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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: qwertz am 18. Mai 2014, 19:56:26

Titel: Frage zum BFD
Beitrag von: qwertz am 18. Mai 2014, 19:56:26
Hallo,
Habe eine kurze Frage zum BDF:
Als FWDler stehen einem ja 100 Euro pro Monat geleistetem Wehrdienst zu.
Wenn ich jetzt nach meinem FWD 23 ein Studium beginne, könnte ich dann durch den BFD eine finanzielle Unterstützung in Form von den 23x100 Euro erwarten?
Freue mich über hilfreiche Antworten  ;)
Titel: Antw:Frage zum BFD
Beitrag von: Bumblebee am 18. Mai 2014, 20:06:52
Nö. http://www.dienstzeitende.de/bfd-anspruch-fwdl.html
Titel: Antw:Frage zum BFD
Beitrag von: Cally am 18. Mai 2014, 21:47:39
Zitat von: Bumblebee am 18. Mai 2014, 20:06:52
Nö. http://www.dienstzeitende.de/bfd-anspruch-fwdl.html

? Das ist doch dann genau das, was der TE vermutet
Titel: Antw:Frage zum BFD
Beitrag von: KlausP am 18. Mai 2014, 21:58:39
ZitatWenn ich jetzt nach meinem FWD 23 ein Studium beginne, könnte ich dann durch den BFD eine finanzielle Unterstützung in Form von den 23x100 Euro erwarten?
Freue mich über hilfreiche Antworten 

Die hilfreichste Antwort kann Ihnen dazu Ihr zuständiger BFD-Berater geben. Ich hab zwar im Soldatenversorgungsgesetz nachgelesen, aber ich will hier nichts Falsches oder gefährliches Halbwissen verbreiten.
Titel: Antw:Frage zum BFD
Beitrag von: wolverine am 18. Mai 2014, 22:08:27
Also wenn ich das SVG richtig lese gibt es für FWDLer nur BFD-Angebote während der Dienstzeit. Alles nach der Dienstzeit steht im Kapitel für SaZ und das sind eben FWDL gerade nicht.

Aber zuständig für die richtige Auskunft ist der BFD-Berater und den sollten Sie fragen.
Titel: Antw:Frage zum BFD
Beitrag von: qwertz am 18. Mai 2014, 22:31:23
Zitat von: KlausP am 18. Mai 2014, 21:58:39
ZitatWenn ich jetzt nach meinem FWD 23 ein Studium beginne, könnte ich dann durch den BFD eine finanzielle Unterstützung in Form von den 23x100 Euro erwarten?
Freue mich über hilfreiche Antworten 

Die hilfreichste Antwort kann Ihnen dazu Ihr zuständiger BFD-Berater geben. Ich hab zwar im Soldatenversorgungsgesetz nachgelesen, aber ich will hier nichts Falsches oder gefährliches Halbwissen verbreiten.

Okay danke, dann werde ich das machen.
Ich dachte ich frag hier erst mal nach, weil es dauert bei uns ein paar Monate bis man einen Termin beim BFD Berater bekommt.
Titel: Antw:Frage zum BFD
Beitrag von: qwertz am 18. Mai 2014, 22:36:36
Zitat von: wolverine am 18. Mai 2014, 22:08:27
Also wenn ich das SVG richtig lese gibt es für FWDLer nur BFD-Angebote während der Dienstzeit. Alles nach der Dienstzeit steht im Kapitel für SaZ und das sind eben FWDL gerade nicht.

Aber zuständig für die richtige Auskunft ist der BFD-Berater und den sollten Sie fragen.

Ja das habe ich mir auch erst gedacht, allerdings wird hier (http://www.dienstzeitende.de/bfd-anspruch-fwdl.html) ja nicht ausgeschlossen, dasss es für FWDler keine BFD-Angebote nach der Dienstzeit gibt, sondern lediglich dass es für FWDler im Gegensatz zu SAZ keine Übergangsbeihilfen/gebührnisse gibt.
Aber dann hilft wohl nur Warten bis der BFD Berater mal Zeit hat.

Ich meine im Grunde genommen würde zielt ja der BFD darauf ab den Soldaten den Weg ins zivile Leben zu erleichtern und darunter würde ja auch eine finanzielle Unterstützung eines Studiums fallen.
Titel: Antw:Frage zum BFD
Beitrag von: ulli76 am 19. Mai 2014, 06:03:24
Mehrere Monate für einen BFD-Termin? Wie kann das denn sein?
Hat sich darüber schonmal jemand beschwert?
Titel: Antw:Frage zum BFD
Beitrag von: wolverine am 19. Mai 2014, 07:45:33
Zitat von: qwertz am 18. Mai 2014, 22:36:36
Ja das habe ich mir auch erst gedacht, allerdings wird hier (http://www.dienstzeitende.de/bfd-anspruch-fwdl.html) ja nicht ausgeschlossen, dasss es für FWDler keine BFD-Angebote nach der Dienstzeit gibt, sondern lediglich dass es für FWDler im Gegensatz zu SAZ keine Übergangsbeihilfen/gebührnisse gibt.

Ich meine im Grunde genommen würde zielt ja der BFD darauf ab den Soldaten den Weg ins zivile Leben zu erleichtern und darunter würde ja auch eine finanzielle Unterstützung eines Studiums fallen.
Das ist aber schon sehr kreativ gelesen und wenig kreativ argumentiert. Dort steht auch, dass man keinen Anspruch auf Freistellung vom Dienst und keinen Anspruch auf Erteilung eines E- oder Z-Scheines hat. Und Nach Ihrem Argument könnte man darunter auch den Kauf der Deutschen Bank subsumieren: hilft einem sich nach der Dienstzeit.
Und zuletzt: Die Seite ist halt nur eine private Werbeseite und hat keinerlei Verbindlichkeit.
Titel: Antw:Frage zum BFD
Beitrag von: F_K am 19. Mai 2014, 08:54:09
Ratschlag:

Schaue Dir die Plakate des BfD für interne Maßnahmen in Deiner Kaserne an, und "buche" da entsprechende Kurse. Darauf hast Du (im Rahmen von Höchstgrenzen) einen Anspruch.

Den Weg, im Rahmen einer Ermessensentscheidung einen "eigenen" Kurs während der Dienstzeit genehmigt zu bekommen, ist zwar möglich, aber nicht wirklich erfolgsversprechend.

Zu dem Thema "Nach der Dienstzeit" ist die Rechtslage ja klar dargestellt worden.
Titel: Antw:Frage zum BFD
Beitrag von: Lidius am 19. Mai 2014, 08:56:51
Die Broschüren über die internen Maßnahmen gibts übrigens hier.