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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Iceman81 am 06. Juni 2014, 08:49:36

Titel: Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: Iceman81 am 06. Juni 2014, 08:49:36
Moin,

wie läuft das eigentlich ab wenn man als Wiedereinsteller mit höherem Dienstgrad zurück kommt. Angenommen man hat vorher GWDL/FWDL gemacht und ist als OG/HG ausgeschieden.

Gibt es dann eigentlich beim Dienstantritt noch eine Beförderung, oder ist es so als ob man den DG hat schon immer hätte? Oder kann es auch so laufen dass man die ersten Tage wenn man eingekleidet wurde noch mit seinem alten DG unterwegs ist?
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: KlausP am 06. Juni 2014, 08:55:30
Warum sollte man befördert werden? Man wird mit dem Dienstgrad eingestellt, den man bei Entlassung innehatte. Wenn Sie als OGefr d.R. entlassen wurden, werden Sie auch als OGefr wieder anfangen, wurden Sie mit Wirkung vom ersten Tag nach DZE zum HptGefr d.R.befördert und das ist auch ordnungsgemäß in den Datenbestand eingepflegt worden, werden Sie als HptGefr eingestellt. Der Dienstgrad steht aber dann auch in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: mailman am 06. Juni 2014, 10:00:02
Zuerst einmal tritt man seinen Dienst mit seinem alten DG an. Warum solte man den nicht mehr haben?
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: ARMY STRONG am 06. Juni 2014, 10:25:03
Es geht wohl um die Wiedereinstellung mit höherem Dienstgrad (StUffz FA z.B.). Diesen Dienstgrad erhältst du mit dem Dienstantritt, wie die Ungedienten die mit höherem DG eingestellt werden auch. Da wird nix extra befördert.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: Iceman81 am 06. Juni 2014, 10:39:03
Zitat von: ARMY STRONG am 06. Juni 2014, 10:25:03
Es geht wohl um die Wiedereinstellung mit höherem Dienstgrad (StUffz FA z.B.). Diesen Dienstgrad erhältst du mit dem Dienstantritt, wie die Ungedienten die mit höherem DG eingestellt werden auch. Da wird nix extra befördert.

Richtig! Dann wäre das ja geklärt.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: mailman am 06. Juni 2014, 10:40:23
Zitat. Diesen Dienstgrad erhältst du mit dem Dienstantritt, wie die Ungedienten die mit höherem DG eingestellt werden auch.

Und warum erhalten dann die EÜs meist 1 bis 2 Tage später Ernennungsurkunden und werden zum Uffz bzw. SU ernannt und treten Ihren Dienst aber als Schütze an?

Auch wenn er mit höherem DG einsteigt wird er mit Sicherheit als Obergfreiter anfangen.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: KlausP am 06. Juni 2014, 10:49:29
ZitatUnd warum erhalten dann die EÜs meist 1 bis 2 Tage später Ernennungsurkunden und werden zum Uffz bzw. SU ernannt und treten Ihren Dienst aber als Schütze an?

Nö. Der Dienstgrad eines EÜb ist nur ein vorläufiger Dienstgrad, der ohne "Ernennungsurkunde" verliehen und bei vorzeitiger Beendigung der EÜb wieder "aberkannt" wird. Die Verleihung des (vorläufigen) Dienstgrades erfolgt mit dem E-Bescheid zur EÜb.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: Sireal87 am 19. Januar 2015, 19:25:54
Hi, ich wollte mal das Thema wieder etwas beleben, weil es mich auch betrifft und ich nicht extra ein Neues aufmachen wollte.

Ich bin ab dem 01.07. wieder in der Truppe. Vorher war ich SAZ 8 und bis zum Obermaat gekommen, hab nun 2 Jahre BFD gemacht und nun gehts wieder zurück in die Truppe.

Soweit wie ich weiß steige ich als Obermaat OA ein. Nun habe ich mir die ZDV xx/x oder war es das Beförderungsgesetz angeschaut -nagelt mich bitte nicht darauf fest- , dass man seine Vordienstzeit mit bis zu 12 Monate angerechnet bekommt. Ist das mit dem Einstieg mit höherem Dienstgrad schon abgegolten oder verkürzen sich die Beförderungszeitäume um bis zu 12 Monate zusätzlich?

Mir klang das nicht so schlüssig im Text und ich wollte mal fragen ob sich jemand auskennt.

Schönen Abend noch und schöne Grüße aus dem Norden ;)
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: F_K am 19. Januar 2015, 19:38:05
Es ist eine KANN Bestimmung, die in der OA Laufbahn nicht angewendet wird.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: Sireal87 am 19. Januar 2015, 19:45:38
Also nur schwarze Lettern auf vergilbten Papier? xD Schade hab gedacht die 8 Jahre werden angerechnet, mal schauen was passiert.

Trotzdem danke für deine Info F_K
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: Ralf am 19. Januar 2015, 19:57:56
Zitat von: Sireal87 am 19. Januar 2015, 19:45:38
Also nur schwarze Lettern auf vergilbten Papier? xD Schade hab gedacht die 8 Jahre werden angerechnet, mal schauen was passiert.
Nein, auch in der Praxis, aber dafür müsstest du halt was mitbringen, was nunmehr Ausbildungszeit spart. Und das ist -wie F_K schon richtig anmerkte, beim OA fast nie der Fall. Liegt aber nun eher an die als an dem vergilbten Papier  ;)
Die Dienstzeit wird schon angerechnet, wenn es bei Beförderungen Vorgaben hinsichtlich abgeleisteter Dienstzeit gibt. Beziehen sie die Vorgaben auf die Zulassungszeit seit OA, dann natürlich nicht.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: Christian Lorr am 19. Januar 2015, 20:51:05
Ich habe da auch eine kleine Frage zu.

Wird die Reservisten Zeit, auch als Stehzeit angerechnet, für weitere Beförderungen?

Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: Ralf am 19. Januar 2015, 20:57:43
Die Frage ist zu allgemein gehalten. Und da es dutzende von möglichen Beförderungen geben kann, müsstest du dir das für deinen Fall anlesen.
Was es grob gesagt treffen könnte: Wenn Jahre seit gefordert sind: ja. Wenn Dienstzeit seit gefordert ist: nein. Vielleicht ist es aber auch zu sehr verallgemeinert. Hab auch keine Lust, nun alle Beförderungsbestimmungen im Einzelnen durchzulesen.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: Christian Lorr am 19. Januar 2015, 21:04:16
Hab grad mal nachgelessen.

Ist sehr Unübersichtlich gehalten.

Kann aber muss nicht.

Auf 2-3Jahre mehr Stehzeit zum StFw kommt es ja nicht drauf an, finde ich, da der OStFw den BS bleiben.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: F_K am 20. Januar 2015, 09:09:39
@ Der Prüfer:

Gibt es Deinen Post auch in verständlichem Deutsch?
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: Christian Lorr am 20. Januar 2015, 13:29:33
In der Kürze liegt die Würze. 
Wenn du das nicht verstanden hast, dann halt mal Ausführlich.

In der Bestimmung ist es sehr schwammig beschrieben,  so daß es sein kann, das die Reservisten Zeit mit eingerechnet wird (muss aber nicht), als Stehzeit.

Für mich ist es nicht allzu wichtig wann ich befördert werde, aber wann es theoretisch gehen würde,  wäre interessant. 

@F_K  Ich hoffe das Sie es jetzt besser Verstehen.  :-)

Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: F_K am 20. Januar 2015, 13:38:49
@ Der Prüfer:

.. wie Ralf schon schrieb, ist alles im Detail in Vorschriften geregelt, viele sind halt nicht fähig, diese im Zusammenhang zu lesen und  zu verstehen.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: Christian Lorr am 20. Januar 2015, 14:51:37
Habe eine aktuellere Vorschrift nun gefunden und ja es steht genauer drin, aber mit vielen kann Bestimmungen. 
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: A. Tornado am 04. Februar 2016, 19:25:55
Ich möchte fragen:

Gibt es nur "Einstellung mit höherem Dienstgrad" ?  Oder auch "Laufbahnwechsel mit höherem Dienstgrad" ? (Aktive Soldat).

Danke.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: KlausP am 04. Februar 2016, 19:29:32
Gibt es auch. Wechselt ein Mannschafter in die Unteroffizier- oder Feldwebellaufbahn des allg. Fachdienstes und bringt er die benötigte Berufsausbildung für die Verwendung mit, wechselt er die Laufbahn mit gleichzeitiger Ernennung zum Uffz/StUffz bzw. Uffz/StUffz (FA).
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: A. Tornado am 04. Februar 2016, 19:55:27
Zitat von: KlausP am 04. Februar 2016, 19:29:32
Gibt es auch. Wechselt ein Mannschafter in die Unteroffizier- oder Feldwebellaufbahn des allg. Fachdienstes und bringt er die benötigte Berufsausbildung für die Verwendung mit, wechselt er die Laufbahn mit gleichzeitiger Ernennung zum Uffz/StUffz bzw. Uffz/StUffz (FA).

Ja. Das ist ganz normale Laufbahnwechsel. Ich meinte:

Ein Mannschafter wechselt in die Feldwebellaufbahn des allg. Fachdienstes und bringt er die benötigte Berufsausbildung für die Verwendung mit. Gibt es Möglichkeit für gleichzeitiger Ernennung zum Feldwebel (OFw, HptFw) ohne Uffz/StUffz (FA)? Und weiter, als Fw (OFw, HptFw) alle Feldwebel-Lehrgänge machen?

Sorry für Dumme Frage.

Danke.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: F_K am 04. Februar 2016, 19:57:34
Wenn er eine Meisterausbildung hat .... Natürlich geht er auf FA Lehrgänge ...
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: A. Tornado am 04. Februar 2016, 19:59:09
Zitat von: F_K am 04. Februar 2016, 19:57:34
Wenn er eine Meisterausbildung hat .... Natürlich geht er auf FA Lehrgänge ...

Vielen Dank, F_K.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: KlausP am 04. Februar 2016, 20:04:20
Zitat von: A. Tornado am 04. Februar 2016, 19:55:27
Zitat von: KlausP am 04. Februar 2016, 19:29:32
Gibt es auch. Wechselt ein Mannschafter in die Unteroffizier- oder Feldwebellaufbahn des allg. Fachdienstes und bringt er die benötigte Berufsausbildung für die Verwendung mit, wechselt er die Laufbahn mit gleichzeitiger Ernennung zum Uffz/StUffz bzw. Uffz/StUffz (FA).

Ja. Das ist ganz normale Laufbahnwechsel. Ich meinte:

Ein Mannschafter wechselt in die Feldwebellaufbahn des allg. Fachdienstes und bringt er die benötigte Berufsausbildung für die Verwendung mit. Gibt es Möglichkeit für gleichzeitiger Ernennung zum Feldwebel (OFw, HptFw) ohne Uffz/StUffz (FA)? Und weiter, als Fw (OFw, HptFw) alle Feldwebel-Lehrgänge machen?

Sorry für Dumme Frage.

Danke.

Ja, wenn er den entsprechenden Meisterabschluß hat wird als Feldwebel übernommen, bei entsprechender Berufserfahrung als Meister auch mit höherem Dienstgrad. Aber das war ja ursprünglich nicht explizit so gefragt. Diese theoretisch durchaus möglichen Fall sehe ich aber als äußerst unwahrscheinlich an.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: Mario85 am 04. Februar 2016, 21:57:16
wenn ich es richtig verstanden habe ist doch das Datum des Meisterbriefes entscheident für den entsprechenden FW Dienstgrad?

Sind die Zeiten die ich als Meister gearbeitet haben muss allgemein gehalten, also für alle Berufsgruppen gleich?
Wenn ja wieviele Jahre muss ich den Meisterbrief schon haben um als Ober- bzw Hauptfeldwebel eingestellt zu werden?

Voran gegangene Zeit als Geselle findet keine Berücksichtigung, oder?
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: KlausP am 04. Februar 2016, 22:34:07
ZitatVoran gegangene Zeit als Geselle findet keine Berücksichtigung, oder?

Nein, nicht bei der Einstellung mit einem Feldwebeldienstgrad. Der Rest steht in § 17 (2) SLV

Zitat... Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung

1. als Oberfeldwebel ein Jahr,
2. als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3. als Stabsfeldwebel neun Jahre ...

Nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/slv_2002/__17.html
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: LoggiSU am 05. Februar 2016, 14:59:30
Wie weist man denn die Dauer der Tätigkeit nach?
Reicht das Datum der Ausstellung des Meisterbriefes?
Man kann ja schlecht zum derzeitigen Arbeitgeber gehen und nach ner Bescheinigung fragen.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: Ralf am 05. Februar 2016, 15:02:20
Arbeitszeugnis ist doch eine gängige Möglichkeit.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: F_K am 05. Februar 2016, 15:04:53
Durch Urkunden (Arbeitsvertrag als Meister ..)
Nein. Wichtig ist die Stelle.
Warum nicht?
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: LoggiSU am 05. Februar 2016, 17:05:27
OK danke
OK danke
Weil ich es meinem AG wohl kaum auf die Nase binde, dass ich mich woanders bewerbe
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: F_K am 05. Februar 2016, 17:26:03
Entscheidungsreichweite- und Zeitpunkt?

Erstmal Einstellungszusage haben, dies dann dem AG mitteilen müssen, und dann steht das Arbeitszeugnis an.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: LoggiSU am 05. Februar 2016, 17:40:43
OK, so herum funktionierts natürlich
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: MiraC am 05. Februar 2016, 22:21:14
Lass Dir ein Zwischenzeugnis ausstellen,  dafür findet sich in der Regel immer ein Grund.

Wichtig ist das du lückenlos nachweisen kannst dass du auf Meisterebene gearbeitet halt.
Wenn du als Geselle schon ausgebildet hast dann lass dir das auch bescheinigen! Das PersBw ist da großzügig mit der Anerkennung.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: F_K am 06. Februar 2016, 09:17:03
Es ist üblich, zum Zeitpunkt der Bewerbung vom letzten AG kein Zeugnis zu haben.
Titel: Antw:Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad
Beitrag von: Ralf am 06. Februar 2016, 10:22:39
Da braucht man es ja auch noch nicht unbedingt. Dann gibt es eine vorläufige Einplanung, bis man begründende Unterlagen beigebracht hat.