Hallo liebe Leute,
ich hatte bereits vor einiger Zeit mal einen Thread eröffnet zum Thema UKV und TG. Mein Kumpel ( Geburtsjahr 1985 )
wird nun zum 01.07.2014 in der Luftwaffe als Offizier wiedereingestellt.
Er hat nun vom BAPersBw alle erforderlichen Unterlagen erhalten. Für den Dienstort wird ihm gemäß § 4 Absatz 1 Nr. 1 des BUKG die UKV zugesagt.
Trennungsgeld wird im Rahmen der Vorschriften der Trennungsgeldverordnung gewährt.
Er hat mich nun gefragt, welche Leistungen die UKV genau umfasst und mit wieviel Geld er rechnen kann.
Sein Wohnort wird vom Dienstort mehr als 120km entfernt sein. Ich habe ihm gesagt für die Zeit vor dem Umzug wird er Trennungsgeld erhalten.
Hat jemand irgendwelche aktuellen Sätze für das Trennungsgeld?
Ich habe ihm gesagt, dass er den Umzug auch alleine durchführen kann ohne Spedition etc.pp.
Weiß jemand wie hoch die UKV in etwa ist für eine ledige Person?
Danke im voraus!