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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Bruno1604 am 01. Juni 2014, 10:54:30

Titel: Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: Bruno1604 am 01. Juni 2014, 10:54:30
Moinsen ! Habe eine Einstellungszusage zum 01.10.14 als SaZ und habe nun leider noch ein Ermittlungsverfahren wegen einfacher Körperverletzung laufen , welches ich aber nicht mitgeteilt habe . Von der Staatsanwaltschaft wurde nun der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich angeregt , dem ich auch zugestimmt habe . Ich gehe nun davon aus das das Verfahren danach eingestellt wird ( oder wie ist da eure Erfahrung ) , da es sich echt um eine Kleinigkeit handelt ( Reflexbewegung mit dem Arm nach hinten , dadurch den Hintermann ohne Absicht im Gesicht getroffen ) . Erfährt die Bundeswehr in irgendeiner Form von dieser Ermittlung ? Wie sieht es aus, falls es zu einer Klageerhebung kommt ? Laut MiStra werden Vergehen ( dazu gehört die einfache KV ) nicht unbedingt mitgeteilt . Was würde passieren wenn ich das jetzt melden würde ? Vielen Dank für die Info .
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: mailman am 01. Juni 2014, 10:57:53
Mit einem laufenden Verfahren wird man normalerweise gar nicht eingestellt.

Das es nicht gemeldet wurde ist sehr schlecht. Und das man die Zusage hat gleich noch schneller.

Vermutlich wird die Zusage dann wegen Einstellungsbetrug entzogen, was ich auch gut finden würde.
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: ulli76 am 01. Juni 2014, 10:59:12
Ist das denn so schwer zu verstehen?
Änderungen seit dem Auswahlverfahren sind zu melden. Und dazu gehören Strafverfahren.

Aber immer wieder toll zu sehen, wie viele Bewerber und angehende Soldaten sich durch Verschweigen und Lügen ihre Einstellung erschleichen wollen und nachher ist wieder das Geheule groß, wenn die Bundeswehr es doch raus bekommt.
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: mailman am 01. Juni 2014, 11:02:53
Hätte man es gemeldet werde vermutlich nix passiert, bzw. die Einstellung wäre verschobern worden, aber so hat man die nächste Tat begangen.
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: swobby am 01. Juni 2014, 11:03:10
Prinzipell sind sie verpflichtet diesen Vorfall zu melden, ansonsten handelt es sich um ein Einstellungsbetrug und dann werden die folgen wesentlich schlimmer. Einfach bescheid geben das ein Verfahren gegen Sie läuft und dann das Ergebnis mitteilen. Sollte eigentlich bis 1.10. vom Tisch sein ;)
sollte dies nicht sein, wird wohl ihre Einstsllung bis zum Verfahrensende verschoben.
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: mailman am 01. Juni 2014, 11:05:02
ZitatEinfach bescheid geben das ein Verfahren gegen Sie läuft und dann das Ergebnis mitteilen. Sollte eigentlich bis 1.10. vom Tisch sein ;)
sollte dies nicht sein,

Da wäre ich mir nicht so sicher. Er wußte es ja schon Vorher.
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: swobby am 01. Juni 2014, 11:07:28
Also sollte er es bei der Bewerbung und beim Einstellungstest schon gewusst haben, dann bedeutet das natürlich das aus, Rechtsberater prüfung und eine Sperre für mindestens ein Jahr, sowie den Eignungsentzug.
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: wolverine am 01. Juni 2014, 11:10:33
Wenn Sie das jetzt schon wissen, warum prüft dann ein A 13 - 16 besoldeter RB die Sache noch? :o
Abhaken könnte doch auch eine Hilfskraft oder gleich ein EDV-Programm.
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: swobby am 01. Juni 2014, 11:13:46
Ich gehe mal davon aus das es zum rb geht, da der TE ja zur BW will. Und evtl. hat er ja Glück im Unglück und kommt doch irgendwie durch. Auch wenn die Chancen sehr schlecht stehen, wenn er bereits bei der Einstellungsuntersuchung davon Kenntnis hatte.
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: Bruno1604 am 01. Juni 2014, 11:52:04
Das ist mir eigentlich soweit klar , nur in wieweit erfährt die Bundeswehr überhaupt davon ? Es handelt sich hier immerhin um ein Vergehen . Die MiStra muß nicht unbedingt angewandt werden ! Hat hier jemand so einen ähnlichen Fall gehabt und wie ist das dort gelaufen ?
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: F_K am 01. Juni 2014, 11:54:58
Spätestens bei einer SÜ kommt es raus - und dann ist das Geheule gross.
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: Bruno1604 am 01. Juni 2014, 11:59:15
Aber doch nicht bei einer SÜ1 , evt. bei einer SÜ2 .
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: F_K am 01. Juni 2014, 12:06:17
Na, wann wird denn das Staatsanwaltschaftliche Verfahrens Register abgefragt?
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: Ralf am 01. Juni 2014, 12:15:31
Zitatnur in wieweit erfährt die Bundeswehr überhaupt davon ?
Zumindest das erste Mal jetzt in den nächsten Tagen, wenn du jetzt dem nachkommst, was du unterschrieben hast, nämlich die wahrheitsgemäße Angabe deiner Daten auf dem Bewerbungsbogen bzw. das Anzeigen aller Änderungen.
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: ulli76 am 01. Juni 2014, 12:26:06
@Bruno: Du WILLST es nicht verstehen, oder?

Du bist verpflichtet laufende Verfahren zu melden. Da gibt es nichts zu diskutieren und zu verhandeln.
Wenn du es nicht meldest, ist das Einstellungsbetrug.
Da hilft es auch nichts, zu überlegen, wann und wie die Bundeswehr es raus bekommt. Und sei es nur, dass es so dumm läuft, dass du nen Tag frei für die Verhandlung brauchst.

Übrigens wirst du bei der Vereidigung schwören u.a. das Recht tapfer zu verteidigen. Passt dann auch richtig gut dazu, dass man seine Karriere auf Lügen aufbauen will.


Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: Bruno1604 am 01. Juni 2014, 14:22:12
Das ist mir schon alles klar , nur kommen hier keine Antworten auf meine Fragen , sondern nur " Melden macht frei "  :( :(. Es handelt sich bei meinem Verfahren um eine Lapalie und es gibt verschiedene Rechtsprechungen diesbezüglich . Wer hat denn hier Erfahrungen diesbezüglich , wenn er mit diesem geheimnis seinen Dienst angetreten hat ? Was passiert wenn ich jetzt 2 Wochen später anrufe und sage " Tut mir leid , ich hatte da eine andere Einschätzung zu " . Ich bitte um kompetente Antworten und nicht um weitere Schuldzuweisungen . Vielen Dank .
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: Flexscan am 01. Juni 2014, 14:25:35
auch mit dem lesen hapert es wohl anscheinend...

DU BIST VERPFLICHTET, SÄMTLICHE ÄNDERUNGEN ZU MELDEN, AUCH DAS ANSTEHENDE VERFAHREN.

Alles andere ist Einstellungsbetrug.
Nun verstanden??

Meine Herren...

Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: elec am 01. Juni 2014, 14:36:51
(http://weknowmemes.com/wp-content/uploads/2012/05/see-this-shit-stop-it.jpg)

Glaubst du allen ernstes, dass dir hier beim Betrügen geholfen wird?

Tapatalk on NEXU5

Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: Bruno1604 am 01. Juni 2014, 14:55:24
Also ich habe im Leben gelernt , dass man auf eine Frage antwortet !! Ich habe ich da einen Fehler gemacht und möchte diesen jetzt wieder ausbügeln !! Aber klare Antworten kommen hier leider nicht !! Vieleicht liegt es auch an der Inkompetenz einiger User hier , das kann ich nur mutmaßen und stattdessen gibt es nur Schuldzuweisungen . Toll  :-X :-X . Es ist meine Entscheidung , ich muß damit leben und Fehler sind dazu da um gemacht zu werden . Also nochmal : WER hat Erfahrungen diesbezüglich gesammelt , da ich garantiert nicht der Einzige bin dem dieses passiert ist .
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: Pericranium am 01. Juni 2014, 14:58:00
Zitat von: Bruno1604 am 01. Juni 2014, 14:55:24
Also ich habe im Leben gelernt , dass man auf eine Frage antwortet !! Ich habe ich da einen Fehler gemacht und möchte diesen jetzt wieder ausbügeln !! Aber klare Antworten kommen hier leider nicht !! Vieleicht liegt es auch an der Inkompetenz einiger User hier , das kann ich nur mutmaßen und stattdessen gibt es nur Schuldzuweisungen . Toll  :-X :-X . Es ist meine Entscheidung , ich muß damit leben und Fehler sind dazu da um gemacht zu werden . Also nochmal : WER hat Erfahrungen diesbezüglich gesammelt , da ich garantiert nicht der Einzige bin dem dieses passiert ist .

Bei Ihnen sind Hopfen und Malz einfach verloren...
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: ulli76 am 01. Juni 2014, 14:58:16
Na klar und wenn nicht die passenden Antworten kommen, ist der Antwortende inkompetent und man beleidigt ihn.

Meine Fresse, ist das denn so schwer? Es ist völlig wumpe, was andere für Erfahrungen gemacht haben. Du bist verpflichtet ein laufendes Verfahren anzugeben. Wenn du das nicht machst, stellt das einen Einstellungsbetrug dar. Was das bedeutet kannst du unsere Suchfunktion fragne.

Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: Flexscan am 01. Juni 2014, 14:58:44
und daher ist hier dicht.
Titel: Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
Beitrag von: Flexscan am 01. Juni 2014, 15:03:57
danke an Ralf, dessen Antwort ich noch hier reinsetze.

ZitatDie einzig richtige Antwort ist, dass du das melden musst.

Was passieren kann, wenn du das nicht tust, habe ich schon öfters erlebt: da keine Sicherheit für den Dienstposten erteilt werden konnte, wurde umgeplant an einen anderen Standort bzw auch eine andere Verwendung bis (in den meisten Fällen) Entlassung innerhalb von 14 Tagen.

ZitatIch habe ich da einen Fehler gemacht und möchte diesen jetzt wieder ausbügeln
Das kannst du möglicherweise, aber halt eben nicht, in dem du dem jetzt einen neuen Fehler hinzufügst. Du begehst Betrug, falls du es nicht verstanden hast.