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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Bigflow21 am 29. Mai 2014, 11:29:10

Titel: SAZ12- Bezahltes Pflichtpraktikum in der Freistellung über den BFD = Problem
Beitrag von: Bigflow21 am 29. Mai 2014, 11:29:10
Hallo zusammen!

Damit man sich ein besseres Bild über die Situation manchen kann, gebe ich erst einmal eine kleine Einleitung....

Ich, OFw im 12. Dienstjahr befinde mich derzeit in einer vom BFD geförderten Bildungsmassnahme in Vollzeit (mit Freistellung). Hierbei handelt es sich um ein Bachelor-Studium, dass im 5/6 Semester ein Pflichtpraktikum vorschreibt. Mein potenzieller Praktikumsbetrieb war schon so freundlich mir eine ausführen des Praktikantenvertrags zuzusenden. Problem ... Genau dieser Vertrag! Da ich mich in einer Freistellung befinde, würde das Bruttogehalt (750€) 1:1 von meinem Bruttogehalt (BW) abgezogen werden. Zudem würden diese 750€ wiederum auf einer neuen Steuerkarte versteuert - was im Endeffekt ein glattes MINUS in meinem Geldbeutel bedeuten würde. Da ich aber denke, dass eine gewisse Entlohnung für geleistete Arbeit sein sollte, möchte ich natürlich nicht für "Null" bei meinem Praktikumsbetrieb arbeiten.

Mein Lösungsansatz wäre nun folgender....

Wäre es möglich (Einverständnis des Praktikumsbetriebs vorausgesetzt) den Praktikantenvertrag auf 0€ laufen zu lassen und parallel eine Anstellung auf geringfügiger Basis (450€) zu vereinbaren. Denn Nebentätigkeiten in einem Saz-Dienstverhältnis sind meines Wissens nach mit Genehmigung des Chefs und bei Nicht-Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit möglich. Doch ist der Chef in meiner Freistellung noch dafür zuständig? und vor allen Dingen "welche Leistungsfähigkeit" würde ich noch einschränken!?

Über Lösungsansätze oder Tipps wäre ich sehr dankbar!

MkG

Titel: SAZ12- Bezahltes Pflichtpraktikum in der Freistellung über den BFD = Problem
Beitrag von: ulli76 am 29. Mai 2014, 11:43:04
Wie wäre es mit dem Praktikum ohne Bezahlung durch den Betrieb. Dass du dann für lau arbeitest stimmt ja so auch nicht. Immerhin bekommst du das volle Gehalt der Bundeswehr.
Kann nämlich sein, dass der Chef das tatsächlich nicht als Nebentätigkeit genehmigt. Das wird alleine schon wegen den Stunden ein Problem darstellen.

Gibt es z.B. in dieser Form wenn wir SanOffze in eine zivile Weiterbildung gehen. Da bezahlt die Bundeswehr das Gehalt weiter und für die aufnehmende Praxis/Klinik sind wir kostenfrei.
Titel: Antw:SAZ12- Bezahltes Pflichtpraktikum in der Freistellung über den BFD = Problem
Beitrag von: Bigflow21 am 01. Juni 2014, 15:56:36
Also... mir hat man an der Uni gesagt, das ich bei einer Bewerbung bloß nicht angeben soll, dass ich das für lau machen würde (nicht unter Wert verkaufen). Nun da sich die Möglichkeit bietet, möchte ich nun auch einen gewissen nutzen draus ziehen!

Klar weiss ich, dass es ein Privileg ist bei vollem Gehalt zu studieren. Mir geht es nur um die Umsetztbarkeit und nicht um eine eventuelle Doppelmoral. Ich denke viele, wie auch ich haben eine lange zeit dem Land gedient, monate lang Lehrgänge besucht und seine Familie nicht gesehen...! Ein wenig extra Geld auf diesem Weg sei einem dann doch zugestanden.

MkG
Titel: Antw:SAZ12- Bezahltes Pflichtpraktikum in der Freistellung über den BFD = Problem
Beitrag von: F_K am 01. Juni 2014, 15:58:59
... Für mich hört es sich sehr nach versuchtem Betrug an.
Titel: Antw:SAZ12- Bezahltes Pflichtpraktikum in der Freistellung über den BFD = Problem
Beitrag von: justice005 am 01. Juni 2014, 16:28:18
Für mich auch!
Titel: Antw:SAZ12- Bezahltes Pflichtpraktikum in der Freistellung über den BFD = Problem
Beitrag von: wolverine am 01. Juni 2014, 17:05:40
Zitat von: Bigflow21 am 01. Juni 2014, 15:56:36
Ich denke viele, wie auch ich haben eine lange zeit dem Land gedient, monate lang Lehrgänge besucht und seine Familie nicht gesehen...! Ein wenig extra Geld auf diesem Weg sei einem dann doch zugestanden.
Irgendwo zwischen lächerlich und schon peinlich? ???
Titel: Antw:SAZ12- Bezahltes Pflichtpraktikum in der Freistellung über den BFD = Problem
Beitrag von: Hptm. d. R. am 04. Juni 2014, 18:59:57
1. Ist die Lohnsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Deine insgesamt gezahlten Steuern werden bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Daher werden Sie nicht schlechter gestellt.
2. Der Vorschlag von Ulli 76 hört sich für mich gut an. Wenn man dann sein Praktikum gut gemacht hat und seinen Abschluss in der Tasche hat, könnte man dort nochmal eine Bewerbung abgeben.

Also viel Erfolg.