Hallo Kammeraden,
Ich habe einen Antrag gestellt um von SAZ 9 auf SAZ 8 gestellt. Da mir das eine Jahr nichts bringt. Hatte auch ein GO vom TE Führer und Chef. Nun kommt heute der Bescheid das kein Dienstlicher Grund vorliegt.
Nun zur Frage ist es Besser einen Wiederspruch direkt an BAPersBW zu senden oder über den Vhef zu gehen?
Macht es überhaupt Sinn einen Wiederspruch zu Stellen?
MKG chris
Für die Verkürzung ist ausschließlich das dienstl. Interesse maßgeblich.
Dieses richtet sich zum großen Teil daran aus, ob es in der Verwendung mehr als notwendig (also z.B. Stellen) Soldaten gibt. Auch die Frage eines möglicherweise ranstehenden Regneranten, der dann früher (fertig ausgebildet) auf die Stelle kann ist ein weiterer Punkt
Ist das nicht der Fall, wirds schon eng mit dem dientl. Interesse.
Wenn das nun vom BAPersBw so geprüft wurde, wie kommst du dann zu der Vermutung, dass diese Prüfung nicht sachgerecht war? Das ist ja der Sinn einer Beschwerde, in dem man sich gegen über anderen vergleichbaren ungerecht behandelt fühlt, oder aber geltene Vorschriften nicht eingahlten wurden.
Wonach richtet sich eigentlich die Verwendung, die dann geprüft wird - nach der Stelle, die derjenige aktuell inne hat oder nach den ATN, die derjenige hat? Also Bsp: X sitzt auf Schüler Stelle und hat bislang die ATN Jäger, er ist noch nicht fest für einen Dienstposten/Stelle eingeplant. Wird beim dienstlichen Interesse nun geprüft, ob es freie Stellen für die ATN Jäger gibt oder kann aufgrund der Schüler Stelle und keinem festgelegten Dienstposten das dienstliche Interesse überhaupt einer Verkürzung widersprechen?
Wenn derjenige auf einer Schülerstelle sitzt, soll er ja für irgendwas ausgebildet werden. Da wird dann wohl aufgrund der Verwendung, für die er ausgebildet wird, geprüft. Wird aber wohl nicht ganz so einfach werden, von einer Schülerstelle aus eine Verkürzung durch zu bekommen. Der Dienstherr denkt sich normalerweise was dabei, dass er denjenigen entsprechend ausbildet.
@Chris: ich hoffe mal dass du nicht mit "das Jahr bringt mir nichts" argumentiert hast. Es geht dabei ja nicht drum, ob es DIR was bringt, sondern ob es dem Dienstherrn was bringt.
Das sollte fast egal sein; auch "das bringt mir nichts" ist ein persönliches Interesse (kein Tolles aber immerhin). Und hiergegen wird das dienstliche Interesse (Stellenbesetzung) abgewogen. Das dienstliche Interesse wiegt fast immer schwerer; da ist es fast egal, ob man "bringt mir nichts" oder sonst irgendetwas schreibt.
Ausnahme ist natürlich wenn man zwingende, schwerwiegende und nachvollziehbare Gründe vorbringen kann.
ZitatAusnahme ist natürlich wenn man zwingende, schwerwiegende und nachvollziehbare Gründe vorbringen kann.
Ist zwar jetzt ein bisschen spitzfindig, aber der 40 (7) SG legt ausschließlich das dienstliche Interesse als Entscheidungsgrundlage fest.
Ungeachtet dessen gibt es ja die sog. Härtefälle (also schwerw. persönliche Gründe, siehe VM-Blatt). Hier kann dann
entlassen, aber nicht die Dienstzeit verkürzt werden.
Das sagt das Gesetz; es könnte aber übergesetzliche (z. B. verfassungsrechtliche) Gründe geben. Ich will das zumindest nicht ausschließen.