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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: Michael321 am 14. Juni 2014, 12:22:36

Titel: Darf Ehepartner mit NATO2 Visum freiberuflich arbeiten?
Beitrag von: Michael321 am 14. Juni 2014, 12:22:36
Hallo Zusammen,

Da ich (Beamter der Bundeswehr) in einem halben Jahr für 1 Jahr in die USA abgeordnet werde und meine Frau mitgeht, stellt sich die Frage ob Sie ihre remote-tätigkeit (Personalvermittlung in Deutschland, alles Online) fortführen darf.
Soweit ich das bisher verstehe ist für die Abwesenheitszeit aus D eine sogenannte Betriebsunterbrechung dem Finanzamt anzuzeigen, um dann im Ausland (hier USA) unter den lokalen Bedingungen die Tätigkeit wieder aufzunehmen. Dies beinhaltet auch die Versteuerung der Einkommen in den USA.

Unter http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=37112.msg368431#msg368431 schreibt ein User, dass der Ehepartner mit NATO-2 Visum als Angestellte, bzw mit Sponsor wohl eine Arbeitserlaubnis erhalten kann.

Aber weiss jemand wie es als Freiberufler/für Selbstständige aussieht? Wir wollen auf jeden Fall legal bleiben!
Any chance?
Titel: Antw:Darf Ehepartner mit NATO2 Visum freiberuflich arbeiten?
Beitrag von: bayern bazi am 14. Juni 2014, 12:53:10
kann sie nicht den Betrieb Sitzmäßig in Deutschland weiterlaufen lassen

und nur von den USA arbeiten ?