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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: bsanw am 19. Juni 2014, 01:33:37

Titel: Festsetzung der Erfahrungsstufe bei Einstellung als SaZ mit zivilem Studium
Beitrag von: bsanw am 19. Juni 2014, 01:33:37
Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen:
Ich erwäge eine Einstellung als Stabsarzt. Jeder konnte mir niemand genau sagen in welcher Erfahrungsstufe man mich als 31 jähriger fertiger Mediziner einstufen würde. Die Besoldungsgruppe A13 ist klar.
Vielen Dank für die Bemühungen und Hilfe!
Titel: Antw:Festsetzung der Erfahrungsstufe bei Einstellung als SaZ mit zivilem Studium
Beitrag von: Ralf am 19. Juni 2014, 06:37:20
EF 4.
Titel: Antw:Festsetzung der Erfahrungsstufe bei Einstellung als SaZ mit zivilem Studium
Beitrag von: bsanw am 19. Juni 2014, 09:05:21
Danke! Muss man sich Vordienstzeiten (Studium) anerkennen lassen oder geschieht die Einstufung automatisch auf Grund des Einstiegsalters?
Titel: Antw:Festsetzung der Erfahrungsstufe bei Einstellung als SaZ mit zivilem Studium
Beitrag von: Ralf am 19. Juni 2014, 09:23:14
Aufgrund des Lebensalters und der Tatsache "Einstellung mit höherem Dienstgrad" erfolgt das automatisch. Es gibt dann auch einen Bescheid darüber.
Titel: Antw:Festsetzung der Erfahrungsstufe bei Einstellung als SaZ mit zivilem Studium
Beitrag von: Tommie am 19. Juni 2014, 09:56:33
Zitat von: bsanw am 19. Juni 2014, 01:33:37Ich erwäge eine Einstellung als Stabsarzt.

Sie erwägen eine Einstellung? Wer sind Sie, dass Sie darüber zu entscheiden haben?

Sie erwägen eine Bewerbung, die Bundeswehr wird dann eine Entscheidung treffen, die nicht zwingend zu Ihren Gunsten ausfallen muss ;) ! Denken Sie mal drüber nach!

Ach ja, wer mit einer Besoldungsstufe von A8 oder höher eingestellt wird, hat in den ersten drei erfahrungsstufen längere "Wartezeiten", so dass die Erfahrungsstufe vier ab einem Alter von 31 Jahren und 3 Monaten zum Tragen kommt! In Stufe vier verbleibt man dann für 4 Jahre, also bis zum Alter von 35 Jahren und 3 Monaten!
Titel: Antw:Festsetzung der Erfahrungsstufe bei Einstellung als SaZ mit zivilem Studium
Beitrag von: bsanw am 19. Juni 2014, 13:34:19
Vielen Dank für die Antworten und Hinweise.
Selbstverständlich meinte ich eine Bewerbung und bitte die fasche Wortwahl zu entschuldigen!
Danke für die schnelle und umkomplizierte Hilfe!
Titel: Antw:Festsetzung der Erfahrungsstufe bei Einstellung als SaZ mit zivilem Studium
Beitrag von: Rollo83 am 19. Juni 2014, 13:55:49
Den Arzt möchte ich sehen der nicht genommen wird bei dem Ärztemängel der herrscht, Tauglichkeit vorausgesetzt.