Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Kuddel59 am 07. Juni 2014, 18:00:23

Titel: Versteuerung von TG
Beitrag von: Kuddel59 am 07. Juni 2014, 18:00:23
Frage zu TG bei täglicher Rückkehr an den Wohnort:
Diese Art des TG wird ja versteuert. Muss man bei den Werbungskosten dieses TG irgendwo angeben? Bei der Rubrik Fahrtkosten besteht ja nur die Möglichkeit, unversteuerte Zuschüsse anzugeben. Muss das TG hier irgendwo berücksichtigt werden oder geht das durch die Versteuerung quasi automatisch?
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: ulli76 am 07. Juni 2014, 18:56:24
Bei Werbungskosten MUSS man gar nichts angeben. Das ist das, was du an deinen Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend machst.

Was aber Sinn macht ist, die Fahrten und die Abwesenheit über 11h anzugeben- dazu musst du aber wieder das TG angeben, weil das gegengerechnet wird.

Die Versteuerung des TG erfolgt automatisch.
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Kuddel59 am 07. Juni 2014, 20:11:52
Danke, das dachte ich auch, aber mir wurde gesagt, ich müsste diese TG Zahlungen bei den Werbungskosten angeben. Machte aber auch für mich keinen Sinn...
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: ulli76 am 07. Juni 2014, 20:13:57
Du musst es angeben, wenn du die zugehörigen Werbungskosten geltend machen willst.
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Kuddel59 am 08. Juni 2014, 10:37:37
Sorry, das verstehe ich jetzt nicht. Wenn ich die Werbungskosten für die Fahrten zwischen Dienstort und Wohnort gelten mache, muss ich das versteuerte TG dort gegenrechnen? Wie mache ich das? In der Lohnsteuererklärung kann ich nur ein Feld finden, indem steuerfreie Zuschüsse eingetragen werden. Das TG ist ja versteuert, wo also trägt man was ein? Den ausgezahlten Betrag oder den einige Monate später nach Steuerabzug reduzierten Betrag?

Für ein paar Tipps dazu wäre ich dankbar!
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: ulli76 am 08. Juni 2014, 11:16:35
Keine Ahnung, bei mir hat das der Steuerberater gemacht.

Aber sinngemäß gibst du an:
Fahrt von Wohnort zum Dienstort ggf. noch diesen Verpflegungssatz für Abwesenheit über 11 Stunden.
Dazu musst du dann angeben, ob du bereits Zuschüsse vom Arbeitgeber dafür erhalten hast- das mindert ja deine Kosten, die du geltend machen kannst.
Die Bescheinigung vom DLZ fügst du dann an- dann sieht das Finanzamt auch, was davon versteuert wurde und was nicht und berechnet das entsprechend.

Werbungskosten sind ja Kosten, die du hattest um deiner Arbeit nachzugehen- das mindert dann deine Steuerlast. Wenn Kosten bereits erstattet wurden, bleibt ja nur ggf. die Differenz über.
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Kuddel59 am 08. Juni 2014, 14:40:35
Danke, dann bleibt mir nur, die Bescheinigungen einfach beizufügen, dann muss ich glauben, was dann berechnet wird.
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Tommie am 09. Juni 2014, 08:51:47
Man sollte vielleicht erwähnen, dass das Trennungsgeld nach einer Personalmaßnahme (Versetzung, etc.) in den ersten drei Monaten steuerfrei gezahlt wird! Weiterhin gilt zu beachten, dass nach diesen drei Monaten das gezahlte TG an die Ex-WBV (heißt jetzt BVA, glaube ich ;) !) gemeldet wird, und es dann auf der Bezügeabrechnung auftaucht.

Ersteres ist in so fern interessant, da die (ggf. virtuelle!) BahnCard normalerweise im ersten Monat des TG-Bezuges mit ausbezahlt wird! Weiterhin gibt es im Normalfall eine Bescheinigung für das Finanzamt vom BwDLZ für den TG-Empfänger, so dass der Nachweis hier nicht all zu schwer fallen dürfte bei der EStErkl ;) !
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Kuddel59 am 09. Juni 2014, 08:57:06
Das ist richtig, der Nachweis ist einfach. Schwierig ist herauszufinden, wie das Finanzamt mit den versteuerten Zahlungen umgeht, denn diese führen ja zu einer Reduzierung der Werbungskosten. Zudem liegen diese Bescheinigungen einfach so dabei, ohne im Formular eingetragen zu werden.
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Rollo83 am 09. Juni 2014, 09:32:35
Moment mal Die Reisebeihilfen werden doch gar nicht versteuert, es wird nur das Trennungsgeld versteuert und das interessiert das Finanzamt mal so gar nicht.

Es geht doch um die Werbungskosten, also um ihre Heimfahrten oder ?

Ich mach immer eine Aufstellung pro Monat wann ich gefahren bin und leg dann den monatlichen Zettel für die Reisebeihilfe dabei die ich vom Dienstherrn erhalte und damit ist die Sache gegessen.
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: wolverine am 09. Juni 2014, 09:51:42
Ich bin echt mittlerweile froh einen Firmenwagen zu haben! Für den Rest wäre ich mit Sicherheit zu blöd. ;D
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Rollo83 am 09. Juni 2014, 10:19:01
Da kannst du echt froh sein. Vielleicht stellt die Frau Ministerin ja bald jedem Soldaten ein Auto zur Verfügung oder sagen wir von mir aus ab A8Z  8)
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: ulli76 am 09. Juni 2014, 10:26:15
Und immer direkt nach ner Dienstreise bzw. Anfang des Folgemonats den TG-Antrag ausfüllen, sonst kommt man irgendwann nicht mehr hinterher.
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Bjarka am 09. Juni 2014, 10:36:02
Zitat von: Rollo83 am 09. Juni 2014, 09:32:35
Moment mal Die Reisebeihilfen werden doch gar nicht versteuert, es wird nur das Trennungsgeld versteuert und das interessiert das Finanzamt mal so gar nicht.

Es geht doch um die Werbungskosten, also um ihre Heimfahrten oder ?

Ich mach immer eine Aufstellung pro Monat wann ich gefahren bin und leg dann den monatlichen Zettel für die Reisebeihilfe dabei die ich vom Dienstherrn erhalte und damit ist die Sache gegessen.

So sieht es aus!
Das Trennungsgeld ist zusätzliches Einkommen und wird vom zuständigen BVA, nach Absetzung der Änderungsmeldung durch das BwDLZ, versteuert. Mit anderen Worten, das Einkommen und die Steuerbelastung steigen durch das TG!
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Tommie am 09. Juni 2014, 15:37:05
Und wie sieht es aus mit den Kosten, z. B. für Monats- bzw. Jahreskarten, die den Empfängern von TG nach § 6 TGV erstattet werden? Diese wurden mir nämlich nach drei Monaten immer versteuert über die WBV und später übers BVA!

Merke: Wenn ich an 16 Arbeitstagen länger als 11 Stunden weg von zu Hause war, dann macht das Verpflegungszuschüsse in Höhe von € 32,80! Wenn ich allerdings Versteuerung von ca. 90 € auf der Bezügeabrechnung finde, kann das nicht alleine davon sein ;) ! Und der Rest waren schlicht und ergreifend die oben erwähnten Fahrkarten!
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Bjarka am 09. Juni 2014, 17:54:09
Zitat von: Tommie am 09. Juni 2014, 15:37:05
Und wie sieht es aus mit den Kosten, z. B. für Monats- bzw. Jahreskarten, die den Empfängern von TG nach § 6 TGV erstattet werden? Diese wurden mir nämlich nach drei Monaten immer versteuert über die WBV und später übers BVA!

Merke: Wenn ich an 16 Arbeitstagen länger als 11 Stunden weg von zu Hause war, dann macht das Verpflegungszuschüsse in Höhe von € 32,80! Wenn ich allerdings Versteuerung von ca. 90 € auf der Bezügeabrechnung finde, kann das nicht alleine davon sein ;) ! Und der Rest waren schlicht und ergreifend die oben erwähnten Fahrkarten!

TG nach § 6 ist sofort zu versteuern und TG nach § 3 erst nach Ablauf von 3 Monaten.
Ich kenne deinen persönlichen Fall nicht und kann demnach auch schlecht beurteilen was Du tatsächlich ausgezahlt bekommst. Kann ja auch gut sein, dass Du eine Höchstbetragsberechnung hast (= Vergleich der Kosten § 6 zu TG nach § 3). Die geringere Summe wird Dir erstattet und somit versteuert. Solltest Du aber nach § 6 in der Höchstbetragberechnung abgefunden werden, weil sie geringer ist als der Anspruch nach § 3, dann ist es tatsächlich so, dass deine Fahrkarten versteuert werden. Wärst Du kein TG-Empfänger und würdest jeden Tag pendeln, so reichst Du deine Fahrkarten ja später als Werbungskosten ein. Somit ist das steuerpflichtige Trennungsgeld bei Pendlern eine Art Zuschuss. Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht mit dem Auto fährst.
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Tommie am 09. Juni 2014, 18:47:00
OK, ich habe meine Abrechnungen geprüft und es ist tatsächlich so, dass mein TG nach § 6 von Anfang an versteuert wurde! Das waren bei mir die Verpflegungszuschuss-Zahlungen mit € 2,05 pro Tag, plus die Jahreskarte mit der Bahn von meinem Wohnort zu meinem Dienstort und die Monatskarte am Dienstort, damit ich zur Dienststelle gelangen konnte! Die einfache Strecke wären ca. 48 km gewesen, aber ich bin mit der Bahn und der U-Bahn gefahren und habe im Folgemonat die Abbuchungsbelege eingereicht!

Seit 01.04.2014 bin ich versetzt, empfange jetzt TG nach § 3 der TGV, was für April und Mai sowohl berechnet, als auch bereits ausgezahlt wurde, und bis jetzt steuerfrei war. Das wird auch noch für Juni so sein, wenn ich das richtig verstehe, und ab Juli werde ich den reinen TG-Anteil, also die Summe der Tagessätze a € 11,45, versteuern müssen, während meine Familienheimfahrten und die BahnCard 50 (kommt wieder im nächsten April!) nach wie vor steuerfrei bleiben. Ist das so richtig?
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Rollo83 am 09. Juni 2014, 19:12:09
So ist es zumindest bei mir.
Sobald man dann mal auf einen Lehrgang kommandiert wird fangen die 3 Monate steuerfrei auch wieder neu an wenn ich das richtig sehe. Mein TG wurde nämlich schon länger nicht versteuert durch ewige Kommandierungen.

Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: ulli76 am 09. Juni 2014, 20:43:08
Jap so ist es- und auch nur die ersten drei Monate kommen bei der Steuer für diese Verpflegungspauschale in Frage.

Wichtig wenn ihr länger als 3 Monate im Auslandseinsatz seid: Schreibt euch auf, wann ihr außerhalb des Standortes wart- solche Zeiten zählen auch wieder.
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Kuddel59 am 11. Juni 2014, 17:06:21
Interessant, das gibt so viele verschiedene Verfahren und Paragrafen....

Mir ging es nur um die tägliche Rückkehr zum Wohnort. Nach Paragraf 6 der TG Verordnung. Dieses TG wird versteuert. In der Steuererklärung müsste man das eigentlich irgendwo angeben, da es ja ein Zuschuss der Arbeitgebers ist. Dafür ist aber keine Stelle in den Formularen zu finden. Bei den Werbungskosten wird ja nur nach unversteuerten Zuschüssen gefragt.....
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Rollo83 am 11. Juni 2014, 19:10:05
Wieso willst du das angeben, das wird doch schon versteuert ?!
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: F_K am 11. Juni 2014, 19:23:44
.... Weil es die Werbungskosten mindert!?
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Rollo83 am 11. Juni 2014, 19:39:22
Ja das ist natürlich logisch wenn man dann die Werbungskosten geltend machen möchte werden die 20 Cent pro Kilometer von den 30 Cent die man absetzten kann abgezogen.

Irgendwie hatte ich überlesen das es generell um die Werbungskosten geht.

Man muss aber auch nicht alles in die Steuererklärung eintragen sondern kann die Fahrten auf einem zusätzlichem Zettel auflisten.
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Bjarka am 11. Juni 2014, 19:57:36
Wie Sie selbst bereits festgestellt haben, ist das Trennungsgeld steuerpflichtiger Arbeitslohn, mit dem der trennungsverbundene Mehraufwand abgegolten wird. Dieser wird in der Lohnstreuerbescheinigung nicht gesondert aufgeführt.

Der Werbungskostenabzug für den Aufwand der tatsächlich durchgeführten Fahrten wäre nur dann nicht möglich, wenn die Arbeitgebererstattung steuerfrei ausgezahlt worden wäre. Folglich können Sie hier den Werbungskostenabzug beantragen.

Das Finanzamt kann alle zur Ermittlung des Sachverhalts erforderlichen Unterlagen und Angaben fordern. Hierbei ist zu bedenken, dass die Lohnsteuerbescheinigung nicht bindend ist. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass der ausgewiesene Arbeitslohn in Zweifel gezogen wird.

Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber in den Zeilen 17-21 der Lohnsteuerbescheinigung steuerfreie Arbeitgeberleistungen hinsichtlich des Trennungsgeldes ausgewiesen hat. Dann sind die ermittelten Werbungskosten entsprechend zu kürzen.
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: Kuddel59 am 14. Juni 2014, 20:09:56
Danke Bjarka!
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: FrauZuhause am 25. September 2015, 18:26:14
Darf ich hier nochmal kurz nachfragen ob ichs richtig verstanden habe?

Bei uns mach ich die Lohnsteuerabrechnung, daher interessiert mich das dann :)

Mein Mann bekommt Tg nach §6, (einfache Strecke 97km) dass im Folgemonat versteuert wird.
Kann ich also bei dem Lohnsteuerjahresausgleich einfach die 97km täglich als Werbungskosten eintragen? Und bei den steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers nichts eintragen?
Das TG erscheint ja auf dem Lohsteuerkartenausdruck einfach als ganz normales versteuertes Gehalt...

Und, er war nun 3 Wochen lang auf Führerschein, da gabs dann die Wegstrecke hin und zurück plus das Trennungsgeld nach §3 erstattet, wenn ichs mir einfach machen will dann setze ich diese Kilometer bei den Werbungskosten einfach garnicht ein, dann muss ich die steuerfreien Erstattungen auch nicht angeben?

An der Steuerrückzahlung würde dies eh nichts ändern, weil die werbungskosten schon allein durch die regulär gefahrenen Strecken zur Stammeinheit deutlich höher sind als der Steuerabzug, und mehr als die gezahlte Lohnsteuer gibts ja auch nicht zurück...

Vielen Dank!
Titel: Antw:Versteuerung von TG
Beitrag von: MiraC am 25. September 2015, 20:03:00
Also wenn es eine steuerfreie Erstattung gab, können Sie davon ausgehen, das diese durch die BW ans Finanzamt  gemeldet wird.
Das wird auch von jedem anderen AG in Deutschland inzwischen so gemacht, immerhin muss das alles elektronisch eingereicht werden.

In dem Fall bitte nix vereinfachen, das gibt nur Ärger.