Guten Tag werte Community,
ich benötige noch mal eure Hilfe.
Natürlich ist das Thema schon x mal hier in den Foren vorhanden aber es ist doch schon für jeden Speziell.
Ich war bereits SaZ 8 von 1995 bis 2003 und so wie es früher war bin ich nach 6 3/4 Jahr aus dem aktiven Dienst in den BfD gegangen.
Ich werde mit dem Dienstgrad OFw Bereich Fachdienst IT mit anrechenbaren Beruf eingestellt vmtl. zum 01.01.2015
So weit so gut ... jetzt wäre es ein einfaches mir das Grundgehalt auszurechnen.
Aber niemand kann mir eine verlässliche Aussage geben, welche Erfahrungsstufe ich bekomme und mit welchen Zulagen ich zu rechnen habe.
Familienzulage als Verheirateter mit Kind ist klar.
Gibt es eine Zulage im ELOKA - Bereich?
Kann mir jemand hier etwas weiterhelfen?
Vielen Dank im voraus
Zulage EloKa kommt auf den genauen Dienstposten drauf an (müssen entsprechende EloKa-Tätigkeiten sein). Das wird ihnen hier keiner genau beantworten können. Teilweise gibt es sogar innerhalb der Kompanien Unterschiede, was den Erhalt des Zuschlages angeht.
Mit 8 Jahren Vordienstzeit müssten Sie in der Besoldungsgruppe A7Z mit der Erfahrungsstufe 4 eingestellt werden, wenn mich nicht alles täuscht.
Erfahrungsstufe: Kommt auf das Geburstjahr an.
Geburtsjahr ist 1974.
Stimmt, bin bei der Erfahrungsstufe wiedermal fälschlicherweise von der Dienstzeit ausgegangen. Mit 40 Jahren ergeben sich rückgerechnet auf das 21. Lebensjahr 19 Dienstjahre. Dementsprechend müsste es die Erfahrungsstufe 6 sein.
Das sollte dann A7Z in Stufe 6 sein.
Die Erfahrungsstufe wird ab dem Jahr ansteigend berechnet in dem Du das 21 Lebensjahr vollendet hast.
es werden also nicht "nur" die tatsächlich geleisteten Dienstjahre herangezogen?
Denn ich habe jetzt schon Aussagen mit Stufe 3 (Dienstjahre als SaZ8)
jetzt die Stufe 6 (Aussage hier)
und im KC war die Aussage - Schauen sie auf ihren Letzen Gehaltszettel und rechnen Sie mit einen ähnlichen Einkommen :-(
Nein, bei Einstellung mit höherem DstGrd wird immer bis zum 21. GebTag zurückgerechnet.
Zitat von: Ralf am 16. Juni 2014, 15:34:20
Nein, bei Einstellung mit höherem DstGrd wird immer bis zum 21. GebTag zurückgerechnet.
...steht so aber auch der BW Homepgae unter Streikräfte/Besoldung und Versorgung.
Danke für die Antworten...
hm ab wann bekommt man als SU eigentlich die A7 als besoldungsstufe?
Mindestdienstzeit 6 Jahre und wenn nicht ausreichend Planstellen vorhanden, dann wird eine Eignungsreihenfolge gebildet.
Die 6 jahre sind es bei Einstellung mit dem niedrigsten Dienstgrad.
Bei Einstellung Uffz reduziert um ein Jahr und StUffz 2 Jahre reduzierung.
Sicher? Der Erlass gibt das aber nicht her:
ZitatAus der Gesamtzahl der Fachunteroffiziere mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier wird erfasst, wer die Mindestdienstzeit von sechs Jahren erreicht hat.
naja ich hab schon 6 jahre dienstzeit hinter mir und steige jetzt wieder ein
also mit 33 wiedereinstieg als obermaat A6 Erfahrungsstufe 5 bzw A7 Stufe 5
richtig?
Ja.
danke schön :D
Hi, ich wollte nicht nen extra Thread aufmachen, daher hier meine Frage:
Werde zum 01.04.15 mit 32 Jahren als SU(FA) wiedereingestellt.
Ist es Verhandlungssache ob man(n) mit A7 oder A6 eingestellt wird ?
Habe bereits 8 Jahre Vordienstzeit hinter mir als SU.
Vielen Dank
Na wenn du schon 8 Jahre StUffz warst solltest du den A 7 wieder bekommen sofern du es vorher warst. Wenn nicht bleibst du bos zur Beförderung zum Fw A6. Und bekommst deine alte Erfahrungsstufe wieder, oder wirst übergeleitet. Je nach dem wie lange deine Vordienstzeit her ist.
Und da du ja beim Bund warst solltest du ja wissen ;D Manche Dinge sind nicht verhandelbar :o
Hallo an alle.
Ich habe mich in mit der Frage beschäftigt was der Brutto-Unterschied zwischen der Besoldungsstufe A7 und A7 Z ist?!?
Ich meine das ohne Stufenfestsetzung also alles in Stufe 1. Sprich vom Fw befördert zum OFw.
Konnte so direkt in "Zahlen" nichts finden nur das man halt von A7 zu A7 Z wird.....
vielen Dank schon einmal vorab für eine Antwort.
Dazu müssen Findet man auf
www.bundeswehr.de bei den Besoldungstabellen. Unterhalb der Tabelle der BBesO A stehen die Amtszulagen und dort ist der Unterschiedsbetrag aufgeführt.
Die Zulage ("Z"), die ein Oberfeldwebel monatlich im Unterschied zum Feldwebel erhält, beträgt aktuell € 47,99! Diese Zulage hat mit den Erfahrungsstufen nichts zu tun und wird wie ein eventueller familien- bzw. Kinderzuschlag zusätzlich zum Grundgehalt in der jeweiligen Erfahrungsstufe gezahlt!
Das heißt im Klartext, dass bei gleicher Erfahrungsstufe und gleichem Familienstand ein Oberfeldwebel brutto € 47,99 mehr verdient als ein Feldwebel!
Vielen Dank für die schnelle und präzise Antwort. Wünsche noch einen schönen Tag^^