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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: ResiInfo am 02. Juni 2014, 23:27:46

Titel: Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: ResiInfo am 02. Juni 2014, 23:27:46
Hallo Kameraden,

Werde bald aus dem Dienst als StUffz FA entlassen. Leider Dienstunfähig.
Habe jetzt gelesen dass jeder Soldat nach seiner Entlassung Reservist ist.
Das man für Reserveübungen nicht im DU Status beordert werden kann ist mir klar.
Führe ich trotzdem den Kürzel d.R. hinter meinem Dienstgrad?
Und ist es mir trotzdem gestattet mit Trageerlaubnis als Gast an dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen?
Wie sieht das mit der Uniform aus? Wird dem Reservisten ein Diener zur Verfügung gestellt oder muss dieser einen Privat beschaffen?

Und nur so nebenbei ... Ich bin kein Verpisser, sondern wurde in AFG im Einsatz verletzt und bin dadurch Dienstunfähig geworden!
Trotzdem würde ich gerne weiterhin an Veranstaltungen in Uniform teilnehmen
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: ulli76 am 03. Juni 2014, 06:56:45
Da du als DU entlassen wirst, kannst du nur als Gast an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen- natürlich nicht in Uniform.
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: Fitsch am 03. Juni 2014, 07:58:16
Es besteht aber m.M.n. die Möglichkeit einer UTE, somit kann der DA z.B. bei Gelöbnissen etc. getragen werden.

Horrido
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: HG z.S. am 03. Juni 2014, 08:21:35
Durch die Dienstunfähigkeit verlierst Du Deinen Dienstgrad nicht, also bleibst Du auch nach DZE StUffz d.R.
In meinen Augen gelten für Dich quasi die gleichen "Regeln", wie für alle anderen Reservisten auch. Beorderung wird das DU wohl nix (hast Du ja selber schon festgestellt), aber gegen eine beorderungsunabhängige Reservistenarbeit in DVag/VVag sollte in meinen Augen nix sprechen (denn davor wird i.A. kein 90/5er erstellt).

Wende Dich also am besten an den FwRes Deines LKdos. Bei ihm kannst Du eine Dauer-UTE (Allgemeine Uniformtrageerlaubnis) und die Neueinkleidung beantragen. Alles weitere erfährst Du auch von ihm.

Du kannst auch Mitglied im VdRBw werden und Dich einer Reservistenkameradschaft anschließen, das ist aber keine Voraussetzung für dafür.

Viel Erfolg!
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: wolverine am 03. Juni 2014, 08:23:53
Wenn der FwRes Kenntnis von der DU hat darf er nicht zu DVag zuziehen.
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: KlausP am 03. Juni 2014, 08:25:10
Eine Zuziehung zu einer DVag ist nur möglich, wenn man dienstfähig ist. Mit T4 oder T5 wird das also nichts.
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: Muegge75 am 03. Juni 2014, 08:29:00
Zitat von: HG z.S. am 03. Juni 2014, 08:21:35
(...)
(denn davor wird i.A. kein 90/5er erstellt).
(...)

Da wäre ich mir jetzt nicht so sicher. Eigentlich soll grundsätzlich vor jeder DVag die Dienstfähigkeit nachgewiesen werden bzw. eine Teilnahme an einer solchen schließt die Dienstfähigkeit ein. Soll heißen: DU = keine Teilnahme an DVag's.

Ja, wir haben alle schon Resis gesehen die den 90/5er "gewonnen" haben und an DVag's teilnehmen, aber das sollte ja eigentlich nicht so sein. :o

Zitat von: HG z.S. am 03. Juni 2014, 08:21:35
(...)
Du kannst auch Mitglied im VdRBw werden und Dich einer Reservistenkameradschaft anschließen, das ist aber keine Voraussetzung für dafür.
(...)

Auch wenn die das im VdRBw gern anders sehen und kommunizieren  ::)
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: F_K am 03. Juni 2014, 08:41:13
ZitatWenn der FwRes Kenntnis von der DU hat darf er nicht zu DVag zuziehen

Genau - und der FwRes ist verpflichtet, die Daten des Res vom KC überprüfen zu lassen, dazu gehört auch der Tauglichkeitsgrad bei der Entlassung.

Zusätzlich DARF der Reservist der Zuziehung NICHT Folge leisten, wenn er nicht dienstleistungsfähig ist - eine Dienstunfähigkeit schliest eine Dienstleistungsunfähigkeit mit ein.
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: ResiInfo am 03. Juni 2014, 12:22:53
Danke für die zahlreichen Antworten!

Nur jetzt mal noch eine Frage ... Bleibt denn der Dienstgradzusatz "FA" erhalten?
Weil es ist ja doch ein Unterschied ob du Uffz o.P. bist/warst oder geplant warst für die LB der Uffz m.P.

Also müsste mein Dienstgrad danach offiziell lauten StUffz (FA) d.R. , oder?
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: ResiInfo am 03. Juni 2014, 12:28:36
Und noch eine Frage ... Sorry aber ich versuche mir mal einen Überblick zu schaffen  :P

Bekomme ich also auch automatisch einen Reservistentruppenausweis???
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: KlausP am 03. Juni 2014, 12:39:49
Zitat von: ResiInfo am 03. Juni 2014, 12:28:36
Und noch eine Frage ... Sorry aber ich versuche mir mal einen Überblick zu schaffen  :P

Bekomme ich also auch automatisch einen Reservistentruppenausweis???

"Automatisch" ist da gar nichts. Den "Ausweis für Reservisten und Ehemalige ..." müssen Sie vor Ihrem Ausscheiden bei Ihrer Einheit beantragen, nach Entlassung bei ihrem zuständigen Landeskommando.

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DcLBDYAwCAXQWVwA7t7cQr1R_RpSUw1gWV_zHq_8a9L1lNC7ycUzL5uOJankDvIwaFQTHAEyOKyD5PWEOj91Gj6LesTs/
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: HG z.S. am 03. Juni 2014, 12:44:34
Zitat von: Muegge75 am 03. Juni 2014, 08:29:00
Zitat von: HG z.S. am 03. Juni 2014, 08:21:35
(...)
(denn davor wird i.A. kein 90/5er erstellt).
(...)

Da wäre ich mir jetzt nicht so sicher. Eigentlich soll grundsätzlich vor jeder DVag die Dienstfähigkeit nachgewiesen werden bzw. eine Teilnahme an einer solchen schließt die Dienstfähigkeit ein. Soll heißen: DU = keine Teilnahme an DVag's.
Stimmt, da habt Ihr natürlich recht. Interessant wäre vielleicht, ob Du, trotz DU, noch als T6 ((wehr)dienstfähig als Reservist) gemustert werden könntest. Das kann Dir aber wohl nur ein Musterungsarzt sagen.

Zumindest VVags sollten aber auch bei DU kein Problem darstellen. Den Antrag auf UTE und Einkleidung kann man also entprechend stellen. Beim FwRes bekommst Du auch einen Antrag für einen Reservistenausweis. "Automatisch" geht nämlich fast gar nix... :wink:

Nach meinem Verständnis müsste der "FA" wegfallen, denn Du bist dann ja (leider) kein Feldwebelanwärter mehr. Das wissen andere aber u.U. besser/sicherer, als ich.
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: swobby am 03. Juni 2014, 12:58:11
Um den Titel FA weiter zu tragen müsste er für den Dienst soweit fähig sein, das er an dem RFA teilnehmen kann. Dann würde der Status behalten und die Ausbildung wird durchgeführt, aber dazu braucht er eben einen 90/5 der ihn Diensttauglich schreibt.

Also laut meinem Verständnis sind sie "nur" SU d.R.
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: ResiInfo am 03. Juni 2014, 13:01:58
Also im Internet sieht man einige Uffz/StUffz FA d.R.

Ich werde wenn es soweit ist mal den netten Herrn im LdKdo fragen. Der müsste mir ja weiterhelfen können
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: KlausP am 03. Juni 2014, 13:04:02
ZitatAlso im Internet sieht man einige Uffz/StUffz FA d.R.

Ja, die sind dann aber auch "richtige" Reservefeldwebelanwärter (z.B. als Mannschafter ausgeschieden, dann irgendwann einen Antrag gestellt auf RFA).
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: F_K am 03. Juni 2014, 14:13:51
Zitatoder geplant warst für die LB der Uffz m.P.

Also müsste mein Dienstgrad danach offiziell lauten StUffz (FA) d.R. , oder?

Nein.

Ist erkennbar, dass eine Laufbahnausbildung nicht oder nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden kann, so ist der Zusatz abzuerkennen und der Soldat in eine andere Laufbahn zu überführen.
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: ulli76 am 03. Juni 2014, 15:18:49
Ein DU-Verfahren gibt es nur bei T5/Ver-Gradation. T6/IVer-Gradation besagt ja schon dass man wehrdienstfähig ist wenn auch mit Einschränkungen.
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: F_K am 03. Juni 2014, 15:31:58
ZitatEin DU-Verfahren gibt es nur bei T5/Ver-Gradation. T6/IVer-Gradation besagt ja schon dass man wehrdienstfähig ist wenn auch mit Einschränkungen.

Eben - und die "Dienstfähigkeit" hat man ja extra eingeführt, um auch T3 / T5 Reservisten eine Dienstleistung / DVag zu ermöglichen - eine Reservedienstleistung ist aber nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.

Nochmal: Ein "erfolgreiches" DU Verfahren führt zur Untauglichkeit / dienstleistungsuntauglichkeit.
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: wolverine am 03. Juni 2014, 15:37:33
Mal blöd gefragt: Wie geht man eigentlich während der Laufbahnausbildung in den Einsatz? ???
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: HG z.S. am 03. Juni 2014, 16:12:07
Zitat von: F_K am 03. Juni 2014, 15:31:58
ZitatEin DU-Verfahren gibt es nur bei T5/Ver-Gradation. T6/IVer-Gradation besagt ja schon dass man wehrdienstfähig ist wenn auch mit Einschränkungen.

Eben - und die "Dienstfähigkeit" hat man ja extra eingeführt, um auch T3 / T5 Reservisten eine Dienstleistung / DVag zu ermöglichen - eine Reservedienstleistung ist aber nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.

Nochmal: Ein "erfolgreiches" DU Verfahren führt zur Untauglichkeit / dienstleistungsuntauglichkeit.
Aha, wieder was gelernt... ;)
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: KlausP am 03. Juni 2014, 17:17:59
Zitat von: wolverine am 03. Juni 2014, 15:37:33
Mal blöd gefragt: Wie geht man eigentlich während der Laufbahnausbildung in den Einsatz? ???

Das frage ich mich auch, hab ich aber gerade erst gelesen. Greift hier nicht das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz?
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: ulli76 am 03. Juni 2014, 18:29:02
Nicht zwingend- man kann mit weniger als 30% DU sein.
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: Tommie am 07. Juni 2014, 16:50:01
Während der Laufbahnausbildung war er als SU (FA) wohl eher nicht im Einsatz gewesen, weswegen auch wohl das EinsatzWVG nicht greifen wird! Daher ist DU mit eventuell festzustellender WDB wohl seine einzige Chance!

Aber wenn er uns das ausführlich erklären würde, dann müsste er uns ja anschließend töten  ::) !


Der Tommie, der sich die ganze Zeit fragt, welche COSMIC TOP SECRET Dinge man einem Feldwebelanwärter mit nicht einmal abgeschlossener Laufbahn-Ausbildung wohl bekannt gegeben hat ;) !
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: ulli76 am 07. Juni 2014, 19:09:01
Hast du nicht in dem anderen Thread geschrieben, dass du durch nicht-einsatzbedingtes PTBS aufgrund von dienstlichen Problemen im Dienst zu Hause DU bist? Von Verletzung im Einsatz war da auch nicht die Rede.

Wenn du uns nicht zeitnah verklickerst, was von den beiden Storys nun stimmt, mach ich direkt beide dicht.
Titel: Antw:Automatisch Reservist nach DU-Entlassung ?
Beitrag von: ulli76 am 10. Juni 2014, 19:55:06
Und hier der zweite Thread des Pärchens.