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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Chris2701 am 18. Mai 2014, 16:46:22

Titel: Urlaubsanspruch bei stationierten Soldaten im Ausland
Beitrag von: Chris2701 am 18. Mai 2014, 16:46:22
Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage bezüglich des Urlaubsanspruchs von Soldatinnen und Soldaten die im Ausland stationiert sind. Hierbei handelt es sich nicht um Auslandseinsätze!
Laut Erholungsurlaubsverordnung stehen einem ja 29 Urlaubstage zu. Je älter umso mehr. usw...  Ein guter Bekannter von mir arbeitet im Generalkonsulat in San Francisco und hat mir gesagt dass er deutlich mehr Urlaubstage zur Verfügung hat. Das Auswärtige Amt hat eine besondere Verordnung in der geregelt ist dass Beamte im Ausland Zusatzurlaub zustehen sowie Reisetage, Fahrtkostenzuschüsse etc.??

Wie sieht das aus bei Soldatinnen und Soldaten, die beispielsweise in den USA stationiert sind ( Hollowman AFB, Bundeswehrkommando US/CA, Reston/VA usw..) ???
Gibt es hier auch eine Verordnung oder einen generellen Erlass dafür vom BMVg?


Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei stationierten Soldaten im Ausland
Beitrag von: KlausP am 18. Mai 2014, 17:09:23
Geregelt ist das  in der Soldatenurlaubsverordnung (SUV), § 8, dieser bezieht sich auf die Heimaturlaubsverordnung (HUrlV).

SUV: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/soldurlv/gesamt.pdf

HUrlV: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hurlv_2002/gesamt.pdf

Wie viel Zusatzurlaub das in den entsprechenden Ländern ist, steht, wenn ich mich noch richtig erinnere, in den Ausführungsbestimmungen zur SUV, ZDv 14/5, F 511.