord. Res tragen hingegen Barett und Waffenfarbe ihrer ursprünglichen TrGttg (also die, zu
der sie ausgebildet wurden). Ausnahme: Angehörige der DSO, die einheitlich (einschließlich der Anteile San) einheitlich das Fallschirmjägerbarett tragen.
3) Nicht beorderte Res und HUT in der SKB (aktiv/Res) tragen Barett und Waffenfarbe wie unter 2) beschrieben.
4) Angehörige des ZSan, die HUT sind, tragen einheitlich das blaue SanBarett und die dunkelblaue Waffenfarbe.
Und, Kamerad StUfz: Jeder von uns hier im Forum weiß, dass es viele Beispiele dafür gibt, dass es von Soldaten nicht wie beschrieben/vorgeschrieben gehandhabt wird. Das kann viele Gründe haben, die letztlich keinen Maßstab bilden können, weil es vorschriftenwidrig ist.
Anscheinend ist die Internetversion nicht die Aktuellste (habe ich mir schon gedacht als ich WBK VI/ 1. GebDiv gelesen habe). Aber viel geändert hat sich ja nicht und das von mir Geschriebene ist weiter weitgehend richtig.
So habe ich das eben nicht verstanden gehabt, da ich nur den besagten Punkt 411 gelesen habe!
Na dann muss ich mal fragen, wann eine Einkleidung machbar ist!
Ist ja nicht viel! ;)
Aber danke für die aussagekräftige Info Migu!
Werde ich mal meinen Chef in der Kp anrufen!
Sie sollten evtl. eher Ihren Versorgungsdienstfeldwebel oder den Spieß anrufen ... :)
Oder, da Reservist, wegen der "Umkleidung" bzw. einem Termin direkt bei der zuständigen Kleiderkammer (oder wie auch immer die LHD das jetzt nennt ...) anrufen.
Ich kann mir vorstellen, dass Die LHD dafür den Nachweis über empfangene Bekleidung und pers Ausrüstung sowie einen entsprechenden Auftrag seines BeordTrTl braucht...
Jup sowas wollen die dann hier haben in Berlin.
Kann man aber auch durchaus verstehen!
Geht ja nur ums Barettabzeichen und den Litzen! ;)
Vergess das Barett nicht!
Und bei der LHD gibts nur "Barett und Barettabzeichen". Die Litzen bekommt man beim Versorger.
Lass dich mal auf Digitale BKS umstellen, wenn noch nicht geschehen, dann fällt schonmal der Nachweis weg, weil dann alle Daten im Netz liegen.
Zitat von: miguhamburg1 am 20. August 2010, 21:28:34
Ich kann mir vorstellen, dass Die LHD dafür den Nachweis über empfangene Bekleidung und pers Ausrüstung sowie einen entsprechenden Auftrag seines BeordTrTl braucht...
Ich kann mir das nicht vorstellen, bisher reichten Bargeld oder ec-Karte bei der
LHD völlig.
Bei der
LH-Bw sieht die Sache allerdings anders aus. ;D
Wobei beides dieselbe Firma ist: LH Dienstbekleidung GmbH. Denen unterstehen nicht nur Die Filialen, in denen (Teil)Selbsteinkleider kaufen, sondern auch die Service Stpkte, in denen es die dienstliche Bekleidung und persAusrüstung unentgeldlich empfangen wird.
Und als Res der DGGrp Uffz oder Msch bekommt er die Bekleidung unentgeltlich bereitgestellt.
Präzise formuliert sind es zwei Firmen, die zu einer Unternehmensgruppe gehören, was sich nicht zuletzt in der teilweise recht unterschiedlichen Produktpalette wiederspiegelt.
Abgesehen davon, betreibt die LHD auch einen Versandhandel und zumindest die Filiale der LHD in Köln frei zugänglich, d.h. neben (Teil-)Selbsteinkleidern kann dort jeder einkaufen. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, bei dem beim Einkauf nach einem Truppenausweis o.ä. gefragt wurde.
Ich will nicht unnötig darauf herumreiten, aber es sind immer noch zwei Pferde, auch wenn sie aus einem Stall stammen. ;)
Zitat von: Troubleshooter am 21. August 2010, 12:52:04
Abgesehen davon, betreibt die LHD auch einen Versandhandel und zumindest die Filiale der LHD in Köln frei zugänglich, d.h. neben (Teil-)Selbsteinkleidern kann dort jeder einkaufen. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, bei dem beim Einkauf nach einem Truppenausweis o.ä. gefragt wurde.
Also ich musste meinen Ausweis vorzeigen, als ich mir ein Barett gekauft habe. Der direkte Bareinkauf soll auch nicht mehr möglich sein. Wie die Dame mir sagte, muss mittlerweile für jeden Kunden ein Konto angelegt werden, ganz egal ob aktiver Soldat (Selbsteinkleider) oder Reservist ...
@snake99: Das mit dem Konto mag sein, aber man kann auch als Privatkunde im Online-Shop der LHD einkaufen. Und die Frage nach Deinem Ausweis erfolgte doch wohl auch an der Kasse und nicht beim Betreten des Verkaufsraumes, oder?
Hm,
ich komme vom Objektschutz und mußte meine Schwingen abgeben und die Heeresteile aufschieben.
Gut, bin ja auch im Herr eingeplant und habe hier sämtliche Lehrgänge besucht.
ein lachendes und ein weinendes Auge..
Obwohl die grünen Litzen und das Eichenlaub auch nicht schlecht sind.
Kenne ein Sani, der auch Panzergrenfw war und nu blaue Sachen trägt...ist halt so...
@ Troubleshooter: Dienstbekleidung kann m.W.n. auch im LHD Internetshop nur von jemandem eingekauft werden, der sich durch Vorlage/Zusendung einer TrAusw Kopie etc. legitimiert hat - oder ohnehin ein Konto dort hat.
Die nicht-dienstlichen Artikel können dort tatsächlich von jedermann erworben werden.
Richtig, bei nicht dienstlicher Kleidung muss man keine Legitimation vorlegen .... und ja, man kann den Shop einfach so betreten, erst beim Einkauf an der Kasse wird man ggf. überprüft.
Barett habe ich noch aber danke für die Info!
Mann muss tatsächlich einen Ausweiß vorzeigen!
Hatten den Spass erst wieder in Hammelburg.
Ein Polizist aus Berlin kann dort auch nicht einkaufen in Hammelburg da es ländersache ist! Und es ging nur um die Lochkoppel der polizei! :)
@stuffz
Kann es sein dass sie da was verwechseln? Die LHD rüstet auch die Bundespolizei aus ... jedoch nicht die Polizei der einzelnen Bundesländer.
Verwechsle ich nicht, aber der Gürtel ist der gleiche wie der bei der Berliner Pol und ein Kamerad ist Flieger d.R. und beruflich bei der Pol.
Die wollten Ihm den Gürtel nicht verkaufen, da er bei der Berliner Pol ist und nicht bei der Bayrischen!
Ich selber musste auch wieder angelegt werden, wegen dem neuen System.
Dann hat die LHD erstmal alles richtig gemacht!
Angehörige der BuPo werden via LHD eingekleidet, NICHT die Angehörigen der LaPo's!
Er wollte den Gürtel käuflich erwerben und das haben die versagt!
Finde ich schon ein bischen kleinlich, da man den Gürtel draußen ganz normal kaufen kann und der keinen verkaufsverbot unterliegt! ;D
Finde ich schon etwas komisch das ganze!
Also der LHD-Shop nicht die LH-Bw.
Wie Sie das finden, lieber StUffz, ist einfach unerheblich, und es lohnt sich hierüber keinerlei Diskussion. Dienstbekleidung und pers. Ausrüstung Darfur nur an den berechtigten Personenkreis verkauft werden. Wen das stört, der wende sich mit seiner Beschwerde/seinem Anliegen direkt an die LHD - oder kaufe sich Die gewünschten Artikel anderswo.
Ich frage mich eben warum das so gehandhabt wird? Ist ja kein Sperrgut als solches! Und ist eben überall im Handel zu beziehen und daher nicht einzig für Behörden zugänglich!
Macht hier aber echt kein Sinn, da etwas anderes gefragt wurde! ;)
So ich habe mal im Btl angerufen und nachgefart wegen der Verbandfarben!
Aussage S1: Sie behalten Jg, da Sie ja auch als JgFw eingeplant sind und nicht als Fernmeldesoldat!
Gruß Steve