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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Matthias1991k am 21. Juni 2014, 05:36:41

Titel: Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: Matthias1991k am 21. Juni 2014, 05:36:41
Moin erst einmal, die frage steht ja schon oben, also steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu? Ich bin Soldat auf Zeit für 8 Jahre in der Mannschaftslaufbahn und wurde am 01.03.2014 Soldat. Meine Vorgesetzten und auch die im Geschäftszimmer können mir nicht weiter helfen. Und im internet habe ich nichts eindeutiges gefunden.

Danke im vorraus
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: Ralf am 21. Juni 2014, 06:50:13
Nur, wenn der Dienstposten auch so gekennzeichnet war. Dazu hätte es einen Bescheid der Einstellungsorganisation geben müssen.

Wir kommst du drauf, dass du evtl. in Frage kommst? In welcher Verwendung bist du denn eingesetzt?
Die alte pauschale Prämie gibts ja nun schon 2 Jahren nicht mehr.
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: KlausP am 21. Juni 2014, 07:17:24
Zitat... Meine Vorgesetzten und auch die im Geschäftszimmer können mir nicht weiter helfen.  ...

Dann haben Sie vermutlich die falschen Personen gefragt. Ihre Vorgesetzten im Zug und das GeZi-Personal können Ihnen keine Auskunft geben, weil sie keinen Zugriff auf Ihre Personalakte haben. Den haben der Spieß und der der PersFw/PersUffz.
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: Darkir am 21. Juni 2014, 10:07:17
Zitat von: Ralf am 21. Juni 2014, 06:50:13
Nur, wenn der Dienstposten auch so gekennzeichnet war. Dazu hätte es einen Bescheid der Einstellungsorganisation geben müssen.

Wir kommst du drauf, dass du evtl. in Frage kommst? In welcher Verwendung bist du denn eingesetzt?
Die alte pauschale Prämie gibts ja nun schon 2 Jahren nicht mehr.

Das bekommt man doch eh beim einplaner alles gesagt. so war es bei mir jedenfalls. man muss das sogar unterschreiben, dass man eine prämie erhalten wird. 1/3 bei dienstzeitfestsetzung und der rest nach abschluss dienstpostenrelevante lehrgänge.

mfg
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: KlausP am 21. Juni 2014, 10:42:31
Zitat von: Darkir am 21. Juni 2014, 10:07:17
Zitat von: Ralf am 21. Juni 2014, 06:50:13
Nur, wenn der Dienstposten auch so gekennzeichnet war. Dazu hätte es einen Bescheid der Einstellungsorganisation geben müssen.

Wir kommst du drauf, dass du evtl. in Frage kommst? In welcher Verwendung bist du denn eingesetzt?
Die alte pauschale Prämie gibts ja nun schon 2 Jahren nicht mehr.

Das bekommt man doch eh beim einplaner alles gesagt. so war es bei mir jedenfalls. man muss das sogar unterschreiben, dass man eine prämie erhalten wird. 1/3 bei dienstzeitfestsetzung und der rest nach abschluss dienstpostenrelevante lehrgänge.

mfg

Eben. Und (mindestens) eine Ausfertigung davon liegt dann in der Akte beim PersFw - falls man seine eigene verschusselt hat.
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: Kielersprotte1988 am 21. Juni 2014, 19:19:25
Noch einfacher ist es, wenn du in das Intranet gehst. Da gibt es die Verwendungsreihen mit Laufbahnen in einer hübschen Tabelle aufgeschlüsselt wer Anspruch hat!
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: KlausP am 21. Juni 2014, 19:22:16
Zitat von: Kielersprotte1988 am 21. Juni 2014, 19:19:25
Noch einfacher ist es, wenn du in das Intranet gehst. Da gibt es die Verwendungsreihen mit Laufbahnen in einer hübschen Tabelle aufgeschlüsselt wer Anspruch hat!

Der ist gut! Als Rekrut in der GA in's Intranet.  ::)
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: Darkir am 21. Juni 2014, 19:50:43
da zitiere ich mal meinen Ausbilder "Denken, drücken, sprechen"

;D ;D
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: Ronald1992 am 29. Juni 2014, 03:32:51
Die Verpflichtungsprämien gibt es doch nicht mehr oder ?
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: Ralf am 29. Juni 2014, 06:21:04
Zitat von: Ralf am 21. Juni 2014, 06:50:13
Nur, wenn der Dienstposten auch so gekennzeichnet war. Dazu hätte es einen Bescheid der Einstellungsorganisation geben müssen.
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: Darkir am 29. Juni 2014, 10:38:53
Zitat von: Ronald1992 am 29. Juni 2014, 03:32:51
Die Verpflichtungsprämien gibt es doch nicht mehr oder ?

doch die gibt es noch.

mfg
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: Ralf am 29. Juni 2014, 10:48:03
Denke eher, seine Frage zielte auf die alte §85a SG , die für alle Mannschaften galt. Diese gibts nicht mehr, aber halt eben für bestimmte Verwendungen/ Dienstposten.
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: Darkir am 29. Juni 2014, 10:53:59
ok, dass kann sein. bei meinem dienstposten gibt es noch die prämie  :)

mfg
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: osgdr steve am 28. August 2015, 23:20:14
hallo erstmal

ich war 12.2014 in Erfurt und da sagte man mir das ich ne Unterschriftsprämie kriege ist das so ?
ich habe schon 8 Jahre beim heer gedient und jetzt 8 jahre bei der Mariene.
in der Briefpost steht Prämienberechtigt :ja

wie verhält sich das nun?

danke für antworten:)
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: TaskForceHN am 28. August 2015, 23:33:38
Also ich hab von Einplanen nen Zettel bekommen wo drauf steht Hinweis zur Prämiengewährung
Titel: Antw:Steht mir die Verpflichtungsprämie der Bundeswehr zu?
Beitrag von: Ralf am 29. August 2015, 06:19:47
Zitatin der Briefpost steht Prämienberechtigt :ja
Scheint wohl so zu sein. Ich war aber nicht mit dabei und kenne deine Unterlagen nicht. Auf jeden Fall gibt es dazu auch schriftliche Unterlagen (Gewährungsbescheid).
Was du mit "Briefpost" meinst, weiß ich auch nicht und eine Unterschriftsprämie gibt es auch nicht. Es gibt eine Personalgewinnungsprämie (§43b BBesG) und einen Personalbindungszuschlag (§44 BBesG). Erstes meinst du sicherlich, weil letzteres erst gerade im Erlassgebungsverfahren ist.