Mir wurde jetzt angetragen, ob ich nicht die ATN Stabsdienstsoldat erwerben möchte. Muß dazu sagen: Habe als Erstlizenz Einsatzführer, zweit-ATN ist ABC-Se.
Prinziell habe ich nichts dagegen, würde aber gerne wissen, was auf mich in der Erstausbildung zukommt und in wie weit man sich spezialisieren kann (S1 - S6). Welche Lehrgänge würde da bis zum "Meister" auf mich zukommen?
@ Guido:
Welchen Dienstgrad hast Du denn?
Die ATN Stabsdienstsoldat ist eine Mannschafter ATN - da gibt es keinen "Meister".
Die "Meister" in Stäben sind Spezialisten, z. B. S1 Fw, MilNW Fw, S3 Fw usw.
(Böse gesprochen: Heften, lochen, Kaffeekochen - da gibt es keine Ausbildung auf Uffz / Fw Ebene).
Langgedienter Portemonist ;D
Wenn mir die ATN angeboten wird werde ich sicher nicht als ATN aufhören, sondern in Richtung ATN 6 weiter ziehen wollen. Von daher:
Wo findet die ATN 8 üblicherweise statt? Die folgelehrgänge kann ich mir dann ja aus dem Lehrgangskatalog suchen, denn ich denke, auf dem ATN 8-Lehrgang werden die einzelnen Sachgebiete behandelt, oder?
Mein Perser ist im Moment im Urlaub, seine Vertretung nicht "im Haus"... Wollte es jetzt aber schon mal grob erörtern, weil ich mit meiner besseren Hälfte heute Abend drüber reden möchte
Warum sollte denn eine Unteroffizier eine Mannschafts-ATN bekommen die er für nichts benötigt?
Wenn erforderlich dann gibt es den Lehrgang Stabsdienstbearbeiter SK der an der SFJgStDstBw absolviert wird.
Die ATN 8 wird in Form einer AAP ausgebildet. Themen: Stabsabteilungen, Einheitsaktenzeichen, Kennzeichen der Akten nach Vernichtungsstufen (oder wie diese Dreiecke heißen), Dienstschreiben etc etc.
Der StDstUffz wird aufgrund eines nutzbaren Zivilberufs zuerkannt.
Der StDstFw ist ein Lehrgang in Hannover.
Also, nix mit vier Wochen beim Sx auf dem Schoß sitzen, sondern direkt nach Hannover. Dort gibt es dann den
126900 Stabsdienstfeldwebel der Streitkräfte.
Das ist dann jetzt der Grundlagenlehrgang, also noch nicht Fachbereichsspezifisch, oder täusche ich mich da?
Der Stabsdienstfeldwebel ist eine vollwertige ATN-Stufe 6, für die es auch Dienstposten gibt. Nix mit "Grundlagenlehrgang".
Genauso wie es auch Dienstposten als PersFw oder Refü-Fw etc gibt. Für diese gibt es eigene Lehrgänge.
Hast du denn àuch einen nutzbaren Zivilberuf?
Brauch ich nicht, ich geh in Pension. ;)
Warum ich mich mit dieser Thematik näher befasse ist einfach die, ein zweites militärisches Standbein (ABC-Se ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr so sicher :'( ) zu haben. Wenn unsere Dienststelle zumacht wäre der letzte Standort in Brandenburg - von NRW aus eine recht weite Pendlerstrecke. >:(
Hätte ich die ATN, könnte ich ja vielleicht in Köln unterkommen, was von Siegen aus nicht sooo weit weg wäre (im Vergleich mit Brandenburg). Soll heißen: ich kauf mir nen Diesel und bin jeden Abend bei der Familie. 8)
Also zur Klarstellung: "einfach" den Lehrgang ohne Vorkenntnisse buchen, bestehen und glücklich sein?
Nein. Ich muss mich da schon wundern, du bist doch Berufssoldat udn weißt doch, dass man Lehrgänge "nicht einfach so" bekommt. Das ist ja auch mit Kosten verbunden.
Zuerst muss ein dienstl. Interesse dafür da sein. Dafür braucht es einen Dienstposten StDstFw. Um auf diesen DP zu kommen braucht man einen nutzbaren Zivilberuf oder man bekommt ihn über ZAW.
Und "gebucht" wird der Lehrgang durch deine PersBearbSt=BAPersBw nach Feststellen der dienstl. Notwendigkeit.
Sowas geht i.d.>R: einher mit einem Werdegangswechsel und das muss das BAPersBw anordnen.
Zitat von: Ralf am 16. Juni 2014, 14:57:39
Nein. Ich muss mich da schon wundern, du bist doch Berufssoldat udn weißt doch, dass man Lehrgänge "nicht einfach so" bekommt. Das ist ja auch mit Kosten verbunden.
Weiß ich auch, bezog sich auf evtl. benötigte Vorkenntnisse
Zitat von: Ralf am 16. Juni 2014, 14:57:39
Zuerst muss ein dienstl. Interesse dafür da sein. Dafür braucht es einen Dienstposten StDstFw. Um auf diesen DP zu kommen braucht man einen nutzbaren Zivilberuf oder man bekommt ihn über ZAW.
Komisch, warum wird dann erst mein Interesse abgefragt?
Zitat von: Ralf am 16. Juni 2014, 14:57:39
Und "gebucht" wird der Lehrgang durch deine PersBearbSt=BAPersBw nach Feststellen der dienstl. Notwendigkeit.
Sowas geht i.d.>R: einher mit einem Werdegangswechsel und das muss das BAPersBw anordnen.
Vielleicht weiß da jemand mehr als ich???
Heißt also für mich: erstmal die "Hintegründe erschnüffeln". Ralf, ich danke Dir!
Die ATB heißt StDstBearb SK und für die Dp S3Fw oder KpTrpFhr notwendig.
Die zweite Soll-ATB des S1Fw ist es glaube ich auch.
Auf dem Lehrgang wird zusätzlich noch die ATB OrgFw vergeben.
Das sind 2 ganz unterschiedliche Dinge, also der StDstBearb SK und der StDstfw.
Der StDstBearb SK ist keine werdegangesbegründende ATB, sondern eine Tätigkeit, die auf einem Dienstposten zusätzlich wahrzunehmen ist, der wiederrum irgendeinen Werdegang zugeordnet ist. Da gibt es drölfmillionen Dienstposten, die diese Tätigkeit auch dran stehen haben (und nicht nur S3, auch IT-Fw, ABC, San, KfzMech, Nschb, TrspFw usw usw usw). Diese ATB bedingt immer, dass jemand auch in seinem Werdegang ausgebildet wurde oder wird.
Der StDstFw ist ein eigenständiger Werdegang, mit Zivilberufen hinterlegt. So wie der PersFw, KfzMechFw etc etc.
Zitat von: Ralf am 16. Juni 2014, 15:24:59
....
Der StDstBearb SK ist keine werdegangesbegründende ATB, sondern eine Tätigkeit, die auf einem Dienstposten zusätzlich wahrzunehmen ist, der wiederrum irgendeinen Werdegang zugeordnet ist. Da gibt es drölfmillionen Dienstposten, die diese Tätigkeit auch dran stehen haben (und nicht nur S3, auch IT-Fw, ABC, San, KfzMech, Nschb, TrspFw usw usw usw). Diese ATB bedingt immer, dass jemand auch in seinem Werdegang ausgebildet wurde oder wird....
Ich denke mal, daß es sich um diesen Posten handeln wird (S1, S2 etc.), aber wie gesagt, ich werde mal ergründen...
Öhm: wie kann ich hier einen Beitrag editieren? Wollte nämlich noch dauz schreiben, dass ich dann evtl. mit meinem ABC weiter machen kann...
Editieren geht nicht, wurde zuviel Schindluder mit getrieben.