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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Florian Walker am 31. Mai 2014, 13:29:07

Titel: Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: Florian Walker am 31. Mai 2014, 13:29:07
Moin Moin.
Ich hab nun die nette Suchfunktion Google und viele Verschiedene Foren Durchgescrollt und leider nicht fündig geworden.Lediglich zum Thema AGA.
Hab am 1.7.2014 Mein Antritt zur AGA in Stralsund.
Danach werde ich in Alt Duvenstedt zu meiner Stammeinheit kommen.
Das sind Round about 60Km von Meiner Heimatstadt entfernt.
Nun hab ich gelesen das man während der Grundausbildung am Wochenende nach hause darf.Natürlich nicht immer sofort das erste was ja auch Sinn macht *g*
Aber wenn ich nun mit der Aga fertig bin.Darf ich dann Jeden Abend nach hause?Oder Besteht dann auch Kasernenpflicht auf grund der Km?
Meine Alte Arbeitsstelle War ca 100km Entfernt und ich hatte auch keine Probleme immer Pünktlich dort zu sein.
So genug von Dem umgeschweife und ich komm zur eigentlichen Frage.

" Darf ich aufgrund der Km nicht abendlich Nach hause?Oder Darf ich deswegen nur Am wochenende nach hause?Oder ist es mir freigestellt ob ich Nach Hause Fahre oder nicht?Die Frage Bezieht sich auf die Zeit NACH der AGA

Danke schonmal im vorraus
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: Florian Walker am 31. Mai 2014, 13:30:15
""Nachtrag"" Ich bin über 25 Jahre
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: Flexscan am 31. Mai 2014, 13:33:07
Nach der Grundausbildung ist es Dir überlassen, was Du in deiner freien Zeit anstellst. sprich in deiner Wohnung übernachtest, bei der Freundin oder sonstwas anstellst, sofern keine Zusatzdienste wie Wache etc anstehen.
Ob es allerdings  von der Zeit und den Kosten her Sinn macht, mehrere hundert KM täglich zurückzulegen, muss jeder für sich selber entscheiden.
Wichtig ist halt nur, das man den Dienst pünktlich beginnt und auch fit ist.
Ich meine die Heimschläfergrenze wäre irgendwas bei 100 km.
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: Florian Walker am 31. Mai 2014, 13:35:12
Dankeschön.Ja das Km Stimmt schon das es wenig sinn macht.Ging mir nur um die Antwort auf die Frage.Hat mir schon fast graue Haare bereitet weil einfach nichts zu finden war sondern nur zum Thema AGA

Danke..Eine weiter Frage von mir beantwortet
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: Flexscan am 31. Mai 2014, 13:43:53
während meiner Dienstzeit ist eine Kameradin täglich 250 km täglich eine! Strecke gependelt.
Irgendwann hat der Spies dann da mal einen Riegel vorgeschoben.
Das man dann nicht immer pünktlich war und 2-3 Stunden Fahrt eine Strecke nicht grade erholsam sind für den Dienst kann man sich ja vorstellen ;)
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: Der StUffz am 31. Mai 2014, 13:48:17
Also bei 60 km eine Strecke sagt in der Regel keiner was. Ich bin jahrelang auch 60 km gefahren. Jedoch habe ich es manchmal auch vorgezogen in der Kaserne zu schlafen. Ist manchmal einfach angenehmer und bedeutet mehr Schlaf.
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: Verteidiger am 31. Mai 2014, 13:53:55
Also soweit ich weiß interessiert das keinen, wenn man täglich pünktlich erscheint. Ob es natürlich sinn macht jeden Tag soviel Geld in das Auto zu pumpen ist eine andere Sache. Rechne mal mit min. 20 cent pro Kilometer Autofahrt und solltest du keinen Kameraden mitnehmen geht das schon schnell ins geld. Bei dir z.b (60 mal 2) mal 0,2 wäre jeden tag 24 Euro nur Autokosten. Das wäre fast der gesammte Sold eines FWDLers. Wenn du jetzt noch rauchst gibst du fast dein ganzes Geld aus um Sauerstoff in Kohlenstoffdioxid umzuwandeln.
Von der 100 KM Grenze hab ich noch nie gehört macht meiner Ansicht auch wenig sinn, denn wenn man freie Autobahn fahren kann dann schafft man 100 KM unter 52 min, natürlich nur wenn die Kasernen fast an der Autobahn liegen. Anderseits können 100 KM auch enorm weit sein wenn man morgens über den Ruhr"schnellweg" fährt oder in Mecklenburg auf einer Bundestraße hinter einem LKW festhängt
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: ulli76 am 31. Mai 2014, 14:15:37
Ihr werft da einiges durcheinander:
Das eine ist die Frage, ob man nach Hause fahren DARF: Das hängt davon ab, bis wann man Ausgang hat. Das ist dienstgrad- und einheitsabhängig und nach der AGA mindestens bis zum Wecken. Und natürlich hängt das davon ab, ob derjenige dann dienstfähig ist (s. das Beispiel mit der Kameradin mit 250km einfache Fahrt).
Immerhin darf man in seiner Freizeit so ziemlich alles machen, was man will- also auch nach Hause fahren.

Die andere Frage ist, ob die Bundeswehr irgendwas davon finanziert- das hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ob die UKV zugesagt ist oder nicht, ob die tägliche Heimfahrt zumutbar ist, ob man kasernenpflichtig ist, ob Unterkünfte für TG-Empfänger zur Verfügung stehen etc.
60km sind durchaus im Rahmen für eine tägliche Heimfahrt.

Ob man täglich 120km fahren will, obwohl die Bundeswehr kein TG zahlt, muss jeder selber wissen. Ein billiges Vergnügen ist das nicht.
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: wolverine am 31. Mai 2014, 15:24:59
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: die Bundeswehr muss begründen warum sie Verhalten in der Freizeit einschränken möchte. Solange dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt sind kann man machen, was man möchte.
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: Rollo83 am 31. Mai 2014, 19:43:37
60km ist doch ein Witz. Die würd ich locker täglich alleine fahren um dafür täglich zu Hause zu sein, was interessieren mich da 20€ Fahrtkosten am Tag.

Dafür gibt es 1. eine Steuererklärung und 2. Trennungsgeld.

Wenn es kein Trennungsgeld gibt und man sich dann eine Wohnung am Standort nehmen muss weil man ü 25 ist kommen zusätzlich so hohe Kosten das man auch dann lieber jeden Tag Pendel kann. Fahrgemeinschaften bieten sich ja auch meistens an.

Ich hab jetzt bald 80km eine Strecke und ich bin da überglücklich drüber. Für mich ist das nicht mal eine Miniüberlegung Wert am Standort zu schlafen. Ich werde täglich Pendel und das auch alleine. Jeder der mal längere Zeit nur am Wochenende zu Hause war wird das auch verstehen.
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 31. Mai 2014, 22:16:17
Wir hatten auch einen Soldat (w), der regelmäßig fü zu spät kam und deutlich über 100 km einfach zum Dienst hatte. Das ging eine Weile gut, bis es mal eine "Jawohl-Unteredung" beim Chef gab und das sonst beim ZgFhr vorgebrachte Klimpern mit den Augen nichts mehr half und es wurde ihr befohlen bzw. untersagt, täglich nach Hause zu fahren, da der pünktliche Dienstbeginn sonst nicht sichergestellt ist.
Ich meine aber auch, dass es eine Grenze von 60 km gab, die aber m.W. nur bei der Befreiung vom Wohnen aus der GU Anwendung fand, da sonst ja freie Wahl des Aufenthaltsortes bzw. freier Ausgang bis zum nä. Dienstbeginn besteht.

Im Zivilleben hat kein AG soviel Fürsorgesinn - im Gegeteil: O-Ton "Wir haben ein dichtes Autobahn und Schnellstrassennetz, da sind 150 km einfach doch keine Entfernung", "Dieses Mindestmaß an Mobilität ist nicht zuviel verlangt". Dumm nur, dass die Kosten und Freizeitvrlust einzig dem AN anlasten.
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: Büdi am 31. Mai 2014, 23:17:14
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 31. Mai 2014, 22:16:17
Im Zivilleben hat kein AG soviel Fürsorgesinn - im Gegeteil: O-Ton "Wir haben ein dichtes Autobahn und Schnellstrassennetz, da sind 150 km einfach doch keine Entfernung", "Dieses Mindestmaß an Mobilität ist nicht zuviel verlangt". Dumm nur, dass die Kosten und Freizeitvrlust einzig dem AN anlasten.

Der Arbeitgeber kann ja auch schlecht den Arbeitsplatz näher an den Wohnort der Beschäftigten verlegen.
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: Florian Walker am 01. Juni 2014, 12:01:31
Ok.also 250km  wäre ja dann schon eine gewaltige ecke zu fahren.Soweit ist es nun doch nicht bei mir.Hab mal nachgeschaut und es wären bei mir 64km.Ich glaub schon das es heutzutage eine gut zu bewältigende strecke ist bei unserem ausgebauten Straßennetz ist wie ein vorredner hier schon gepostet hat :).
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: Florian Walker am 01. Juni 2014, 12:25:35
Hab mal was bei Wikipedia rausgesucht undzwar "Umgangssprachlich wird allerdings auch ein Soldat als "Heimschläfer" bezeichnet, der zwar eine Stube mit Bett hat, es allerdings nicht benutzt, weil er so nahe an der Kaserne wohnt, dass er zu Hause übernachtet. Rechtlich gesehen nutzen diese Soldaten jedoch nur den "Ausgang bis zum Wecken" (bzw. Dienstbeginn), den praktisch jeder Bundeswehrsoldat hat, außer er unterliegt dem Zapfenstreich (nur bei Rekruten oder vor besonderen Dienstverrichtungen, wie z. B. Übungen) oder einer Ausgangsbeschränkung alsbesonderer erzieherischer Maßnahme."


Das heißt ja soviel wie das wenn ich dort ein bett hab, es nicht heißen muss das ich dort schlafe da ich Freizeit hab bis zum Frühstück. D.h ich könnte abends nach Feierabend nach hause fahren und  und morgens zum Frühstück wieder auf der matte stehe(sofern kein Lehrgang ansteht oder eine Übung)
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: ulli76 am 01. Juni 2014, 12:34:07
Hab ich doch oben schon geschrieben- in deiner Freizeit kannst du machen was du willst- also auch nach Hause fahren und dort übernachten (von den entsprechenden Ausnahmen mit dem Zapfenstreich abgesehen).
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 01. Juni 2014, 15:17:23
Zitat von: Büdi am 31. Mai 2014, 23:17:14
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 31. Mai 2014, 22:16:17
Im Zivilleben hat kein AG soviel Fürsorgesinn - im Gegeteil: O-Ton "Wir haben ein dichtes Autobahn und Schnellstrassennetz, da sind 150 km einfach doch keine Entfernung", "Dieses Mindestmaß an Mobilität ist nicht zuviel verlangt". Dumm nur, dass die Kosten und Freizeitvrlust einzig dem AN anlasten.

Der Arbeitgeber kann ja auch schlecht den Arbeitsplatz näher an den Wohnort der Beschäftigten verlegen.

Es gibt leider in D Regionen, wo man nicht die Stellen vor der Haustür hat und nicht jeder kann in Rufweite der Metropolen wohnen. Dies soll aber an dieser Stelle nicht weiter diskutiert werden, da ja jeder selber für die Wahl seines Wohn- und Arbeitsortes verantwortlich ist. Viele (einschl. mir) haben da Glück, andere eben weniger.
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: bwinterest am 01. Juni 2014, 23:11:26
Zitat von: ulli76 am 01. Juni 2014, 12:34:07
Hab ich doch oben schon geschrieben- in deiner Freizeit kannst du machen was du willst- also auch nach Hause fahren und dort übernachten (von den entsprechenden Ausnahmen mit dem Zapfenstreich abgesehen).

Ganz genau - wäre auch doof, wenn das anders geregelt wäre -.-
Titel: NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: Florian Walker am 25. August 2014, 20:13:43
Moin Moin.Hab nun die nette google funktion ausprobiert..und natürlich hier rumgeguckt..Es geht meistens um die Zeit in der GA.
Meine Frage ist aber..Nach der 3 Monatigen GA..Darf ich da zuhause schlafen?Muss ich das beantragen?Viele kameraden in der Ag haben ein Zettel bekommen wo drauf steht "heimschläfer".Die kameraden sind jedoch auch unter 25 Jahre.Auf mein Zettel steht nichts vom Heimschläfer.Meine Kaserne ist von meiner Privat wohnung ca 40km entfernt.Und ich bin 27 Jahre.ist das automatisch geregelt das ich zuhause schlaf?Oder muss ich nach der 3monatigen ausbildung auch noch in der Kaserne schlafen?Die Kaserne ist in Alt duvenstedt.Kann hier jemand weiter helfen?

danke im vorraus

Ralf: Habe mal die Grundausbildung korrekt abgekürzt
Titel: Antw:NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: dunstig am 25. August 2014, 20:27:49
Nach der AGA braucht man nicht mehr in der Kaserne zu verbleiben. Da Sie außerdem über 25 sind, haben Sie nichtmals Anspruch auf eine Unterkunft in der Kaserne.
Titel: Antw:NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: Florian Walker am 25. August 2014, 20:46:30
Kurz und knapp.danke :)  :D
Titel: Antw:NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: walker009 am 26. August 2014, 18:00:47
Hab heute nochmal mit jemand geredet .er sagte in der vollausbildung schläft man noch in der Kaserne?  :-/
Titel: Antw:NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: KlausP am 26. August 2014, 18:04:24
Zitat von: walker009 am 26. August 2014, 18:00:47
Hab heute nochmal mit jemand geredet .er sagte in der vollausbildung schläft man noch in der Kaserne?  :-/

Mit welcher Begründung?
Titel: Antw:NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: walker009 am 26. August 2014, 18:31:20
Weil das ja die vollausbildung ist. Die "Ausbildung"
Titel: Antw:NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: walker009 am 26. August 2014, 18:41:10
Andere haben auf ihren zettel heimschlàfer stehen.  Sind aber auch unter 25 . Ich bin 27 jahre aber bei mir steht weder was von stube noch von heimschlàfer
Titel: Antw:NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: KlausP am 26. August 2014, 18:44:08
Was für'n Unsinn. Wenn der Soldat nicht dem Zapfenstreich unterliegt, kann er die Nacht verbringen wo er will, so lange er am nächsten Tag pünktlich in der Einheit ist. Wann das ist legt die ZDv 10/5 fest:

Zitatc) Ausgangsregelung

217. Nach Dienstschluss - die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen
Erfordernissen - haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:
- Mannschaften während der Dauer der Allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisung
bis zum Zapfenstreich (23:00 Uhr), soweit sie zum Wohnen in der
Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind,
- Mannschaften nach Ablauf der Allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisung
und Unteroffiziere ohne Portepee (oP) bis zum Frühstück, soweit sie zum
Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
(Morgenkost) verpflichtet sind,
- Offiziere und Unteroffiziere mit Portepee (mP) bis zum Dienstbeginn.
Dies gilt auch für Unteroffiziere oP und Mannschaften, soweit sie vom Wohnen in
der Gemeinschaftsunterkunft und/oder von der Teilnahme an der Morgenkost befreit
sind.
Unteroffiziere oP mit bestandener Feldwebel-/Bootsmannprüfung gemäß § 14 der Soldatenlaufbahnverordnung4)
können vom Disziplinarvorgesetzten den Unteroffizieren mP
gleichgestellt werden.

218. Freier Ausgang bezeichnet sowohl den Zeitraum als auch die Möglichkeit, für
einen Soldaten, sich nach eigenem Ermessen an einem Ort seiner Entscheidung unter
Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse aufhalten zu können.
Der Disziplinarvorgesetzte kann unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse oder
im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme oder einer gerichtlichen Freiheitsentziehung
den freien Ausgang beschränken. Insbesondere kann der Disziplinarvorgesetzte den
freien Ausgang vor, während und nach besonderer dienstlicher Belastung, wie z.B. bei
Ausbildungsvorhaben, Übungen und Truppenübungsplatzaufenthalten, für die gesamte
Einheit oder für einzelne Soldaten beschränken.

Titel: Antw:NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: walker009 am 26. August 2014, 18:51:32
Sorry das ich dich nun durch Löcher. Bin noch ein greenhorn :-D . Den Zapfenstreich unterliege ich noch in der ag oder? Und in der vollausbildung nicht mehr? Weil ich über 25 jahre bin? Kann der zug Führer mir trotzdem befehlen das ich dem Zapfenstreich unterlieg bei mir? Problem bei mir ist das ich mir extra ne Wohnung genommen hab 30km entfernt und tiere habe schon lange und ich die nicht weg geben kann/ will. Momenten passt mutter noch auf aber nur während der ag
Titel: Antw:NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: ulli76 am 26. August 2014, 18:56:07
Es wird immer mal Lehrgänge, Übungen und sonstige Situationen geben, wo du nicht abends nach Hause kannst. Oft ist das planbar, aber nicht immer.
Titel: Antw:NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: Ralf am 26. August 2014, 19:24:09
Zitat von: walker009 am 26. August 2014, 18:51:32
Sorry das ich dich nun durch Löcher. Bin noch ein greenhorn :-D . Den Zapfenstreich unterliege ich noch in der ag oder? Und in der vollausbildung nicht mehr? Weil ich über 25 jahre bin? Kann der zug Führer mir trotzdem befehlen das ich dem Zapfenstreich unterlieg bei mir? Problem bei mir ist das ich mir extra ne Wohnung genommen hab 30km entfernt und tiere habe schon lange und ich die nicht weg geben kann/ will. Momenten passt mutter noch auf aber nur während der ag

Wie wäre es denn, wenn du wenigstens die Grundausbildung korrekt abkürzt, nachdem ich schon deinen ersten Post korrigiert habe?
Titel: Antw:NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: walker009 am 26. August 2014, 19:39:37
Ja sorry.meinte die"aga". Klar mit Lehrgang und so weiß ich. Bei mir gehts nur darum das ich wissen will wie das in der vollausbildung ist.  Les immer verschiedene Sachen bzw höre. 
Titel: Antw:NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: KlausP am 26. August 2014, 19:42:48
Was ist eigentlich an dem Vorschriftenzitat so unverständlich? Und welche "Vollausbildung" in welcher Teilstreitkraft/welcher Truppengattung meinen Sie eigentlich?
Titel: Antw:NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: Flexscan am 26. August 2014, 19:46:18
und das nächste Mal nur einen Account benutzen.
Doppelaccounts sind unerwüncht und werden gesperrt.

Desweiteren wurde von DIR! die gleiche Frage schon einmal gestellt.
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=48511.msg495404#msg495404
von daher mache ich hier erst einmal zu.
Titel: Antw:NACH der GA (Grundausbildung) Zuhause schlafen?geht das?
Beitrag von: Ralf am 26. August 2014, 19:48:38
Zitat von: walker009 am 26. August 2014, 19:39:37
Ja sorry.meinte die"aga". Klar mit Lehrgang und so weiß ich. Bei mir gehts nur darum das ich wissen will wie das in der vollausbildung ist.  Les immer verschiedene Sachen bzw höre.
GA GA GA GA GA GA GA GA GA und das in Großbuchstaben, ja mei.

Wo kommt denn in Grundausbildung das führende "a" her?  :o
Titel: Antw:Ab wieviel KM darf man nach Hause
Beitrag von: schlammtreiber am 27. August 2014, 08:28:43
Von "awesome"  :)