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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: ItsFunnyGuys am 16. Mai 2014, 08:10:32

Titel: Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: ItsFunnyGuys am 16. Mai 2014, 08:10:32
Guten Morgen liebe Kameraden,

ich habe da mal eine Frage bezüglich Sonderurlaub und vielleicht findet sich hier ja jemand der mir mal eben weiterhelfen kann. Ich bin zurzeit krankgeschrieben und kann nicht reden, was ein Anruf in meiner Einheit schwierig gestalltet  ::)

Ich habe heute einen Termin bekommen um mir ein Auto anzugucken und für den Fall das ich es kaufen sollte stellt sich jetzt die Frage ob ich für evt MO/DI Sonderurlaub bekommen könnte für Anmeldung-Versicherung etc. Da der Verkäufer noch TÜV und ÖL etc macht nach dem Kauf wird das ja alles ein paar Tage dauern und mit einem Wochenende dazwischen ist das sehr tricky. Noch dazu bin ich auf meine Freundin angewiesen, da sie das Reden für mich übernehmen muss.

Weiß -/ Kennt jemand die Vorschriften und was sie zum Thema Sonderurlaub sagen?

Waäre sehr nett =)
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: Flexscan am 16. Mai 2014, 08:43:52
Sonderurlaub für Autokauf? Wohl kaum. Da wirst du den Erholungsurlaub/DA für verwenden müssen.
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: wolverine am 16. Mai 2014, 08:52:17
Oder vielleicht mit dem reden, der das entscheidet? ???
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: F_K am 16. Mai 2014, 09:09:44
Während der Krankschreibung ist kein Urlaub möglich.

Sonderurlaub für rein im Privatinteresse liegende Angelegenheiten ist nicht vorgesehen.

Ggf. auch schriftlich erteilt hier Auskunft der zuständige DV / der KpFw / das GeZi.
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: schlammtreiber am 16. Mai 2014, 09:09:59
Zitat von: wolverine am 16. Mai 2014, 08:52:17
mit dem reden

Reit noch drauf rum, Du herzloser Justitia-Jünger  ;D
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: ItsFunnyGuys am 16. Mai 2014, 09:12:44
Ja, ich meine mich auch daran zu erinnern das man Sonderurlaub zwar für Amt´s-gänge erhällt, allerdings nicht für Private Anlässe, was ein Autokauf ja ist. Hätte aber ja sein können, das die Zulassungsstelle etc als Behördengang anerkannt wird.

ZitatOder vielleicht mit dem reden, der das entscheidet?
Nuja.. Ich wurde vor kurzem Operiert, bin daheim und ich kann noch nicht reden. Montag muss ich zurück zur Einheit und ich mag mich auch ungern KzH schreiben lassen wenn es mir soweit gut geht und ich meinen Dienst verrichten kann (dies war nämlich der "Tipp" meiner Freundin).

Aber auf die Simple Lösung, meine Freundin mal meinen Cheff anrufen zu lassen, bin ich so noch gar nicht gekommen ::) Sie kann ja in meinem Namen anrufen.
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: F_K am 16. Mai 2014, 09:51:40
Nur damit kein Mißverständnis aufkommt:

Zitat§ 1 Urlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
(1) Für die Dauer der notwendigen Abwesenheit vom Dienst ist Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren
1.für die Teilnahme an öffentlichen Wahlen und Abstimmungen,
2.zur Wahrnehmung amtlicher, insbesondere gerichtlicher oder polizeilicher Termine, soweit sie nicht durch private Angelegenheiten der Beamtin oder des Beamten veranlasst sind,3.zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines öffentlichen Ehrenamtes, wenn die Beamtinnen und Beamten zur Übernahme gesetzlich verpflichtet sind, es sei denn, dass sie sich für diese Tätigkeit oder dieses Ehrenamt beworben haben.

D. h. es geht hier z. B. um Zeugenaussage in Prozessen (in denen man nicht selber Partei ist) und ähnliche Dinge - selbst ein Antrag auf einen Reisepass ist privat und in der Freizeit zu erledigen.
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 16. Mai 2014, 22:23:11
Aus eigener Erfahrung: Unser Chef hat bei denen, die von weiter weg waren (etwa 80 % der Einheit) und sich nicht bei "unliebsamen" Dingen nur abseilten bzw. krank machten auch i.d.R. Sonderurlaub gewährt, weil er denen aus dem Nahbereich auch stundenweise das Erledigen privater Amtsgänge auf Behörden gestattet hat und diese keine ganzen Tage Urlaub dafür nehmen müssen. Allerdings wirklich nur für Behördengänge (FS-Stelle, Stadtverwaltung usw.), nicht für Autokäufe und andere Privatvergnügen, die man auch am Samstag erledigen kann. Womöglich hat er das so gehandhabt, weil er auch die ganze Woche in der Kaserne war und eine weite Strecke bis nach Hause hatte.
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 17. Mai 2014, 11:59:18
So - und nicht anders - sollte es auch sein. Die Bundeswehr ist zu einer Pendlerarmee geworden und nicht jeder kann seinen Lebensmittelpunkt in eine kleines Kuhdorf am Standort verlagern. Sowas fördert die Motivation und stellt für mich gelebte Kameradschaft dar.
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: Ralf am 17. Mai 2014, 16:24:00
Was spricht denn dagegen, wenn man einen Tag EU dafür z.B. als langes WoEn oder Brückentag einplant?
Warum unbedingt immer Sonderurlaub für sowas?
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: ulli76 am 17. Mai 2014, 16:54:18
Dienstausgleich bietet sich für sowas auch wunderbar an.
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 17. Mai 2014, 18:18:32
Wenn sich die Möglichkeit bietet, spricht nichts gegen EU oder Dienstausgleich (sofern es eine Chance gibt Ansprüche aufzubauen). Hinsichtlich der Brückentage sind diese natürlich auch bei Behörden beliebt.
Es spricht aber auch nichts dagegen mal einen Montag später anzureisen, um beim Finanzamt etc. mal kurz vorzusprechen. Das ist meine Sichtweise und auch mein Führungsstil. Einen Rechtsanspruch kann man in den meisten Fällen daraus aber nicht ableiten.
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: F_K am 17. Mai 2014, 18:26:18
... Bis jemand auf die Idee kommt, den entstandenen Schaden im Regresswege einzufordern, da ja offensichtlich Dinge außerhalb des zulässigen Spielraum laufen.
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 17. Mai 2014, 18:50:27
Genau, da freue ich mich schon jetzt drauf. Vielleicht ein Reservist, der es in seinem Unternehmen nicht in eine Führungsposition des mittleren Managements geschafft hat und jetzt persönlich unzufrieden ist?

Solange für solche Dinge ein strenger Maßstab angelegt wird und man den Ansatz "Geben und Nehmen" verfolgt, sehe ich hier kein Problem. Du?
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: F_K am 17. Mai 2014, 23:14:50
Naja - der DV ist an Die SUV gebunden, er verfügt nicht nach eigenem Ermessen über SU.
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: Der StUffz am 18. Mai 2014, 00:13:43
Das tut er nicht jedoch kann man mit dem besagten " Geben und nehmen " mehr erreichen.

Es verbessert das allg. Klima, die Zufriedeheit und auch den Leistungswillen.

Solange dies nicht ausgenutzt wird, oder überhand nimmt. Ist es doch eine gute Lösung.

Auch wenn es nicht Vorschriften konform ist. Aber man muss es auch nicht immer übertreiben.
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: F_K am 18. Mai 2014, 09:14:23
Och StUffz,
Der DV könnte auch MVG an die Soldaten herausgeben - wäre das im Sinne von Geben und nehmen, wenn es nicht überhand nimmt, in Ordnung? Eine gute Lösung?
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: Der StUffz am 18. Mai 2014, 17:04:31
Och F_K ich weiß ja mittlerweile das dir alles an der Vorschrift vorbei, oder nicht zu 100% übereinstimmend, einen schweren Schlag versetzt.

Und was willst du denn jetzt mit MVG? Es sei denn es ist Vpfl  ;D Und damit hat er eigentlich nix zu tun.

Und das was du meinst hat doch mit dem Thema EU nix zu tun. Das mit MVG ist blödsinn und das Andere hat ja einen bestimmten Zweck.
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: F_K am 18. Mai 2014, 18:33:59
Es sind Rechtsgüter, die der DV als Sachwalter seines Dienstherrn zu verantworten hat.
Dabei hat er ggf einen Ermessensspielraum. Wird dieser Überschriften, liegen ggf Dienst Pflichtverletzungen oder Straftaten vor.

Insoweit gibt es parallelen von der dienstlichen Batterie in Privat geraten oder entgegen der SUV erlaubten Urlaubes.

... Und ich habe schon erlebt, wie ein OTL wegen einer unzulässigen Beförderung in Regress genommen wurde - also tut nicht so als wäre ein DV unfehlbar und nicht haftbar.
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: Der StUffz am 18. Mai 2014, 18:43:13
Das mit der Nichthaftbarkeit stand hier ja nicht zur Dikussion. Und es ist natürlich klar, dass man dem DV natürlich ein Vergehen vorwerfen kann. Sei es bei Fehlverwendung, Entwendung von MVG oder gewährung von Urlaub.

Aber die Unfehlbarkeit stand hier nicht zur Debatte. Und wenn der OTL im privat KFz z.B. Mun mitführt ist er selber Schuld.( zu mindest würde ich nach deinem Post darauf schließen)
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: wolverine am 18. Mai 2014, 18:52:34
Ich glaube, es ging hier nicht um "Beförderung" im Sinne von Materialtransport. ;D dabei entsteht nämlich regelmäßig kein materieller Schaden. ;)
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: Joe am 18. Mai 2014, 19:13:00
Zitat von: wolverine am 18. Mai 2014, 18:52:34
Ich glaube, es ging hier nicht um "Beförderung" im Sinne von Materialtransport. ;D dabei entsteht nämlich regelmäßig kein materieller Schaden. ;)

Um die vermutete Antwort F_K's vorwegzunehmen: "Da der Kraftstoffverbrauch durch den Materialtransport zunimmt, ist sehr wohl ein Schaden entstanden."  ::)
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: wolverine am 18. Mai 2014, 19:17:13
Dann müsste aber der OberstLt der Bw eine Rechnung stellen und nicht umgekehrt. ;)
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: KlausP am 18. Mai 2014, 19:22:04
Kann das sein, dass die Diskussion leicht vom eigentlichen Thema abgedriftet ist?  8)
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 18. Mai 2014, 19:45:07
Kann es sein, dass jedes Thema in der gleichen schiefen Diskussion endet und völlig an der Realität vorbei geht? Vor einiger Zeit war es der Stromdiebstahl im Dienst-KfZ (obwohl dieser Tatbestand nie und nimmer auf Fahrzeuge anwendbar ist und der Betrieb elektrischer Verbraucher zur bestimmungsgemäßen Nutzung gehört - sonst hätte der Dienstherr dies in Vorschriften erlassen bzw. techn. Vorkehrungen getroffen.) und nun dieser Käse. Warum driftet jede sachliche Diskussion in immer gleichen Mustern zu irgendwelchen nicht zum Thema gehörenden Dingen ab?
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: dunstig am 18. Mai 2014, 20:29:59
Vielleicht weil immer der selbe User involviert ist?
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: F_K am 18. Mai 2014, 20:59:45
... Machen wir eine Umfrage: Wieviel Urlaubstage darf der DV jenseits der SUV geben?

(... Wölfe hat natürlich Recht - es ging um eine Beförderung zum Lt, wobei Voraussetzungen fehlten. Der OTL durfte dann die Differenz im Sold zahlen, bis die Voraussetzungen gegeben waren, insoweit war ein Schaden zu bestimmen - nach dem gleichen System wäre ein Schaden entstanden, wenn zu Unrecht ein Urlaubstage gewährt wird - hat immerhin der RB von P so gesehen)
Titel: Antw:Sonderurlaub für "Behördengang"?
Beitrag von: Iceman81 am 20. Mai 2014, 10:36:53
Zitat von: ItsFunnyGuys am 16. Mai 2014, 08:10:32
Guten Morgen liebe Kameraden,

ich habe da mal eine Frage bezüglich Sonderurlaub und vielleicht findet sich hier ja jemand der mir mal eben weiterhelfen kann. Ich bin zurzeit krankgeschrieben und kann nicht reden, was ein Anruf in meiner Einheit schwierig gestalltet  ::)

Ich habe heute einen Termin bekommen um mir ein Auto anzugucken und für den Fall das ich es kaufen sollte stellt sich jetzt die Frage ob ich für evt MO/DI Sonderurlaub bekommen könnte für Anmeldung-Versicherung etc. Da der Verkäufer noch TÜV und ÖL etc macht nach dem Kauf wird das ja alles ein paar Tage dauern und mit einem Wochenende dazwischen ist das sehr tricky. Noch dazu bin ich auf meine Freundin angewiesen, da sie das Reden für mich übernehmen muss.

Weiß -/ Kennt jemand die Vorschriften und was sie zum Thema Sonderurlaub sagen?

Waäre sehr nett =)

Ich kenne das eigentlich mitlerweile so, dass die Anmeldung bei der KFZ Stelle auch das Autohaus für einen übernimmt, du bekommst dann nur noch die Unterlagen, und die BEhörde schickt dir dann nur noch den Steuerbescheid mit dem Hinweis wo du die Kohle hin abdrücke sollst, da braucht man mit Sicherheit keinen Urlaub, anderseits soll es auch Ämter geben die auch Freitags Nachmittag noch geöffnet haben, man höre und Staune.