Hallo zusammen,
ich habe vor kurzen eine Ausbildungsstelle für 2015 bekommen und habe jetzt noch follgendes Problem.
Ich mache zurzeit FWD10 als Jäger,das im Oktober abläuft.Anfangs war geplant,dass ich einfach bis Sommer 2015 verlängere.
Ich will zwar immer noch bis Sommer beim Bund bleiben,jedoch auf keinen Fall als Jäger.
Ich habe also überlegt die 10 Monate noch fertig zu machen und dann Wiedereinsteller in einer etwas ruhigeren Einheit zu machen.
Frage:
Muss ich warten bis FWD abläuft um meine Wiedereinstellung zu planen?
Oder kann ich das jetzt schon planen?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich schon Januar 2015 wieder eingestellt werden kann?
Während der aktiven Dienstzeit bewirbt man sich über seine Vorgesetzten. Ist man ausgeschieden, über die Karriereberater.
Warum stellst du keinen Versetzungsantrag zu einer Einheit deiner Wahl mit gleichzeitiger Verlängerung bis zum beginn der Ausbildung?
Weil mein Spieß dafür bekannt ist sowas abzulehnen :(
Der hat das aber nicht zu entscheiden
Weil dein Spieß gar nichts ablehnen kann, weil er dafür nicht zuständig ist!
Es mag zwar theoretisch alles richtig sein,aber praktisch ist einfach anders.
Besonders bei FWDL machen sie sich nich die Mühe mit dem Papierkram
Dann schreiben Sie eine entsprechende Beschwerde.
ZitatBesonders bei FWDL machen sie sich nich die Mühe mit dem Papierkram
Den Satz verstehe ich nicht.
Du bist alt genug, mach was du denkst.
Ich hab dir geschrieben, was du machen solltest, entscheiden musst du schon selbst.
ZitatEs mag zwar theoretisch alles richtig sein,aber praktisch ist einfach anders.
Besonders bei FWDL machen sie sich nich die Mühe mit dem Papierkram
Das kann ich mir nicht vorstellen. Zur Not beim Chef vorsprechen.
Manchen Leuten ist einfach nicht zu helfen ::)
Ist doch ganz einfach: Man teilt seinem Arbeitgeber den eigenen Willen mittels eines Antrags mit. In deinem Fall den Antrag auf Verlängerung unter der Voraussetzung einer Versetzung. Dieser Antrag muss bearbeitet werden und wenn darüber entschieden ist, wird man dir das Ergebnis mitteilen.
Sollte irgendjemand meinen, den Antrag nicht bearbeiten zu wollen, steht die Möglichkeit der Beschwerde offen.