So wir haben ein Problem mein Mann muss diese Woche in Einsatz nun kann uns keiner genau sagen wie das im Krankenhaus nach der Geburt ist mit der Unterschrift da er unterschreiben muss sonst ist das Kind nicht versichert und bekommt keine Geburtsurkunde. Vorher unterschreiben würde angeblich nicht gehn danach ist zu spät und Postweg geht auch nicht. Wenn alles nicht geht existiert unser Kind ja gar nicht ich kann nicht in elternzeit gehn bekomm kein Elterngeld Kindergeld usw.! Nun ist meine Frage wie ist die Möglichkeit ohne Unterschrift von mein ehemann die Geburtsurkunde zu bekommen? Da muss es doch Möglichkeiten geben! Lg steffi
Ha?
Kinder existieren ohne Papiere und ein Mann wird für eine Geburtsurkunde nicht benötigt ...
Wenn es hier um die Vaterschaftsanerkennung geht, geht das auch vor der Geburt beim Jugendamt.
Ich weiß ja nicht was ihr Mann für einen Dienstposten besetzt, aber er kann auch für die Geburt erst mal wieder nach Hause fliegen denn er will ja sicherlich auch gerne dabei sein oder ?
Zitat von: miT am 22. Juni 2014, 10:18:49
Wenn es hier um die Vaterschaftsanerkennung geht, geht das auch vor der Geburt beim Jugendamt.
Muss man als Ehemann eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben? Die TE schreibt ja im Thread-Titel ausdrücklich:
ZitatEhemann muss während der Geburt in Einsatz
Außerdem sind beide Termine (Geburt des Kindes und Verlegung in den Einsatz) ja wohl nicht erst seit heute bekannt.
Stimmt sie schreibt eindeutig Ehemann. Aber mir wäre nicht bekannt, dass ein Ehemann etwas direkt nach der Geburt unterschreiben muss. Sämtliche Papiere zur Versicherung etc. kann man doch vorher einreichen beziehungsweise vorher schon unterschreiben lassen. Und ein Kind ist mit Sicherheit nicht ohne Papiere nur weil der Vater nicht da ist.
Ein Einsatz ist nicht von heut' auf morgen anberaumt, sondern meist ein Jahr wegen der nötigen Vorbereitungen usw. Ferner ist davon auszugehen, dass das Kind nicht durch Windbestäubung gezeugt wurde. Es war somit bekannt, dass der Geburtstermin in den Einsatzzeitraum fallen wird. Diese Dinge sollte man bei der persönlichen Planung mit bedenken und dann nicht einen Riesenaufwand fordern, damit man für die Kindergeburt nach Hause kommt. Die Flüge buchen usw. kostet auch Aufwand, auch wenn diese regelmäßig verkehren und nicht wegen eines Einzelnen eingesetzt werden.
Andere mit diesen Problemen zu belasten bzw. die Lösung einzufordern, die man durch ungeschickte Planung selber verursacht hat, kann nicht Aufgabe des Dienstherrn sein, der noch zusätzliche Kosten und Aufwände dafür tragen muss.
Ich verstehe das Problem irgendwie auch nicht....
Das einzige, was mir in dem Zusammenhang einfällt, wäre dass er die Anmeldung beim Standesamt mit unterschreiben muss. Da würde ich aber mal beim zuständigen Amt nachfragen, normalerweise bekommt man solche Sachen problemlos vorher. Da mein Mann und Papierkram keine gute Kombination sind ::), hatte ich damals sämtliche Anträge und Bescheinigungen vorher zu Hause und auch alle schon soweit wie möglich ausgefüllt und unterschrieben (bzw. unterschreiben lassen)... War kein Problem. Im Zweifelsfall frag mal bei den jeweiligen Stellen nach, ob du evtl. eine Vollmacht von deinem Mann brauchst, falls da noch was geregelt werden muss und er schon weg ist.
Bei solchen Fragen kann man sich auch an den Sozialdienst der Bundeswehr wenden, entweder an den für den Standort zuständigen oder auch an für den Familienwohnort. Adresse und Telefonnummer bekommt Ihr Mann bei seiner Einheit (ist am "Schwarzen Brett" im Aushang) oder auf
www.bundeswehr.de.
Nach meiner Erinnerung ist die Unterschrift des Ehemanns für die Ausstellung einer Geburtsurkunde nicht notwendig. Die Urkunde wird für eine Geburt von Amts wegen ausgestellt. Der Vater des Kindes ist per Gesetz der Ehemann. Das Problem der Krankenversicherung kann, wenn Ihr Ehemann nicht aus dem Einsatz kommen kann sicher per Post gelöst werden. Der Hinweis auf den Sozialdienst der Bw wurde ja schon gegeben. Viel Glück für Ihre Niederkunft und die junge Familie.
Mit der Tür ins Haus zu fallen "So (Komma) wir haben ein Problem", erweckt geradezu den Anschein, als ob wir hier dieses Problem verursacht hätten oder die Bw etwas dafür könne.
Es gibt die Möglichkeit der Vollmacht (wie erwähnt) oder auch die Dinge über den Postweg zu klären. Aber all das hätte lange im Vorfeld abgesprochen werden können bzw. müssen und auch die Einheit hätte das alles schon eher wissen und einplanen können. Zu diesem Zeitpunkt hilft es wenig da mit Forderungen zu kommen, andere unter Druck zu setzen oder für das Unvermögen der eigenen Planungen andere verantwortlich zu machen.
Je nach Dienstposten und Abkömmlichkeit ist es auch nicht einfach, jemanden für die Zeit einer privaten Angelegenheit aus dem Eins zu beurlauben. Oft steht auch kein kurzfristiger Ersatz bereit bzw. müssen andere Kameraden eine noch höhere Belastung durch Mehrarbeit erfahren.
Ich habe keinerlei Anforderungen gestellt und sonst irgendwas ich hab lediglich gefragt ob es Möglichkeiten gibt das jemand weis laut Amt brauch man bei uns die Unterschrift vom Mann das ich die Geburtsurkunde bekomme das wusste ich eben auch nicht sonst hätten wir uns da auch schon eher gekümmert. Als wir bei der geburtstplanung haben wir das erfahren das er bei der Geburt unterschreiben muss und eine Vollmacht nix bringt und das per post weg auch nicht möglich wäre und vorher gleich gar nicht. Und nix mit ein Jahr vorher Planung 3 Monate ja....
Zitat... laut Amt brauch man bei uns die Unterschrift vom Mann das ich die Geburtsurkunde bekomme ...
So ein Schwachsinn! Wie bekommt dann eine alleinstehende Mutter die Geburtsurkunde
ihres Kindes, wenn da kein Mann unterschreibt?
Tut mir leid, aber Ihre Texte zu lesen ist echt ermüdend. Ich bin hiermit erstmal raus aus dem Thema.
Bei Alleinerziehende wir der Vater per Gerichtsbeschluss nach angeordneten Vaterschaftstest gezwungen die Vatersachaft anzuerkennen oder in der Geburtsurkunde steht in der Spalte Vater unbekannt beides in unseren Fall nicht Tatsachenbestand...
Bei uns geht es darum das der Vater für die Geburtsurkunde unterschreibt um sein Einverständnis für den Namen des Kindes zugeben...
Ich wiederhole nochmal das ich keine Forderungen stellen will sonder nur eine Frage gestellt habe ob jemand damit bereits Erfahrungen gesammelt hat und eventuell einen Lösungsansatz hat
Was hat das Amt denn dazu gesagt, dass dein Mann zum Zeitpunkt der Geburt im Einsatz ist?
Das Problem gibt es ja auch bei anderen Vätern, die zur Geburt nicht da sind und nicht nur bei Soldaten.
Die Kinder können ja auch nicht alle unversichert und ohne Geburtsurkunde sein.
Der Sozialdienst des Standort deines Mannes kann euch aber sicher weiterhelfen.
Nochmal - been there, done that.
In meinem Fall halt ohne Mutter, die noch im Krankenhaus lag. Und mit Vollmachten geht fast alles, bis auf so Ausnahmen wie Hauskauf oder änhliches ...
Okay...
Mein Mann und ich versuchen es noch ein letztes mal (wir glauben das das Problem nich verstanden wurde)
Damit das zuständige Standesamt eine Geburtsurkunde aufstellen darf kann wie auch immer wird beiden Personen die die elterliche Sorge für das Kind tragen ( Mutter und Vater) die Unterschrift im Krankenhaus nach der Geburt benötigt um den Namen des Kindes fest zu legen.
Es geht NICHT um das Abholen der Geburtskunde oder die Vaterschaftsanerkennung das ist alles geklärt es geht NUR um die Anmeldung im Standesamt...
Ich bitte um Lösungsansätze und nicht um Anschuldigungen ich würde Forderung an Dienstherren stellen
danke...
Sag mal ...
Es geht NICHT um die Vaterschaftsanerkennung ... Siehe oben
Es geht um die Anmeldung im Standesamt
Ja gesehen; trotzdem kein Problem. § 19 PStG fordert die Anzeige der Geburt beider Eltern. Da aber die Stellvertretung nirgendwo ausgeschlossen ist, kann man eine einfache formfreie Vollmacht schreiben und vorlegen.
Danke das war mal ein hilfreicher Tipp
... Ich lese da sogar die Möglichkeit der mündlichen Anzeige - und wer nicht bei der Geburt anwesend und zusätzlich verhindert ist, ist eh nicht verpflichtet ...
ruhig Brauner,
das augenscheinliche Problem ist die Zustimmungserklärung des Vaters zur Vornamenserklärung des Kindes.
Diese wird i.d.R. im Krankenhaus abgegeben (Unterschrift auf nem Wisch).
Dies Erklärung kann aber auch getrennt voneinander abgegeben werden. Mein Vorschlag wäre diese Erklärung zur Niederschrift beim Chef / Spieß abzugeben. Das Formular bekommt er vom zuständigen Standesamt zugesandt.
Horrido
Fitsch
Zitat von: Fitsch am 22. Juni 2014, 20:37:37
ruhig Brauner,
das augenscheinliche Problem ist die Zustimmungserklärung des Vaters zur Vornamenserklärung des Kindes.
Diese wird i.d.R. im Krankenhaus abgegeben (Unterschrift auf nem Wisch).
Dies Erklärung kann aber auch getrennt voneinander abgegeben werden. Mein Vorschlag wäre diese Erklärung zur Niederschrift beim Chef / Spieß abzugeben. Das Formular bekommt er vom zuständigen Standesamt zugesandt.
Horrido
Fitsch
danke Herr Standesbeamter
passiert sowas eigentlich öfters - weil die sich da in dem Ort /KKH nicht auskennen - oder ist das Behördenermessenssache ??
Diese Zustimmungserklärung kann man sich doch blanko beim Standesamt oder den meisten größeren Krankenhäusern holen. Wenn die beiden sich da einig sind, reicht es doch, wenn er das Ding (ohne Datum) unterschreibt und sie den Rest ausfüllt, wenn das Kind da ist. Vollmacht und Kopie vom Perso dabei und gut ist. Bei unserem Amt war das kein Problem.
ich halte von diesen Blankounterschriften recht wenig bzw. lehne sie (wenn ich´s mitbekomm) auch ab.
Solange sich die Partner einig sind ist ja alles in Butter, aber wehe der Vorname ist dann doch ned der richtige, die Ehepartner kommen in´s streiten hast Du im Büro wieder Emotionen pur.
Dann ist wieder die Zeit angebrochen sich genüsslich in den Bürostuhl zu flanzen, gemühtlich am Kaffee zu schlürfen während am anderen Ende des Schreibtisches sich ne StandUpKom-Komödie abspielt.
Ich unterbrech sowas auch nur in den allerseltensten Fällen da es einfach zu zünftig ist. Andere würden für so was Eintritt zahlen :-) :-)
Beim Standesamt muss man maximal den Empfang der Geburtsurkunde quittieren und dann die 15 Euronen rüberwachsen lassen.
Die Anmeldung bei der Krankenkasse zu Versicherung läuft auch über den Postweg, dafür bekommste meines wissens zumindest war das noch vor 3 Jahren so, vom Standesamt ne Bescheinigung die extra für die KK ist, und die Sache ist erledigt.
Naja ....
1. Die Gebühr für eine Personenstandsurkunde ist ländersache und daher die Höhe von Bundesland zu Bundesland verschieden. (in Bayern z.B. 10,-- Euro, BW 12,-- etc. )
2. in einer Geburtsurkunde / Bescheinigung steht der Name des Geborenen. Daher kann erst nach Beurkundung eine Urkunde ausgestellt werden. Wird die Beurkundung aufgrund fehlender Unterschrift etc. zurückgestellt wird demnach auch keine Urkunde ausgstellt.
Horrido
Lieber Fitsch,
Naja ...
Zitat§ 22 Fehlende Angaben
(1) Kann der Anzeigende die Vornamen des Kindes nicht angeben, so müssen sie binnen eines Monats mündlich oder schriftlich angezeigt werden. Sie werden alsdann bei dem Geburtseintrag beurkundet.
Gemäß GESETZ ist also die Geburt zeitnah zu beurkunden, unabhängig davon, ob ein Vorname schon festgelegt bzw. bekannt ist.
Der Name wird dann später halt nachgetragen.
definiere zeitnah .... und diskutier das dann mit nem Großstandesamt. ;D
@ Fitsch:
.. in aller Regel muss man Standesbeamten nicht deren Aufgaben erklären.
"Zeitnah" ist in diesem Zusammenhang UMGEHEND im Sinne von am gleichen Werktag.
Die Geburt wird gemeldet und am gleichen Tag der (persönlichen) Meldung beurkundet und dem Meldenden (wenn es denn die Eltern sind) die entsprechenden Ausfertigungen mitgegeben.
... aber wenn Du da eine andere Dienstauffassung hast, bitte schön - ich habe alle meine benötigten Urkunden.
"Zeitnah" ist in diesem Zusammenhang UMGEHEND im Sinne von am gleichen Werktag.
das bestätigt meine Vermutung dass Du von dem Arbeitsablauf im Standesamt keine Ahnung hast. Die Diskussion mit Dir ist für mich hiermit beendet.
Lieber Fitsch,
ich bin "nur" Kunde - zumindest in meiner Stadt "funktioniert" es so, dass man eine Wartemarke zieht, nach einer Wartezeit "bedient" wird und in aller Regel die "Papiere" dann auch gleich bekommt.
Ausnahme sind natürlich Dinge, die z. B. in der Bundesdruckerei gedruckt werden, die sind dann später abzuholen.
Nur mal interessehalber... ich habe in dem Zusammenhang bei "zeitnah" was im Kopf von einer Woche. Stimmt das noch oder hat sich da wieder was geändert?
zeitnah ist ein undefinierter Rechtsbegriff. ;D Kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.
Eine Beurkundung (egal ob Geburt- / Heirat oder Sterbefall) erfolgt erst nach Vorlage sämtlicher notwendigen Dokumente. Welche dies sind ist einzelfallabhängig (wo / wie geboren, ausländerrechtlicher Status etc.) und kann daher nicht beantwortet werden.
"Hier" in meinem Verantwortungsbereich gibt es weder Wartemarken noch Wartebereiche oder sonst was. Bei ner reinen Urkundenausstellung geht das recht unkompliziert
Die Antragsteller machen ihr berechtigtes Interesse glaubhaft (auch per eMail, telefonisch oder sonst wie) und bekommen i.d.R. unverzüglich = innerhalb von 5 min. ihre Urkunde. Sollte es länger dauern wird sie ihnen zugesandt bzw. sie können es "bei Gelegenheit" im Rathaus abholen.
"hier" in der "Servicewüste" kann man auch rund um die Uhr heiraten. D.h. an Feiertagen, an Sylvester - pünktlich um 24:00 Uhr (das Brautpaar hat vorab die Wahl ob sie "im Alten Jahr" oder "im Neuen Jahr" heiraten wollen. Alles schon gehabt.
Horrido
@ Fitsch:
.. wir sind uns doch einig.
ZitatEine Beurkundung (egal ob Geburt- / Heirat oder Sterbefall) erfolgt erst nach Vorlage sämtlicher notwendigen Dokumente.
.. und es ist gesetzlich normiert, dass die "Vornamenserklärung" eben nicht zu den notwendigen Dokumenten einer Geburtsurkunde gehört.
@ Nenja:
Die Geburt ist z. B. innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen, so steht es im Gesetz.
Bei mir ist untergegangen, woher plötzlich das Attribut "zeitnah" kommt. Habe ich das irgendwo überlesen?
Ich kenne das auch nur aus der Abgabenordung und da kommt die Auslegung auch auf die Situation und den Zweck an, ist also kein von vornherein definierter Zeitraum. Ah, Fitsch war schneller...
Trennung
Wie schon gesagt wurde, soll die Beurkundung, z.B. bei Verhinderung eines Elternteils, ersteinmal ohne Vornamen erfolgen.
Es handelt sich dennoch um einen vollständigen Geburtseintrag, der die Beweisfunktion des § 54 PStG erfülllt. Ist bei einer Anzeige einer Geburt der Vorname weggelassen worden, ist die Angabe des Vornamens binnen eines Monats nachzuholen.
Die Anzeige des Namens kann mündlich wie auch schriftlich von einem anderen als dem ursprünglichen Anzeigenden erstattet werden.
Erfolgt sie nicht von den Sorgeberechtigten, ist ein Nachweis des Einverständnisses beizubringen.
(Kay-Uwe Rhein, Personenstandsgesetz 1. Auflage 2012)
Erfahrungswerte:
FRau liegt im Krankenhaus und bekomt Kind.
Ich bin arbeiten.
Frau füllt papiere im krankenhaus aus, das Krankenhaus kümemrt sich um alle Urkunden und sonstigem Papierkram. (Wichtig, wir haben uns einen koffer mit babysachenundkrankenhaussachen für den "Notfall" bereitgestellt, ebenso darin sind alle unterlagen die wichtig waren (Perso, urkunden heirat, ander kinder, usw)
Ich bin eine woche später ins krankenhaus gefahren und habe meine frau nach hause heholt, da waren die geburtsurkunden schon vom Amt ins kh übersandt worden. von daher musste ich mcih als vater um nichts kümmern.
Es liegt also auch am krankenhaus und dem service der dort geboten wird.
Anderes Thema: Ich konnte binnen 2 tagen damals aus dem einsatz nach ahuse fliegen, als mein bruder einen schweren verkehrsunfall hatte. ich bekam eine woche zeit alle dinge zu regeln und wurde mehrfach gefragt, ob ich nur die woche möchte oder den einsatz komplett abbrechen will. ich wurde bei beiden möglichkeiten darauf hingewiesen, dass es erhebliche auswirkungen auf den zeitraum und die berechnungen des auslandzuschlages kommen. (Weis nimmer genau, mann musste damals wohl mindestens zeitraum X im ausland gewesen sein, um einen gewissen zulagensatz zu bekommen, durch die woche unterbrechung war der mindestzeitraum nicht mehr gegeben.