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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Lui187 am 01. Juni 2014, 17:28:46

Titel: Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: Lui187 am 01. Juni 2014, 17:28:46
Hallo alle zusammen...
Ich hab da mal ne frage und vielleicht kann mir das jemand hier beantworten ??
Würde vor kurzem T6 gemustert in Düsseldorf und der Orthopäde wo mich mein Musterungsarzt hingeschickt hat nach Bonn hat für mich eine Ausnahmegenehmigung befürwortet.
Jetzt aber stellt Düsseldorf noch diesen Antrag weil es keine Mangelverwendung ist was ich machen wollte und stellten die Bewerbung ein !!

Bin dann bei mir in die alte Einheit gefahren und habe dort nachgefragt ob sie für mich diese Ausnahmegenehmigung stellen könnten und sie meinten wenn mein alter Chef ja sagt würden sie diesen für mich stellen !!

Jetzt die Frage wie stehen meine Chancen wenn direkt die Einheit einen haben will und diesen Antrag stellen für mich ?! 

Um jede Antwort oder Hilfe bin ich dankbar

Beste Grüße
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: wolverine am 01. Juni 2014, 17:30:41
Ihnen ist aber klar, dass dies wohl eine individuelle Einzelfallentscheidung ist?!
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: Lui187 am 01. Juni 2014, 17:32:56
Das weiß ich !! Will eigentlich nur wissen wie die Chancen sind wenn die Truppe direkt den Antrag stellt und einen haben will ?!
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: Lui187 am 01. Juni 2014, 17:35:32
War in der Einheit schon 4 Jahre SAZ und will jetzt wieder zurück als Fw !! Eignung alles bestanden nur Arzt hat quer geschossen  :-\
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: wolverine am 01. Juni 2014, 17:36:30
Ich glaube, ich mache für heute hier Schluss! ::)
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: ulli76 am 01. Juni 2014, 17:48:13
Also sehe ich das richtig, dass du aktuell kein aktiver Soldat bist?

Dann kann deine alte Einheit den Antrag nicht stellen, weil nicht zuständig.

Und wie viel Sinn macht es mit einem kaputten Rücken für 12 Jahre Soldat werden zu wollen? Das ist doch von vorne herein zum Scheitern verurteilt!
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: F_K am 01. Juni 2014, 17:51:24
Lieber Lui,
Du bist Zivilist - hast also keine Einheit, auch Deine ehemalige Einheit kann für einen Zivilisten keinen Antrag stellen.
Ein solcher Antrag wird regelmäßig übrigens negativ beantwortet, wenn es keine extreme Mangelverwendung  ist. 

Die Chancen sind also genau Null - weil die zuständige Stelle schon den Antrag nicht stellen möchte. Aus meiner Sicht ermessensfehlerfrei.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: Lui187 am 01. Juni 2014, 17:57:21
Ja richtig ich bin zivilst !! Aber ich war halt in der Einheit wofür ich eingeplant war und wo ich schon war und der personalfeldwebel dort meinte das wäre kein Problem diesen Antrag dann zustellen es muss nur mein alter Chef absegnen !!
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: mailman am 01. Juni 2014, 18:00:18
Zitatder personalfeldwebel dort meinte das wäre kein Problem diesen Antrag dann zustellen es muss nur mein alter Chef absegnen

Dann hat der eben die Unwahrheit erzählt.

Du bist Zivilist kein Soldat.  Das ganze wird über ein KC laufen.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: KlausP am 01. Juni 2014, 18:05:10
Zitat von: Lui187 am 01. Juni 2014, 17:57:21
Ja richtig ich bin zivilst !! Aber ich war halt in der Einheit wofür ich eingeplant war und wo ich schon war und der personalfeldwebel dort meinte das wäre kein Problem diesen Antrag dann zustellen es muss nur mein alter Chef absegnen !!

So ein Quatsch! Zumal die Einheit gar keinen Einfluss darauf hat, wo Sie letztendlich eingesetzt werden, gerade in der Feldwebellaufbahn. Als Spieß würde ich meinem Chef dringend davon abraten, sich für sowas aus dem Fenster zu lehnen.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: Lui187 am 01. Juni 2014, 18:09:34
Wenn es so ist dann ist es halt so dann kann ich daran auch nichts mehr ändern !! Aber verstehen tue ich das nicht weil mir ein oberfeldarzt diese Ausnahmegenehmigung befürwortet hat " schriftlich " und der Musterungsarzt auch meinte wenn die Einheit die haben will könnte es noch klappen ?!!! Mal sehen was passiert ?!!!
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: wolverine am 01. Juni 2014, 18:12:01
Also sind die Chancen so zwischen 0 und 100 %, eher etwas schlechter?! Muss dann wohl individuell entschieden werden. Kann klappen, oder auch nicht. Warten wir es ab ...
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: mailman am 01. Juni 2014, 18:13:15
ZitatAber verstehen tue ich das nicht weil mir ein oberfeldarzt diese Ausnahmegenehmigung befürwortet hat " schriftlich " und der Musterungsarzt auch meinte wenn die Einheit die haben will könnte es noch klappen

Das mag ja alles sein, und ist vllt. auch nicht schlecht. Aber das sind eben nicht die Entscheidungsträger.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: ulli76 am 01. Juni 2014, 18:19:55
Nicht deine Einheit muss dich haben wollen, sondern dein Personalführer. Und der hat den Antrag offenbar nicht befürwortet.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: Lui187 am 01. Juni 2014, 18:29:49
Ich weiß das dass dann wenn vom San Führungskommando entschieden wird !! Aber ich denke wenn ich die Befürwortung von nem Oberfeldarzt habe und die Einheit einen will wird es vielleicht gut laufen !??! Ich werde einfach abwarten was passiert ?!
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: ulli76 am 01. Juni 2014, 18:35:21
Das wäre die erste Ausnahmegenehmigung die vom SanFüKdo (heisst jetzt eh wieder anders) entschieden wird.
In deinem Fall müsste das der beratende Arzt beim BAPers sein.

Aber offenbar gibt es genug andere Bewerber, die besser sind als du, so dass es kein Interesse an einer Ausnahmegenehmigung gibt.

In was für eine Verwendung willst du überhaupt und um was für ein Gebrechen?
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: KlausP am 01. Juni 2014, 18:37:22
ZitatIch weiß das dass dann wenn vom San Führungskommando entschieden wird

Was hat das denn damit zu tun?

ZitatAber ich denke wenn ich die Befürwortung von nem Oberfeldarzt habe und die Einheit einen will wird es vielleicht gut laufen !??!

Dieser Meinung ist das Karrierecenter schon nicht gefolgt und nochmal: Ihre ehemalige Einheit hat gar keinen Einfluss darauf, ob Sie dort eine Stelle bekommen, die dann auch erstmal frei sein muss.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: Lui187 am 01. Juni 2014, 18:53:17
Ich weiß das dass die Einheit nicht entscheidet !! Aber warum sagt der Musterungsarzt mir dann ich soll es auf dem Weg probieren ?? Naja egal !! Ich geb mich erst geschlagen wenn alle nein sagen !!

Ich habe einen Arbeitsunfall gehabt und hatte da über 5 Monate einen Nerv eingeklemmt !!

Wie gesagt ich warte einfach ab ... Ich muss am
Donnerstag nochmal vorsprechen und dann seh ich was passiert !!

Danke für die Brauchbaren und unbrauchbaren antworten !!

Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: ulli76 am 01. Juni 2014, 18:54:38
Nerv am Rücken eingeklemmt oder wie?
Und du denkst dass es damit ne gute Idee ist, Soldat zu werden? Welche Verwendung ist denn geplant?

Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: Lui187 am 01. Juni 2014, 19:02:40
Ich bin ja wieder gesund und voll arbeitsfähig geschrieben " zivil" deswegen auch die Befürwortung !! Ich bin wieder 100% fit !!
Nur die fehlerziffer ist halt da und da kann man nicht einfach drüber hinweg schauen !!


TaktKomFw war die Verwendung !!
Die Stellen sind frei und schwer zu besetzen laut Einheit !!

Wie gesagt das ganze Drumherum Gerede bringt nichts .. Ich werd sehen was passiert und dann werd ich es hier reinschreiben ...
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: ulli76 am 01. Juni 2014, 19:19:58
Irgendwas muss ja noch sein, sonst hättest du keine IVer-Gradation bekommen.
Und offenbar ist die Stelle nicht soo schwer zu besetzen, sonst hätte man evtl. die Ausnahmegenehmigung befürwortet- und zwar nicht deine alte Einheit, sondern der Einplaner. Evtl. ist der aber auch auf den Trichter gekommen, dass die Verwendung mit T6 nicht so der Bringer ist.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: wolverine am 01. Juni 2014, 19:39:56
Zitat von: Lui187 am 01. Juni 2014, 19:02:40
Wie gesagt das ganze Drumherum Gerede bringt nichts ..
Von uns hat das Thema niemand eröffnet; vielleicht genau aus diesem Grund!
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: aj23 am 03. Juni 2014, 17:25:43
Herrlich. Ich kann die Frage vollkommen verstehen. Natürlich ist es extrem wichtig ehrlich zu sein, keine Frage ! Nur wie viele haben bei meinem Einstellungstest die Wahrheit gesagt und wurden nicht genommen ? Einige.  Das waren Menschen die mal Fehler in ihrem Leben gemacht haben, sich ändern wollen und denen keine Chance gegeben wird. Ich weiß, jetzt kommen Kommentare wie "die Bundeswehr nimmt nicht jeden ..." usw. Aber ich glaube nur wenige haben in ihrem Leben noch nie was angstellt und zusätzlich gibt es dann noch die Menschen, die mit einem Handschlag zufrieden sind und die, die jede Kleinigkeit zur Anzeige bringen. Zusätzlich frage ich mich, wie du Bundeswehr über jeden Rechtsstreit bescheid wissen kann ?
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: KlausP am 03. Juni 2014, 17:29:49
ZitatZusätzlich frage ich mich, wie du Bundeswehr über jeden Rechtsstreit bescheid wissen kann ?

Schon mal was von Bundeszentralregister gehört? Nach dem entsprechenden Gesetz kann man googeln.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: Ralf am 03. Juni 2014, 17:33:04
Ist schon prickelnd, ein gegenseitiges Treueverhältnis (und das ist was anderes als ein ziviles Arbeitsverhältnis) mit einer Lüge/Betrug zu beginnen. Das solltest du dir mal überlegen, wenn du sowas schreibst.

ZitatDas waren Menschen die mal Fehler in ihrem Leben gemacht haben, sich ändern wollen und denen keine Chance gegeben wird.
Können sie ja. Die Wahrheit sagen heißt ja nicht automatisch: das wars. Sondern der Sachverhalt als solches wird bewertet und dann eine Entscheidung getroffen. Mit der sollte man aber dann auch Leben.
Das Leben endet ja nicht, wenn man nicht bei der Bw anfängt, es gibt tausende andere Jobs, wo das eben kein Problem darstellt und darum muss man sich dann halt kümmern.
Das hat auch etwas mit Verantwortung tragen zu tun. Man übernimmt die Verantwortung für sein Handeln und seine Folgen.
@alinajoe23: wenn ich sowas lese, drängt sich mir der Verdacht halt auf, dass du da in dieser Beziehung noch nicht reif bist.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: schlammtreiber am 03. Juni 2014, 17:41:06
Zitat von: alinajoe23 am 03. Juni 2014, 17:25:43
Das waren Menschen die mal Fehler in ihrem Leben gemacht haben, sich ändern wollen und denen keine Chance gegeben wird. ... Aber ich glaube nur wenige haben in ihrem Leben noch nie was angstellt

Es liegt mir fern, irgendjemanden zu verurteilen, weil dieser jemand in der Vergangenheit mal übel unterwegs war, mehr als einmal vor dem Richter saß, auch mal gefilterte Luft geatmet hat, von den örtlichen Polizisten schon mit Vornamen angeredet und bei bestimmten Delikten zu den "üblichen Verdächtigen" gezählt wurde... alles menschlich, kennt man ja irgendwoher im erweiterten Freundeskreis, kommt vor. Aus den Leuten kann trotzdem noch ein anständiger Mensch werden.

Aber...

Aber? Aber ich habe ein echtes Problem damit, bzw kriege das süffisante Grinsen, wenn die ehemaligen Outlaws und Bad Boys dann plötzlich nicht mehr die Konsequenzen langfristiger Natur tragen wollen/können, sondern wimmernd in Embryonalhaltung gehen und die weinerliche Pussy geben, wenn sie irgendwo mal nicht so behandelt werden wie ehemalige Messdiener und Chorknaben, deren schlimmstes Verbrechen im ganzen Leben ein kurzes Spicken beim Aufnahmetest der Katholischen Pfadfinder war.

Nicht jeder Mensch ist so tolerant wie ich, und mancher bevorzugt eben "unbelastete" Bewerber. Das ist doch völlig nachvollziehbar. Das muss man dann halt hinnehmen. Man kann darauf hoffen, dass andere Menschen über die Vergangenheit gnädig hinwegsehen. Man kann es aber nicht als gottgegebenes Recht ultimativ einfordern.

Und ich kenne jemanden, der jemand kennt, der weiß, wovon ich rede.

Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: StOPfr am 03. Juni 2014, 18:04:28
Zitat von: alinajoe23 am 03. Juni 2014, 17:25:43
...Ich weiß, jetzt kommen Kommentare wie "die Bundeswehr nimmt nicht jeden ..." usw.

...und hier im Forum wird gelegentlich sehr intensiv daran gearbeitet, dass das auch so bleibt!

Insoweit als Ergänzung zu schlammtreiber, dessen sonstige Auffassungen (in dieser Frage!) ich vollumfänglich weitgehend teile. 
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: ulli76 am 03. Juni 2014, 18:21:31
Ähm-in diesem Thread geht es um ei körperliches Gebrechen weswegen jemand nicht genommen wurde nicht um Vorstrafen.

Aber da isses ähnlich. Da können Lahme plötzlich wieder gehen, Blinde sehen etc.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: StOPfr am 03. Juni 2014, 18:37:06
Ich teile die Auffassungen in dieser Frage auch dann, wenn sie gar nicht gestellt wurde  ;).


btw @ ulli76
Jesus wirkt hinein bis in das Bw-Bewerbungsverfahren...  (Mt 15,31)  :)
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: Tommie am 17. Juni 2014, 08:00:16
Zitat von: ulli76 am 01. Juni 2014, 18:35:21... SanFüKdo (heisst jetzt eh wieder anders) ...

Jo, heißt jetzt Kdo SanDst, sitzt in Koblenz, wo früher das sanFüKdo saß und hat zwei unterstellte Bereiche: 1. Das kdo SanEinsUstg (Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung) in Weißenfels (aka "White Rock" :D !) und das Kdo RegSanUstg (Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung) in Diez an der Lahn!
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung nach T6 Musterung
Beitrag von: Guido am 18. Juni 2014, 11:39:25
Zitat von: Lui187 am 01. Juni 2014, 18:53:17
......Danke für die Brauchbaren und unbrauchbaren antworten !!


Na, dann hier noch eine. Ihnen scheinen die Kommas ausgegangen zu sein, ich schenke ihnen hier ein paar:


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Kostet auch nichts!  8)