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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Dackellackierer am 04. Juni 2014, 00:02:18

Titel: Gültigkeit von 90/5 Untersuchungen
Beitrag von: Dackellackierer am 04. Juni 2014, 00:02:18
Hallo zusammen, bei uns war heute ein Thema ganz groß und da dachte ich mir ich stelle die Frage mal hier im Plenum

Wie lange sind die Untersuchungen für einen 90/5 gültig?
Wie lange ist ein BelaEKG gültig?

Da geisterten heute jede menge Meinungen durch den Raum. Die einen meinen 4 die nächsten 6 Monate, wieder jemand hat gehört, dass Bala EKG's auch nach nem Jahr noch verwendet werden können.
Ohne jetzt also die ZdV zu bemühen hoffe ich hier können mir einige Leute helfen.
Titel: Antw:Gültigkeit von 90/5 Untersuchungen
Beitrag von: F_K am 04. Juni 2014, 09:03:06
Diese Frage läst sich so allgemein NICHT beantworten - ist nämlich von der FA SAN zu dem entsprechenden 90/5 abhängig.

Z. b. ein 90/5 FSSV ist ca. ein Jahr, immer bis zum Tag vor dem Geburtstag des Soldaten gültig (und wird in dem Monat vor dem Geburtstag "verlängert").
Titel: Antw:Gültigkeit von 90/5 Untersuchungen
Beitrag von: ulli76 am 05. Juni 2014, 21:48:47
Man muss unterscheiden zwischen dem 90/5er an sich und den zugrundeliegenden Untersuchungen.
Erstere haben völlig unterschiedliche Gültigkeiten.

Die meisten Untersuchungen dürfen für einen neuen 90/5er ein Jahr alt sei.. Pauschal kann man das aber nicht sagen.

Evtl kann ich dir weiter helfen wenn du schreibst worum es überhaupt geht.
Titel: Antw:Gültigkeit von 90/5 Untersuchungen
Beitrag von: Juergen76 am 28. Juli 2015, 00:10:48
Ich erwecke diesen Thread mal wieder zum leben denn meine Frage passt hier herein.

Ich hatte kürzlich aufgrund einer RDL eine Eingangsuntersuchung 90/5 Einstellung mit körperlicher Belastung und am Ende eine Entlassungsuntersuchung.

Wie lange sind diese beiden Untersuchtungen gültig?

Muss ich wenn ich im September die nächste RDL habe wieder beide Untersuchungen machen lassen oder würde es genügen auf die im Juni bzw.  Juli durchgeführten Untersuchungen hin zu weisen und die vorhandenen Kopien vorzulegen?
Titel: Antw:Gültigkeit von 90/5 Untersuchungen
Beitrag von: KlausP am 28. Juli 2015, 05:56:37
Ich kenne das so, dass dann durch den RDL ein Vordruck "Sanitätsdienstliche Befragung anstelle einer Grundungersuchung" ausgefüllt wird. In diesem Vordruck erklärt der Betreffende, dass sich seit seinem letzten 90/5 sein Gesundheitszustand nicht verändert hat und dass keine (oder evtl. welche) Erkrankungen aufgetreten sind. Meine diesbezüglichen Erfahrungen sind allerdings inzwischen fünf Jahre alt.
Titel: Antw:Gültigkeit von 90/5 Untersuchungen
Beitrag von: ulli76 am 28. Juli 2015, 09:02:50
Hängt vom SanBereich ab.
An sich ist die komplette Untersuchung erst wieder nach einem Jahr notwendig, manche SanBereiche machen das bei jeder RDL.
Theoretisch würde der Fragebogen zum 90/5er reichen und danach entscheidet der Truppenarzt, ob Untersuchungen erforderlich sind. Aus einem unerfindlichen Grund hat sich das aber nicht durchgesetzt.

Die Erklärung ist nur für RDL unter 2 Wochen und ohne körperliche Belastung.
Titel: Antw:Gültigkeit von 90/5 Untersuchungen
Beitrag von: Juergen76 am 28. Juli 2015, 13:40:19
Zitat von: ulli76 am 28. Juli 2015, 09:02:50

Die Erklärung ist nur für RDL unter 2 Wochen und ohne körperliche Belastung.

Das kann ich bestätigen und körperliche Belastung zählt inzwischen auch Dienstsport. Deswegen wird auch bei Kurzwehrübungen immer häufiger die komplette Untersuchung durchgeführt.

Ich habe vom Gesundheitszustand hier keine Probleme aber ich find es einfach zeitverschwendung wenn ich diese Untersuchung innerhalb von 3 Monaten 4x machen muss und deshalb die Frage ob es hier eine Gültigkeitsdauer gibt.

Ich habe heute deswegen auch nochmal bei der Truppe nachgefragt und bekam zumindest dort die Auskunft das dies meistens Ermessen des zuständigen Truppenarztes ist. Es gibt also wohl keine offizielle Gültigkeitsdauer....  das ist heutiger Stand... ohne Gewähr.
Titel: Antw:Gültigkeit von 90/5 Untersuchungen
Beitrag von: F_K am 28. Juli 2015, 13:45:07
VfWie Ulli schon schreibt: Viele Untersuchungen sind 6 Monate gültig - ich mache sehr selten Untersuchungen vor dem Ablauf doppelt - und Entlassung ist meistens nur Unterschrift.

Ist aber sicher auch vom Status und Dienstgrad abhängig - manche SanBereiche kennen mich schon.
Titel: Antw:Gültigkeit von 90/5 Untersuchungen
Beitrag von: ulli76 am 28. Juli 2015, 13:50:30
Grundlage für die Tauglichkeiten sind die ZDv 46/1, die FA InspSan (=AU 80) und die Einzelweisungen der ehem. SanKdos.
Darüber hinaus hat der Truppenarzt noch einen Ermessensspielraum- der wird aber unterschiedlich interpretiert.
Kurz- wenn der Truppenarzt zweifel an der Tauglichkeit hat, z.B. durch Erkenntnisse aus dem Befragungsbogen oder der körperlichen Untersuchung, kann er weitere untersuchungen anordnen. In der Vergangenheit gab es damit aber durchaus auch Probleme, bei denen der Truppenarzt im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen (normale Rekruten), Ergometrien hat durchführen lassen, Rekruten diesen nicht bestanden haben und wieder entlassen wurden. Im Nachhinein wurden die Untersuchungen aber als nicht indiziert gewertet und die Betroffenen doch wieder eingestellt.

Wie gesagt- Untersuchungen wie Belastungs-EKG sind üblicherweise ein Jahr gültig.