Hallo Leute,
am 1.7 fängt meine Ausbildung zum Offizier in Munster an. Kann mir jemand sagen, wie die ersten Tage so verlaufen?
Ich bin schon unfassbar aufgeregt und die Vorfreude ist riesig!
Würde mich freuen, wenn der ein oder andere etwas dazu sagen könnte.
Einen schönen sonnigen Restsonntag noch!
Dennis
Bürokratisches, Einstellungsuntersuchungen, Vorträge/Präsentationen, Einkleidung ;D
Überraschen lassen und die motivation beibehalten 8)
Ich werde dem ganzen ebenfalls beiwohnen- allerdings eine Woche zuvor schon.
Moin
Stell dich auf ziemliches Chaos ein - je nachdem wie gut der Zug organisiert ist, in dem du landest.
Letztes Jahr wurden Kameraden noch am 2. Tag von Zug a nach Zug b geschickt, damit alle ca. die gleiche Stärke haben.
Keine Panik, in der Woche findet Arzt, Einkleidung und a bissl was an Unterricht statt.
Es gab ein paar Züge die haben am Freitag schon die erste Military Fitness Einheit gemacht. D.h. 10kg Gepäcklauf und ein paar Übungen.
Tipp vom Fachmann für Kenner: geh laufen und geh marschieren. Alles andere ist nebensächlich.
Die ersten Tage sind wirklich reines Chaos. Es kann zum Beispiel auch gut sein, dass du erst am vierten Tag eingekleidet wirst.
Erste Woche besteht viel aus Formaldienst, Unterrichte, Bürokratie und meistens ist das erste Wochenende auch noch Dienst, wo meist noch die erste Waffenausbildung erfolgt.
Und am besten schon vorher anschauen: Dienstgrade! ;)
Zitat von: FkTheHolyLemon am 26. Mai 2014, 23:12:59
Die ersten Tage sind wirklich reines Chaos. Es kann zum Beispiel auch gut sein, dass du erst am vierten Tag eingekleidet wirst.
Erste Woche besteht viel aus Formaldienst, Unterrichte, Bürokratie und meistens ist das erste Wochenende auch noch Dienst, wo meist noch die erste Waffenausbildung erfolgt.
Und am besten schon vorher anschauen: Dienstgrade! ;)
;D wird doch sogar auf der Latrine aushängen ;). Aber ja macht Sinn- zudem noch das NATO-Alphabet..
Okay danke!
Ich bin denn mal gespannt.
Noch eine Frage:
Wie schaut es mit dem Gehalt aus? Wird es erst nach dem erstem Monat ausgezahlt, (hab von nem Kumpel gehört) oder bekommt man vor Dienstantritt eine Vorauszahlung?
Grüße
Wen ich das richtig verstanden habe, bekommt man es im Voraus.
Zitat von: -waYne' am 28. Mai 2014, 12:43:58
Wen ich das richtig verstanden habe, bekommt man es im Voraus.
Dann hast du falsch verstanden.
Im ersten Monat bekommt man, um die Mitte des Monats rum, eine Abschlagszahlung, welche nicht ganz den vollen Dienstbezügen entspricht.
Im zweiten Monat bekommt man, zu den regulären Dienstbezügen, den Rest des ersten Monats dazu.
Danach ist es dann so, dass man sein Geld immer am letzten Werktag des Vormonats bekommt.
Nein hat er nicht. Die Dienstbezüge kommen immer am Ende des Monats, auch im ersten Monat. Ende Januar kommt damit das Geld für Februar.
Zitat von: Cally am 28. Mai 2014, 13:59:40
Nein hat er nicht. Die Dienstbezüge kommen immer am Ende des Monats, auch im ersten Monat. Ende Januar kommt damit das Geld für Februar.
Doch hat er.
Dennis1994 fragt ob man vor Dienstantritt eine Vorauszahlung bekommt.
waYne' denkt, dass man es im Voraus bekommt. Tut man aber nicht.
Man bekommt, wie ich schon sagte, ungefähr Mitte des ersten Dienstmonats das erste Geld.
@Cally: Es ist genau so wie Pericarium beschrieben hat.
Wie soll das denn sonst im ersten Monat funktionieren. Die Bundeswehr zahlt kein Gehalt für Soldaten die ihren Dienst noch gar nicht angetreten haben.
Na gut, dann hab ich dich falsch verstanden :P
Zitat von: Cally am 28. Mai 2014, 13:59:40
Die Dienstbezüge kommen immer am Ende des Monats, auch im ersten Monat. Ende Januar kommt damit das Geld für Februar.
Anders das Gesetz ;D
§ 3 Anspruch auf Besoldung
(1) Die Beamten, Richter und Soldaten haben Anspruch auf Besoldung. Der Anspruch entsteht mit dem Tag, an dem ihre Ernennung, Versetzung, Übernahme oder ihr Übertritt in den Dienst des Bundes wirksam wird. Bedarf es zur Verleihung eines Amtes mit anderem Endgrundgehalt (Grundgehalt) keiner Ernennung oder wird der Beamte, Richter oder Soldat rückwirkend in eine Planstelle eingewiesen, so entsteht der Anspruch mit dem Tag, der in der Einweisungsverfügung bestimmt ist.
(2) Der Anspruch auf Besoldung endet mit Ablauf des Tages, an dem der Beamte, Richter oder Soldat aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.
(3) Besteht der Anspruch auf Besoldung nicht für einen vollen Kalendermonat, so wird nur der Teil der Bezüge gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.
(4)
Die Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 werden monatlich im Voraus gezahlt. Die anderen Bezüge werden monatlich im Voraus gezahlt, soweit nichts Anderes bestimmt ist.
(5) Werden Bezüge nach dem Tag der Fälligkeit gezahlt, so besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen.
(6) Bei der Berechnung von Bezügen nach § 1 sind die sich ergebenden Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden. Zwischenrechnungen werden jeweils auf zwei Dezimalstellen durchgeführt. Jeder Bezügebestandteil ist einzeln zu runden.
Zitat von: Pericranium am 28. Mai 2014, 12:48:20
Zitat von: -waYne' am 28. Mai 2014, 12:43:58
Wen ich das richtig verstanden habe, bekommt man es im Voraus.
Dann hast du falsch verstanden.
Im ersten Monat bekommt man, um die Mitte des Monats rum, eine Abschlagszahlung, welche nicht ganz den vollen Dienstbezügen entspricht.
Im zweiten Monat bekommt man, zu den regulären Dienstbezügen, den Rest des ersten Monats dazu.
Danach ist es dann so, dass man sein Geld immer am letzten Werktag des Vormonats bekommt.
Meine Antwort hat sich auf diesen Satz bezogen, nicht auf den von Dennis... Das, er hat recht, auf die Antwort davor. Den zweiten Teil von Dennis Satz hab ich nicht gelesen
Wie meinst du das Wolverine? Das deckt sich doch mit meiner Antwort, dass man die Dienstbezüge für Februar im Januar erhält
Zitat von: Cally am 28. Mai 2014, 14:09:20
Zitat von: Pericranium am 28. Mai 2014, 12:48:20
Zitat von: -waYne' am 28. Mai 2014, 12:43:58
Wen ich das richtig verstanden habe, bekommt man es im Voraus.
Dann hast du falsch verstanden.
Im ersten Monat bekommt man, um die Mitte des Monats rum, eine Abschlagszahlung, welche nicht ganz den vollen Dienstbezügen entspricht.
Im zweiten Monat bekommt man, zu den regulären Dienstbezügen, den Rest des ersten Monats dazu.
Danach ist es dann so, dass man sein Geld immer am letzten Werktag des Vormonats bekommt.
Meine Antwort hat sich auf diesen Satz bezogen, nicht auf den von Dennis... Das, er hat recht, auf die Antwort davor. Den zweiten Teil von Dennis Satz hab ich nicht gelesen
Der Teil, den du dick markiert hast, ist so gemeint:
Man erhält am letzten Werktag des Januars die Dienstbezüge für Februar und den Rest, welcher einem für Januar noch zusteht.
Zitat von: Cally am 28. Mai 2014, 14:10:58
Wie meinst du das Wolverine? Das deckt sich doch mit meiner Antwort, dass man die Dienstbezüge für Februar im Januar erhält
Si, verlesen; Sorry (hab beim Lesen/ Tippen telefoniert ;D)
Hallo Freunde ;)
ich hätte da mal eine Frage zur medizinische Untersuchung. Was genau wird untersucht?
Ich kann mir da gut vorstellen, das ein Drogentest gemacht wird, aber was noch?
Wovor ich ein bisschen Angst habe, wäre wenn man mich aufgrund eines medizinischen Befundes,
denn man "plötzlich" entdeckt wieder heimschickt :(
Würde das so einfach gehen?
Ich meine, ich habe meine Tauglichkeit im ACFüKrBW ja erhalten, könnte sie mir dann
auf einmal ich sag mal "aberkannt" werden?
MFG Manta ;)
Ja, kann passieren, dass man wegen einer bisher nicht erkannten Erkrankung noch bei der Einstellung ausgemustert wird.
Meistens handelt es sich aber wegen Erkankungen oder Verletzungen die zwischen Musterung und Einstellung eingetreten sind oder sich verschlechtert haben oder auch verschwiegene Erkrankungen, die dann doch Probleme machen.
Viel seltener sind Erkrankungen die der Musterungsarzt übersehen hat.
Danke für die Antwort Ulli,
dann hoffe ich mal, dass da nichts plötzliches diagnostiziert wird :)
Noch eine kleine Frage:
Wann kommt die Aufforderung zum Dienstantritt ca. an?
Habe bereits meinen Einstellungsbescheid erhalten und vom OA-Bataillon ein Brief vom Oberstleutnant und dazu Einwilligungserklärungen.
Grüße
Der Einstellungsbescheid, steht da nicht drauf, Dienstantritt wann und wo?
Da steht wo und 1.7 halt. Aber wede Uhrzeit noch die Gutscheine gabs.
Dann würde ich einfach in Köln anrufen und nachfragen ... 8)
Alles klar, danke!
Schönen Sonntag noch. :)
Also nur als Info, der Einplaner hat mir geschrieben, dass die Aufforderung zum Dienstantritt separat in den nächsten Tagen bei mir ankommt.
Falls jemand mal die gleiche Frage haben sollte :)
Dahingehend von mir auch nochmal ein kleines Update:
Habe gestern angerufen und mir wurde gesagt das die Aufforderung zum Dienstantritt in den nächsten 14 Tagen rausgeht.
Den Schrieb vom OA Btl hab ich leider auch noch nicht (Munster), steht da was Wichtiges drin?
Der ist bei mir letzte Woche eingetrudelt.
Was unter anderem wichtiges drinnen steht un Planungsrelevant ist:
- Vereidigung am 20. Juli
- Bahnfahrer werden am bhf in Empfang genommen
- Du brauchst 2 beglaubigte Kopien des zivilen Führerscheins, 3 des Abi-Zeugnisses
Bei uns stand noch drin, dass darauf hingewiesen wird nicht mit dem privaten Kfz anzureisen, da die PzTrpSchule nur über begrenzte Parkmöglichkeiten verfügt.
schön ::). Bei uns steht das nicht.