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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: luftschloss_sxe am 08. Juni 2014, 15:12:09

Titel: Bleibt die Studieneignung wie die Offizierseignung bestehen?
Beitrag von: luftschloss_sxe am 08. Juni 2014, 15:12:09
Hallo,

ich habe mich letztes Jahr für eine Offizierslaufbahn beworben und es ist auch alles gut gegangen. In Köln bin ich locker durchgekommen und auch meine Studieneignung war super und ich hätte mein Wunschstudium Psychologie bekommen. Ich habe dann allerdings wegen persönlichen Gründen abgebrochen. Nun möchte ich mich nächstes Jahr wieder für die Offizierslaufbahn bewerben, die Offizierseignung ist 3 Jahre lang gültig und somit stellt dies kein Hindernis dar. Ich frage mich allerdings, ob ich jetzt wieder mein Wunschstudium bekomme und ob meine Studieneignung auch so lange gültig ist?

LG
Titel: Antw:Bleibt die Studieneignung wie die Offizierseignung bestehen?
Beitrag von: Ralf am 08. Juni 2014, 15:17:47
Die Studieneignung ist weiterhin gültig.
Wenn du mit abgebrochen deinen begonnenen Dienst meinst, kann es sein, dass man dich am ACFüKrBw zu einem erneuten Psychologengespräch einlädt, dessen Ausgang dann auch Einfluss auf deine Offz-Eignung hat.
Titel: Antw:Bleibt die Studieneignung wie die Offizierseignung bestehen?
Beitrag von: F_K am 08. Juni 2014, 16:11:13
... und zusätzlich erfolgt natürlich erneut eine Bestenauslesen - auch da kann man jetzt rausfallen.
Titel: Antw:Bleibt die Studieneignung wie die Offizierseignung bestehen?
Beitrag von: luftschloss_sxe am 15. Juni 2014, 17:08:51
Eine Bestenauslese?
Kann mir jemand genauer erklären, was damit gemeint ist?
Die Studien- und Offizierseignung habe ich doch?

LG
Titel: Antw:Bleibt die Studieneignung wie die Offizierseignung bestehen?
Beitrag von: KlausP am 15. Juni 2014, 17:12:02
Es kann aber durchaus sein, dass Sie in der Rangreihenfolge weiter nach hinten rücken, wenn neue Bewerber besser getestet werden als Sie.
Titel: Antw:Bleibt die Studieneignung wie die Offizierseignung bestehen?
Beitrag von: luftschloss_sxe am 15. Juni 2014, 17:20:37
Sozusagen ist das Ergebnis zwar 3 Jahre gültig, aber es kann trotzdem passieren, dass ich mein Wunschstudium nicht bekomme, weil das Niveau der anderen Bewerber höher liegt, als das von mir erbrachte Ergebnis? Besteht dann die Möglichkeit mich erneut prüfen zu lassen?
Titel: Antw:Bleibt die Studieneignung wie die Offizierseignung bestehen?
Beitrag von: KlausP am 15. Juni 2014, 17:23:51
Zitat von: luftschloss_sxe am 15. Juni 2014, 17:20:37
Sozusagen ist das Ergebnis zwar 3 Jahre gültig, aber es kann trotzdem passieren, dass ich mein Wunschstudium nicht bekomme, weil das Niveau der anderen Bewerber höher liegt, als das von mir erbrachte Ergebnis? ...

So ist das zu verstehen, ja.

Zitat...  Besteht dann die Möglichkeit mich erneut prüfen zu lassen?

WQeiss ich nicht, das legt das ACFüKrBw immer individuell fest.
Titel: Antw:Bleibt die Studieneignung wie die Offizierseignung bestehen?
Beitrag von: dunstig am 15. Juni 2014, 17:27:15
Wobei es wahrscheinlich ist, dass der Psychologe sich noch einmal überzeugen möchte, warum abgebrochen wurde und dass dies nicht nochmal passiert.

Aber wie KlausP sagte, es wird entsprechend individuell festgelegt.
Titel: Antw:Bleibt die Studieneignung wie die Offizierseignung bestehen?
Beitrag von: Ralf am 15. Juni 2014, 20:34:34
ZitatBesteht dann die Möglichkeit mich erneut prüfen zu lassen?
Nein, natürlich nicht, denn das Ergebnis ist ja gültig und verwendbar. Das wäre ja sinnfrei.