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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Frl.Fischer am 14. Mai 2014, 21:22:36

Titel: Bewerbugn nach Rücknahme
Beitrag von: Frl.Fischer am 14. Mai 2014, 21:22:36
Hallo.
Folgender Sachverhalt und Fragen:
Hatte mich letztes Jahr für die Feldwebellaufbahn bei der Marine beworben. War im Juni 2013 im ZNWG Marine zum Einstellunsgverfahren, was ich nicht geschaft habe. Aufgrund von privater Einschränkungen hat sich das alles in die Länge gezogen, so dass ich mit dem KC so verblieben bin, dass ich meine Bewerbung vorerst zurück genommen habe (Unterlagen habe ich auch zurückbekommen). Nun wollte ich mich wieder bewerben, dazu folgenden Fragen, bei welcher mir das KC nicht richtig weitergeholfen hat und ich den WDB nicht erreichen konnte:

- Muss ich mich komplett neu bewerben oder reicht es die entsprechenden Nachweise einzureichen?
- Muss ich, wenn ich nur den Nachweis erbringen muss, wieder ins ZNWG Marine oder kann man auch dies in das für mich zuständige ZNWG nachreichen (So wie ich es verstanden habe, wo die Bewerbung noch offen war, musste das im ZNWG Marine verbleiben. Allerdings gibt es ja nur eine gewisse Speicherzeit der Daten).

Ich hoffe einer kann mir da weiterhelfen oder eigene Erfahrung einbringen.

Vielen Dank!
Titel: Antw:Bewerbugn nach Rücknahme
Beitrag von: ulli76 am 14. Mai 2014, 21:36:07
Ich verstehe überhaupt nicht, was du mit diesen Nachweisen meinst?

Du warst am KC und bist da für nicht geeignet befunden worden. Dann solltest du irgendwelche Nachweise bringen, was du aber irgendwie nicht geregelt bekommen hast und dann hast du die Bewerbung zurück gezogen.
????

Damit hätte sich deine Bewerbung für die Bundeswehr erledigt.
Du müsstest dich komplett neu bewerben und diese Nachweise wirst du wahrscheinlich mit einreichen müssen- die scheinen ja für die damalige Bewerbung relevant gewesen zu sein und werden es womöglich für die aktuelle auch sein (ist aber schwer zu beurteilen wenn man nicht weiss, worum es geht)
Titel: Antw:Bewerbugn nach Rücknahme
Beitrag von: MarcoCosta am 14. Mai 2014, 22:54:25
nein er meint wohl er war im Zentrum für Nachwuchsgewinnung "Marine" und hat die Eignungsfeststellung nicht bestanden....

Dies bedeutet eigentlich 12mon. Sperre, danach erneute Bewerbung Möglich...wohl auch mit den selben Unterlagen die du damals auch benötigt hast.....

Titel: Antw:Bewerbugn nach Rücknahme
Beitrag von: Frl.Fischer am 14. Mai 2014, 23:01:36
Hatte den Sachverhalt etwas zu kurz geschrieben  :P
Richtig, ich war im KC dort bin ich auf T4 gemustert worden, weil ich einen zu niedrigen BMI hatte. Mit einer Frist von 6 Monaten,vom ärztlichen Dienst festgelegt, sollte ich von meinem Arzt ein Attest nachreichen, dass ich zugenommen habe. Da ich zugenommen habe, aber nicht konstant halten konnte, habe ich Fristverlängerung beantragt, dass ich das Gewicht konstant halte. Leider hat es danach auch nicht geklappt und ich wollte nicht wieder nach Fristverlängerung Nachfragen, deswegen habe ich für mich selber entschieden, dass ich meine Bewerbung zurück nehme.

Ich hoffe das ist nun etwas einfacher nachzuvollziehen.  ???

Aber bist du der Ansicht, dass ich komplett neu bewerben muss mit einem Attest meines Hausarzt??

Und marco Costa, du denkst sperre, davon hat keiner was erwähnt  :o

Jeder sagt mir nämlich was anderes und so langsam verwirrt mich das. 
Titel: Antw:Bewerbugn nach Rücknahme
Beitrag von: MarcoCosta am 14. Mai 2014, 23:39:23
Ist die Eignungsfeststellung nicht bestanden, so kann man sich nach einer frist von 12Monaten erneut bewerben.(beim Nichtbestehen des Sporttests, dieser kann innerhalb 6mon wiederholt werden)

Diese ist ja sowieso bald rum.... (Falls es in deinem Fall eine gibt)


Ich gehe davon aus, dass du dich komplett neu bewerben musst, da die Eignungsuntersuchung damals ja nicht komplett abgeschlossen wurde (fehlende Arztberichte) und du deine Unterlagen ja alle auf Eigenen Wünsch zurückbekommen hast....
Titel: Antw:Bewerbugn nach Rücknahme
Beitrag von: ulli76 am 15. Mai 2014, 06:03:19
Bei den gesundheitlichen Gründen ist das etwas anders. Da kann man sich wieder bewerben, wenn die Gründe weggefallen sind.
Oder besteht zusätzlich noch eine Nichteignung für die entsprechende Laufbahn?

Frl. Fischer: Hast du denn zugenommen und kannst dein Gewicht halten?

Und ja, du musst dich komplett neu bewerben. Du hast deine Bewerbung ja zurück gezogen und damit wurde dein Bewerbungsverfahren abgeschlossen. Ein Teil der alten Ergebnisse wird die Bundeswehr aber nutzen.