Hallo,
ich überlege mich für das nächste Jahr als ROA i.W. bei der Luftwaffe (Oktober 2015) zu bewerben. Allerdings werde ich im August bereits 29 Jahre alt und laut meinem Sachstand kann man sich nur bis zum vollendeten 30. Lebensjahr bewerben.
Jetzt meine Frage: Ist das Alter nur für die Bewerbung/Zulassung von Bedeutung oder für den Einstellungszeitraum?
Ich kann leider nicht vorher den Dienst antreten, da ich noch bis Ende September studiere. Meinen Grundwehrdienst habe ich bereits 2003/2004 abgeleistet.
Mit Einstellung darf man das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Stellt die Lw nur zum Oktober ein? In dem Fall wäre ja noch das Heer die Alternative. Welche Verwendung soll es denn werden?
Nein, es gelten die ganzen normalen Diensrantritte.
also die Luftwaffe stellt als einzige Teilstreitkraft im Juli wie auch im Oktober ein. Mein Geburstag ist im August daher würde eigentlich nur der Juli möglich sein, mir wäre der Oktober aber lieber. Ich würde eine Verwendung bei der Sicherungstruppe oder im Nachrichtenwesen bevorzugen. Hat einer Ahnung wieviele Bewerbungen es auf eine ROA-Stelle gibt und hätte ein "alter Sack" wie ich überhaupt Chancen?
Zitat von: Ralf am 15. Mai 2014, 19:55:27
Mit Einstellung darf man das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Was ist dann mit der Angabe auf der BW-Homepage gemeint?
ZitatZudem sollen Sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hierfür ist das Zulassungsjahr entscheidend.
https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnMSmzpLRIryi1OLWoLDU_LS2zCiiuX5DtqAgAkT2UHw!!/
Ist nun das 30. oder das 35. Lebensjahr das Richtige :o
.... Im Ausnahmefall auch 35, die Regel ist aber 30 - ich kenne keine Ausnahme.
Auf der Homepage der BW-Karriereseite steht nirgends etwas mit dem 30. Lebensjahr, deswegen weiß ich nicht ob es vlt. seit kurzem eine neue Regelung gibt
Das regelmäßige Grenzalter für die Einstellung ist Vollendung des 30.
Bei besonderem Bedarf kann auch bis 35 zugelassen werden, in Einzelfällen mit Ausnahmegenehmgung auch darüber.
Deswegen ist die Angabe 30. Lj und so wie es F_K schreibt, vollkommen richtig.
wollt ich auch nicht anzweifeln 8)
Danke für die Antwort(en)