Guten Tag zusammen,
Ich habe am 01.07 meinen Dienstantritt und habe diesbezüglich heute einen Brief mit vielen Merkzetteln und weiteren Informationen über den Ablauf etc. erhalten. Unter anderem wird man darauf hingewiesen, dass man noch vor dem Dienstantritt seine Wohnung beim Bundesamt für das Personalmanagment anerkennen lassen muss.
Meine Frage ist nun, ob es reicht, wenn ich ein kurzes Anschreiben mit der Bitte auf Anerkennung der Wohnung, sowie dem Mietvertrag und der Meldebescheinigung aufsetze oder ob ich noch mehr dazu schreiben/hinzufügen muss.
Ich habe auch schon vor Ort angerufen, aber leider scheinen die Herren momentan alle beschäftigt zu sein, daher wollte ich es jetzt einmal hier probieren.
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar! :)
LG Garo
Moin und Hallo,
es reicht vollkommen aus eine Kopie des Mietvertrages und einer Mieterbescheinigung (beglaubigt) auf den Postweg zuzuschicken. Die Beglaubigung kann man beim ansässigen Karriereberater durchführen. Wichtig ist halt, dass man bei den beiden Kopien erkennen kann zwischen wen das Mietverhältnis besteht und der Zeitpunkt. Hoffe es hilft dir etwas weiter.
Wo hast du denn ab dem 01.07. deinen Dienstantritt?
Mfg
Danke schonmal für die schnelle Antwort :)
Eine Mieterbescheinigung in dem Sinne wie man sich auch von seinem Vorvermieter dem neuen Vermieter vorlegt? (Hat von xx.xx. bis xx.xx. hier gewohnt und hat keine Mietrückstände/immer pünktlich gezahlt) Und ansonsten auch ohne Anschreiben? Nicht das verwundert der Brief geöffnet wird und sie dann nicht wissen was sie damit anfangen sollen ;)
Dienstantritt hab ich im 2. OA-Btl in Hammelburg.
MFG
Nein,so eine Art von Bescheinigung brauchst du nicht. Das interessiert die Bundeswehr nicht. Du brauchst die Bescheinigung nur damit die Wohnung bei Fragen von Trennungsgeld und Umzugskosten berücksichtigt wird.
Servus Garo (und auch an das gesamte Board),
hattest Du seiner Zeit bei Unterschrift der Verpflichtungserklärung schon angegeben, dass Du über eine eigene Wohnung verfügst? Ich wurde daraufhin vom zuständigen Bearbeiter benachrichtigt, dass der Nachweis hier noch zu erbringen ist und konnte dies via Scan und E-Mail sehr schnell lösen. Der Postweg und eine Beglaubigung waren hier nicht nötig.
Neben der Meldebescheinigung Deiner Kommune und dem Mietvertrag benötigst Du (so zumindest bei mir) noch einen Grundriss der Wohnung, da die Wohnung, um als solche von der BW anerkannt zu werden, bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss (z.B. eigenes Bad).
Vielleicht erreichst Du ja doch noch jmd. und kannst dann auch den umkomplizierten und schnelleren Weg per E-Mail für die Dokumente wählen. Rufst Du mit sichtbarer Nummer an? Bisher habe ich immer die positive Erfahrung gemacht, dass ich, durchaus auch mit einigen Stunden Verzögerung, zurück gerufen wurde, wenn die betreffende Person meinen Anruf nicht direkt entgegennehmen konnte.
Gruß
PD
Grundriss?
Normalerweise ergibt sich doch alleine schon aus dem Vertrag was alles angemietet wurde...
Zitat von: PapaDelta am 20. Mai 2014, 13:38:53
Neben der Meldebescheinigung Deiner Kommune und dem Mietvertrag benötigst Du (so zumindest bei mir) noch einen Grundriss der Wohnung, da die Wohnung, um als solche von der BW anerkannt zu werden, bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss (z.B. eigenes Bad).
So ein Blödsinn.
Mietvertrag reicht vollkommen aus.
Danke für eure Antworten. Ich werde jetzt einfach die Meldebescheinigung und den Mietvertrag hinschicken, wenn noch was fehlen sollte, wird sich dort dann wohl noch jemand melden :)
Danke und einen schönen Tag noch
@Flexscan
Deinen "So ein Blödsinn" kannst Du sehr gerne an den entsprechenden Bearbeiter weitergeben. Von mir wurde ein Grundriss verlangt. Und bevor hier jmd. Unterlagen wegschickt und kurz vor Dienstantritt nachher gesagt bekommt, dass noch etwas fehlt, halte ich den Hinweis für richtig - insbesondere, da ich deutlich gemacht habe, dass der Grundriss BEI MIR angefragt wurde.
Nach wie vor wird es für Garo wohl das beste sein, er erreicht jmd. beim Personalmanagement und klärt direkt, was man von IHM haben möchte.
@Iceman81
Mietverträge sind durchaus sehr unterschiedlich. Gerade bei Privatvermietern, die dann auch nicht in einer entsprechenden Vermietervereinigung, wie z.B. Haus und Grund oder ähnliches, Mitglied sind, und keine Vordrucke benutzen, kann das schon abweichen, so dass z.B. im Mietvertrag nur die Quadratmeter vermerkt sind.
Bei mir wurde der Grundriss im übrigen von Anfang an mit Meldebescheinigung und Mietvertrag erbeten und nicht erst, weil irgendetwas aus dem Mietvertrag evtl. nicht ersichtlich war. Und auch wenn in der Aufforderung zum Dienstantritt nur der Mietvertrag für den Nachweis verlangt wird, so haben auch schon andere in diesem Thread bestätigt, dass mindestens noch die Meldebescheinigung mit vorzulegen ist.
@Garo
Dann wünsche ich Dir, dass Deine Wohnung ohne Probleme anerkannt wird.
Gruß
PD
Dann mag das bei Dir ein Einzelfall sein.
In der Regel reicht es vollkommen aus, wenn der Mietvertrag beigelegt wird. Das ein Grundriss verlangt wird, höre ich zum ersten Mal.
Da scheint der Bearbeiter ja sehr gewissenhaft zu sein ::)
Man braucht nur einen Nachweis über eine anerkennungsfähige Wohnung; ergibt sich alles Gefragte aus dem Mietvertrag, reicht der aus. Ergeben sich daraus Zweifel muss evtl. nachgebessert werden (z. B. durch einen Grundriss o. ä. Es gäbe auch die Möglichkeit der Inaugenscheinnahme oder einer Versicherung an Eides statt).