HALLO,
Wer kann mir die Rechte,Pflichten und Aufgaben nennen die ein Einweiser bei einer Einweisungsfahrt hat? Also keine Einweisertätigkeiten wenn der Fahrer zurücksetzt mit seinem Lkw sonder wenn man jemanden auf ein Fahrzeug Einweist für die Überprüfungsfahrt. Was darf man da als Einweiser und welche Rechte hat man da? Vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen. Danke im voraus
Kannst du auch mal erklären, worum es überhaupt geht?
Der Einweiser verklickert dem Fahrer die Funktionen des Fahrzeugs und Besonderheiten der Bedienung.
Ich denke einmal alle Rechte und Pflichten eines Vorgesetzten nach § 5 VorgVO?! ???
Die Frage ist so undeutlich das ich nicht weiß was du eigentlich willst. Um was genau geht es jetzt? Das was Ulli schrieb? Reine Technik Kfz, oder gehts um die Eigenschaften der VorgV die Wolverine angesprochen hat.... :o
Ich nehm Wetten an: Der Einweiser hat einen Befehl gegeben den der TE als nicht rechtmäßig erachtet.
hey,
habe von meinem Kp - Chef die Auflage bekommen als Erzieherische Maßnahme auf Grund eines Unfalls (Fahrerspiegel abgefahren) bei einer Einweisungsfahrt, einen Unterricht zu halten über Rechte, Pflichten und Aufgaben eines Einweiser.
Habe schon so gut wie alle Zdv`s gelesen finde aber nicht wirklich viel bzw. nichts über das Thema. Vielleicht ist diese Aussage ja genauer
Was denkst du denn, was die Pflichten eines Einweiser sind?
So als Tip: Der, der eingewiesen ist, muss sich erst mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen, so dass es Aufgabe sein könnte, aufzupassen, dass er die Größe des Fahrzeugs nicht unterschätzt und dabei was kaputt macht.
Jetzt kommt der ultimative Supertipp....... Aufgepasst und aufmerksam lesen.....
Achtung...... Kommt gleich......
Jetzt......
Schirrmeister oder Kraftfahrfeldwebel fragen..... Die Wissen das... (Sollten das wissen)
Dann nutzt es dir nix wenn du alle ZDv liest. Beschränke dich auf die die wichtig sind. Morgen kann ich dir genaue Quellen nennen.....
Zitat von: ulli76 am 14. Mai 2014, 19:45:51
Ich nehm Wetten an: Der Einweiser hat einen Befehl gegeben den der TE als nicht rechtmäßig erachtet.
Beim nächsten mal steige ich mit ein.... ;D
ZDv 43/2.
Und vielleicht noch hier
BesAnMilKfW KfFA
Nein leider in beiden nicht wirklich was gefunden. Trotzdem danke für die antworten.
Dann weiß ich nicht was du noch wissen willst. Da steht alles drin.