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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Lopodom am 20. Mai 2014, 23:18:42

Titel: Ziviles Krankenhaus - Bundeswehrkrankenhaus
Beitrag von: Lopodom am 20. Mai 2014, 23:18:42
Guten Abend liebe Kameraden,

zu meiner Frage:

ich bin setzt seit nunmehr 3 wochen Krank zu hause geschrieben und muas mich bei meinem Standortarzt jetzte woche vorstelle, ich hab tierische rückenschnerzen und kann mich kaum noch bewegen. Heute hat mich mein Disziplinavorgesetzter angerufen das ich morgen jemanden geschickt bekomme der mich abholt ( datu gesagt im arbeite im bwk ), weil ich ja nicht reise- aber transportfähig bin. Und ich soll ins bwk stationär aufgenommen werden.
1. darf er das entscheiden ob ich stationär aufgenommen werde ?
so nun weiter, da ich vorhin so starke rückenschmerzen hatte das ich keine luft mehr bekommen habe, sobalt ich mich aufgerichtet habe, bin ich in ein ziviles krankenhaus gefahren worden
2. ist es möglich das wenn ich jetzt im zivilen krankenhaus stationä aufgenommen wurde, das er mich morgen abholen lässt und ich ins bwk kommen muss ?
3. muss ich in das bwk seiner wahl oder darf ich mir das aussuchen in welches ich gehen möchte, weil ich halt dort arbeite will ich ungerne in das krankenhaus weil man halt jeden kennt und auf den silbertablett dann da liegt.

danke für die antwort.
Titel: Antw:Ziviles Krankenhaus - Bundeswehrkrankenhaus
Beitrag von: F_K am 21. Mai 2014, 09:46:07
Du wirst es nicht gerne hören:

1.) Ein Truppenarzt wird eine Empfehlung zur stationären Aufnahme aussprechen, der DV macht dann daraus einen Befehl.
2.) Ja (die Entscheidung fällt u. a. nach mil. Kostenaspekten)
3.) Der DV bestimmt den Aufenthaltsort seiner Soldaten. Deine Überlegungen erscheinen da eher irrelevant.
Titel: Antw:Ziviles Krankenhaus - Bundeswehrkrankenhaus
Beitrag von: ulli76 am 21. Mai 2014, 17:49:23
Das Problem ist ja, dass du dich offenbar in der Nähe eines BWKs befindest. Das ist für deine Behandlung zuständig. Zumal du ja offenbar stationär in einem zivilen Krankenhaus bist und entschieden werden muss, ob man dich verlegt oder nicht. Da bietet sich alleine schon kostenmäßig das nächstgelegene BWK an.

Ein anderes BWK kommt in Notfällen aus rein praktikablen Gründen meist nicht in Betracht. Bei halbwegs geplanten Aufenthalten ist in der Regel die Behandlung in einem anderen BWK als dem nächstgelegenen möglich. Das sollte man allerdings im Vorfeld absprechen.

Je nach dem wie weit dein BWK und das zivile Krankenhaus von deinem Aufenthaltsort weg sind und wie du da hin gekommen bist, kann es übrigens Probleme mit der Kostenübernahme des Aufenthaltes geben.