Hi Kameraden,
hört sich merkwürdig an, ist aber so :)
Ich bin OG d.R. und aktiver Reservist, plane demnächst eine MOB Stelle anzunehmen, da ich Selbstständig bin und nicht genau wie sich das verhält, frage ich lieber mal nach.
Folgendes;
Ich bin seit einiger Zeit bei meinem Zahnarzt in Behandlung, nun habe die Diagnose bekommen, dass alle Zähne (Gen Defekt) neu gemacht werden müssen. Seit einiger Zeit trage ich eine Gebisserhöhung, da die neuen Zähne größer sind, ferner habe ich für meine Krankenkasse die Kostenvoranschläge bekommen, welches eine nicht unerhebliche Summe ist. Die KV's habe ich noch nicht einegreicht, da ich diese zur Prüfung an weitere Labore abgegeben habe, da ich gerne wissen möchte, ob ich es etv. günstiger bekomme.
Nun lief mir zufällig die MOB einplanung über den Weg, diese könnte Wochen / Monate etc. antreten, jeh nach Lust und Laune, da sehr viel los ist in dieser Kaserne und ne menge an Kräften aus der Reserve benötigt werden.
Wie verhält es sich wenn ich wieder aktiv zurückkehre?
Bekomme ich die Zahnbehandlungskosten vom Bund bezahlt, weil die Krankenkasse für diese Zeit ja wegfällt?
Weiss da jemand Rat?
Viele Grüße aus Berlin :)
ZitatWie verhält es sich wenn ich wieder aktiv zurückkehre?
Bekomme ich die Zahnbehandlungskosten vom Bund bezahlt, weil die Krankenkasse für diese Zeit ja wegfällt?
Eher nicht.
Bei Reservisten müßte es vermutlich auch so sein, das zahnmedizinische Behandlungen abegeschlossen sein müssen.
Denke nicht das die Bw einem Reservisten die Zähne bezahlt.
Mit akutem Sanierungsbedarf wirst Du nicht eingestellt, sondern untauglich geschrieben ( bis zum Abschluss der Behandlung.)
Innerhalb einer RDL gibt es ggf. nur Schmerz Behandlung.
Sollte man als Selbstständiger nicht ne ordentliche Krankenversicherung haben?
Dir ist schon klar, das Selbstständige nur 30 Tage im Jahr üben dürfen?
Die Zahnbehandlung bei RDL deckt nur Akutbehandlungen ab. Selbst beiBewerbern als FWDL oder SaZ muss so eine aufwändige Behandlung vor der Einstellung abgeschlossen sein.
Mit Ausnahmegenehmigung dürfen Resis auch mehr als 30 Tage üben.
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Selbstständig Resis meine ich jetzt natürlich.
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So isses mit den Beisserchen.
Nur Schmerzbehandlung bzw. dringliche Behandlungen für Reservisten. Die Bundeswehr wird dir nicht die Sanierung des Gebisses finanzieren.
Keine Einstellung mit Schäden, die über Kleinigkeiten hinaus gehen.
Hey,
danke für die Antworten.
Das hab ich mir schon fast gedacht, da werd ich wohl in den sauren Apfel beissen müssen.
Was die 30 Tage angeht, nein das ist nicht mehr so. Zumindest war das auch meine befürchtung, beim Einstellungsgespräch wurde das aber dann verneint, ich könne mehr als 30 Tage im Jahr geplant werden.
Danke für die Antworten.
PS: Nur weil man Selbstständig ist, heisst das nicht das die Krankenkasse alles zahlt. Und was die Zähne angeht, die sehen nicht so schlimm aus, habe T2 Musterung erhalten, aber sollten trotzdem in Zukunft neu gemacht werden (Kronen).
Ich kann Ihnen ganz sicher sagen dass das mit den 30 Tagen noch genau so ist. ZDv 20/3 Nr. 232. Es sei denn die ZDv wurde gestern geändert. Wenn Sie über 30 Tage kommen muss ihr Übungstruppenteil einen Ausnahmeantrag stellen welcher über die ZPst ans BMVg PSZ I 8 zur Entscheidung weitergeleitet wird.
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... Und schon der erste Tag RDL wird bei Selbstständigen einer Kosten / Nutzen Analyse unterzogen - man MUSS das Einverständnis erteilen, das die Kosteninfo von der Unterhaltssicherungsbehörde eingefordert werden kann.
Der Nutzen eines OGefr ist per Definition eher geringer.
Die Verträge mit einer PKV können relativ frei gestaltet werden - ich habe einige "Selbstständige" erlebt, die plötzlich viel Zeit für RDLs hatten, komisch ist das immer.