Hallo Zusammen,
Da ich (Beamter der Bundeswehr) in einem halben Jahr für 1 Jahr in die USA abgeordnet werde und meine Frau mitgeht, stellt sich die Frage ob Sie ihre remote-tätigkeit (Personalvermittlung in Deutschland, alles Online) fortführen darf.
Soweit ich das bisher verstehe ist für die Abwesenheitszeit aus D eine sogenannte Betriebsunterbrechung dem Finanzamt anzuzeigen, um dann im Ausland (hier USA) unter den lokalen Bedingungen die Tätigkeit wieder aufzunehmen. Dies beinhaltet auch die Versteuerung der Einkommen in den USA.
Unter
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=37112.msg368431#msg368431 schreibt ein User, dass der Ehepartner mit NATO-2 Visum als Angestellte, bzw mit Sponsor wohl eine Arbeitserlaubnis erhalten kann.
Aber weiss jemand wie es als Freiberufler/für Selbstständige aussieht? Wir wollen auf jeden Fall legal bleiben!
Any chance?