Hallo zusammen,
Wollte mal fragen wo es geregelt steht welche Vorgaben erfüllt werden müssen um seinen Hund mit in eine Kaserne bringen zu dürfen.
Ich führe seit Jahren Hunde im Gebrauchs und Schutzdienst Hundesport. Es handelt sich um einen Malinois der voll sozialisiert und bestens erzogen und ausgebildet ist. Er wurde beim Amtsveterinär vorgeführt.
Am Standort besitze ich eine Einzelstube.
LG
Einfach zum Spieß gehen, der regelt das.. hab ich auch gemacht.. meiner darf sogar mit in die Werkstatt
Also grundsätzlich eher kein Problem ? :-)
Kommt auf die Kaserne und Dienststelle an.
Bei uns ist es nur im Ausnahmefall (tageweise) erlaubt, also keine Regelmäßigkeit.
Voraussetzung ist Leinenzwang und gültige Impfungen.
Weiterhin ZDv 70/1 Ziff 337ff.
Danke Ralf genau die gleiche Info bekam ich gerade von meinem Standortältesten.
Bei uns nennt sich das "Antrag über das zeitweise Einbringen von Tieren in die Liegenschaft", bedeutet gleichzeitig auch; "nur" tagsüber, nicht nachts. Allerdings gibt es bei uns auch kaum/ keine regulären Unterkünfte, handelt sich also zumeist um die Büros dann.
Bei uns sind es auch recht viele, ich glaub um 5-6, meiner inklusive, die wirklich regelmäßig bis täglich dabei sind.
Auf dem Kasernengelände herrscht Leinenpflicht und selbstverständlich sind alle Hinterlassenschaften wegzuräumen.
Vorlegen musste ich;
-den Antrag, unterschrieben auch vom jeweiligen Vorgesetzten
-Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
-tierärztliches Gutachten, dass er frei von ansteckenden Krankheiten und sonstigem Ungeziefer ist.
Zusätzlich muss es natürlich "laufen", sprich sollte der Hund mit im Büro sein, muss auch "Publikumsverkehr" gefahrlos durchlaufen können, ohne sofort "angefallen" und je nach Hund ggf "zwangsbeschmust" zu werden.
Sollte es nicht funktionieren, kann diese Erlaubnis auch wieder entzogen werden.
Ich habe mir zB einen eigenen Staubsauger mitgenommen und sorge dafür, dass mein Büro täglich mind. 1 mal enthaart wird, halte für den Fall der Fälle eine Fusselrolle parat und auch sonst darf der Hund den Tagesbetrieb eben nicht stören. Ich gehe in der Mittagspause meine Runde mit ihm, dies auch außerhalb der Kaserne.
Rechne damit, dass es immer Kandidaten gibt, die zB keine Hunde mögen oder wahlweise auch einfach einen Anlass suchen "Stunk" zu machen (Bei uns wurde mal unterstellt die Hundehalter würden ihre Hunde auf den Sportplatz machen lassen und das ganze auch nicht wgeräumen. Sorgte natürlich erstmal für Aufruhr, es stellte sich dann aber heraus, dass es Nachbars freilaufende Katzen waren, die leider keine Beutelchen dabeihatten. ;) Das ganze ging auch von jemandem aus, der schlicht und ergreifend keine Hunde mochte.). Also keine Angriffsfläche bieten, immer vorbildlich verhalten.
MWn ist in Dienststellen, die eigene Diensthunde haben, das Einbringen privater Tiere ganz verboten.
Werd das mal mit dem Standortältesten vor Ort besprechen. Und an Liegenschaften mit Diensthunden ist es ganz verboten? Ok das wird interessant mal schauen was der Herr vor Ort dazu sagt :-)
Letzteres kenne ich aus Augustdorf auch so. Begründung war, dass die Diensthunde sehr allergisch auf Eindringlinge in ihr Revier reagieren... Der General hat seinen Jagdhund natürlich trotzdem mit rein genommen, aber das ist ein anderes Thema...
Die Vorgaben dazu wurden grob genannt. Der Antrag muss vom Kasernenkommandanten (nach Rücksprache mit dem Disziplinarvorgesetzten), dem Leiter BwDLZ und dem für die Liegenschaft zuständigen Veterinär der Bundeswehr genehmigt werden.
Die Genehmigung ist grundsätzlich in Liegenschaften in denen es Diensthunde gibt nicht möglich.
In Unterkünfte dürften grundsätzlich keine Tiere eingebracht werden - es kann höchstens ein Einbringen in ein Büro o.ä. genehmigt werden.
Gruß Andi
Wurde ja schon alles erwähnt, ich kenne aber deutlich lockerer von meinen Erfahrungen her. Um es in den Worten meines ehemaligen ZgFhr's zu sagen "interessanterweise ist es bei der Bw mal kein Prolem, seinen Hund oder seine Familie mitzunehmen" :D
So habe ich das bisher auch überall erlebt, war auch nichts mit Leine...aber man muss dazu sagen, das es auch nie Standorte, oder besser gesagt, Gebäude mit Diensthunden waren, das ist also ne andere Nummer (wie oben erwähnt).
Naja in einem Gebäude das könnte ich nachvollziehen. aber in einer Kaserne ist es ja hupe ob da noch diensthunde sind. Der Hund ist ja auf Stube und kommt zum Gassi gehen aus der Kaserne raus. Naja mal schauen wenn der Oberst schon ein Interview gibt und für Familie und Hund am Standort wirbt und das ganze noch kein halbes Jahr alt ist mal schauen ;-)
Zitat von: OlegOleg am 30. Mai 2014, 19:45:05
Naja in einem Gebäude das könnte ich nachvollziehen.
Was du in deiner Welt nachvollziehen kannst interessiert aber keinen.
Zitat von: OlegOleg am 30. Mai 2014, 19:45:05
aber in einer Kaserne ist es ja hupe ob da noch diensthunde sind.
Dir vielleicht, der Bundeswehr nicht.
Zitat von: OlegOleg am 30. Mai 2014, 19:45:05Der Hund ist ja auf Stube
Nein, denn da darf er - wie bereits geschrieben - gar nicht sein.
Zitat von: OlegOleg am 30. Mai 2014, 19:45:05und kommt zum Gassi gehen aus der Kaserne raus.
Soso, das heißt du fährst wenn Fifi mal muss mal kurz eine Stunde raus und lässt den Dienst Dienst sein?
Zitat von: OlegOleg am 30. Mai 2014, 19:45:05
Naja mal schauen wenn der Oberst schon ein Interview gibt und für Familie und Hund am Standort wirbt und das ganze noch kein halbes Jahr alt ist mal schauen ;-)
Dieser Herr Oberst hat mit dem Verfahren aber gar nichts zu tun. Und bei der Fürst-Wrede-Kaserne in München kommt nocht der Player "Spie" mit ins Spiel, da diese Kaserne ein gescheitertes Pilotprojekt ist bei dem die Kaserne verkauft und zurückgemietet wurde und die Firma "Spie" nun als Eigentümer ebenfalls noch gehört werden muss.
Aber wenn es um eine Maßnahme an der Bundeswehrfachschule geht und nicht um eine Versetzung an die Fachschule mit eigenem Büro hat sich das Thema Hund eh erledigt.
Gruß Andi
Zitat von: Cherryblossom am 30. Mai 2014, 10:59:12
Ich habe mir zB einen eigenen Staubsauger mitgenommen und sorge dafür, dass mein Büro täglich mind. 1 mal enthaart wird, (...)
Für dieses Privatvergnügen soll der Dienstherr noch die Energiekosten übernehmen?
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 02. Juni 2014, 20:07:39
Für dieses Privatvergnügen soll der Dienstherr noch die Energiekosten übernehmen?
Dann hoffe ich mal, dass du kein Radio im Büro hast, niemals dein Handy auflädst, keine Kaffeemaschine benutzt, mit einem dienstl. gelieferten Stift keine privaten Notizen machst, im Winter nur stoßlüftest, pünktlichst zum Dienstbeginn auch anfängst zu arbeiten, niemals eine Frühstückspause einlegst, deine Mittagspause nicht überziehst usw.
Man kanns auch übertreiben! Sollte das Ironie gewesen, so entschuldige ich mich, solltest es aber auch besser kenntlich machen.
ne is anscheinend sein Ernst Ralf siehe
Ladekabel
@Flex: In dem Thread behauptet er eigentlich genau das Gegenteil.
Das war nicht sein Ernst.
Obwohl es inzwischen tatsächlich Kommunen gibt, bei denen die Angestellten eine pauschale "Stromabgabe" zahlen dürfen.
MkG
Zebra
Ob der Dienstherr sich wirklich einen Gefallen tun würde, wenn er in solchen Fällen mit der Erbsenzählerei anfängt. Wie viele Soldaten nutzen z.B. ihr privates Handy zu dienstlichen Zwecken, weil es keine Diensthandys gibt oder auch kein dienstliches Internet (letzteres brauchen wir Ärzte regelmäßig um fachlich schnell mal was nachzuschlagen)
Was wäre mit den ganzen Rauchern die über die Jahre Wochen an Dienstzeit für Rumstehen und rauchen nutzen.
Ulli
Böse Zungen würden jetzt behaupten das der Dienstherr die Notwendigkeit des dienstlichen Internets für Ärzte nicht sieht, sonst hätte jeder der es braucht Zugang. Nachschlagen geht doch auch in Büchern. ;D
Ansonsten hat ein privater Hund im Dienst nix verloren wie ich finde. Könnte aber daran liegen das ich Hunde nicht mag.
Zitat von: Flexscan am 02. Juni 2014, 21:07:38
ne is anscheinend sein Ernst Ralf siehe Ladekabel
Auf meinem Mist wachsen solche realitätsfremden Denkweisen sicher nicht. Ich kenne die aktive Truppe nicht nur vom Hörensagen und sitzte auch nicht mit Vorschriften und Gesetzestexten in meiner Amtsstube bzw. Kanzlei und suche in jeder Sache gleich die Dienstverfehlung.
ok kam mir im anderen Thread so rüber.
Man kann es auch so sehen; derjenige, der seinen Hund im Dienst dabei hat, bewegt sich (je nach Einheit, hier gemeint sind vor allem KdoBeh oder Ämter) mehr, als derjenige in der gleichen Einheit, dessen einziger Gang mittags in die Truppenküche führt. Wenn denn überhaupt. ;) Kann also auch nen Nutzen haben.
Ich kann aber auch diejenige verstehen, die sagen; "ich mag keine Hunde, warum muss der mit". Alternativ vllt Angst haben, allergisch sind, o.ä. Wäre dies bei mir in der Unterabteilung der Fall, würde auch meiner zu Hause bleiben. Das ist selbstverständlich.
Wichtig ist eben; der Dienst muss so laufen, als wäre der Hund gar nicht da. "Teppichratten", die Dauerbelustigung brauchen (und die Aufmerksamkeit dann auch oft genug über dauerndes "gutschigutschidutzi" bekommen) sind mehr als fehl am Platz.
Oh, dienstliche Notwendigkeit und Realität... Mein Lieblingsthema... :-X
2 1/2 Jahre lang habe ich meine komplette, private Ausrüstung für einen Grafikarbeitsplatz mitgeschleppt, von der von Anfang an die dienstliche Notwendigkeit ersichtlich war. Man prüfte und prüfte und prüfte, fragte 25 Mal nach, ob nicht auch Photoshop 2 ausreichen würde (aktueller Stand der Technik CS 5.5), stellte fest, "müsste man anschaffen". Tja. Mittlerweile bin ich in einen anderen Bereich versetzt. Gibt es mittlerweile dienstlich beschaffte und passend ausgestattete Grafikarbeitsplätze...?
Zitat von: Cherryblossom am 30. Mai 2014, 10:59:12
Bei uns nennt sich das "Antrag über das zeitweise Einbringen von Tieren in die Liegenschaft", bedeutet gleichzeitig auch; "nur" tagsüber, nicht nachts. Allerdings gibt es bei uns auch kaum/ keine regulären Unterkünfte, handelt sich also zumeist um die Büros dann.
Bei uns sind es auch recht viele, ich glaub um 5-6, meiner inklusive, die wirklich regelmäßig bis täglich dabei sind.
Auf dem Kasernengelände herrscht Leinenpflicht und selbstverständlich sind alle Hinterlassenschaften wegzuräumen.
Vorlegen musste ich;
-den Antrag, unterschrieben auch vom jeweiligen Vorgesetzten
-Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
-tierärztliches Gutachten, dass er frei von ansteckenden Krankheiten und sonstigem Ungeziefer ist.
Zusätzlich muss es natürlich "laufen", sprich sollte der Hund mit im Büro sein, muss auch "Publikumsverkehr" gefahrlos durchlaufen können, ohne sofort "angefallen" und je nach Hund ggf "zwangsbeschmust" zu werden.
Sollte es nicht funktionieren, kann diese Erlaubnis auch wieder entzogen werden.
Ich habe mir zB einen eigenen Staubsauger mitgenommen und sorge dafür, dass mein Büro täglich mind. 1 mal enthaart wird, halte für den Fall der Fälle eine Fusselrolle parat und auch sonst darf der Hund den Tagesbetrieb eben nicht stören. Ich gehe in der Mittagspause meine Runde mit ihm, dies auch außerhalb der Kaserne.
Rechne damit, dass es immer Kandidaten gibt, die zB keine Hunde mögen oder wahlweise auch einfach einen Anlass suchen "Stunk" zu machen (Bei uns wurde mal unterstellt die Hundehalter würden ihre Hunde auf den Sportplatz machen lassen und das ganze auch nicht wgeräumen. Sorgte natürlich erstmal für Aufruhr, es stellte sich dann aber heraus, dass es Nachbars freilaufende Katzen waren, die leider keine Beutelchen dabeihatten. ;) Das ganze ging auch von jemandem aus, der schlicht und ergreifend keine Hunde mochte.). Also keine Angriffsfläche bieten, immer vorbildlich verhalten.
MWn ist in Dienststellen, die eigene Diensthunde haben, das Einbringen privater Tiere ganz verboten.
Guten tag wo bekomme ich diesen Antrag denn her?
Mit Kameradschaftlichem Gruß
Posnanski
Zitat von: Posnanski am 23. Mai 2023, 12:41:52
Guten tag wo bekomme ich diesen Antrag denn her?
Mit Kameradschaftlichem Gruß
Posnanski
Beim KasFw/KasOffz nachfragen wie es in der Liegenschaft gehandhabt wird...
Das Grundsätzliche : A1-1800/0-6570 , Kap 3.5