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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Zostler am 24. Juni 2014, 16:06:50

Titel: Wehrübung + Öffentlicher Dienst
Beitrag von: Zostler am 24. Juni 2014, 16:06:50
Guten Tag Kameraden!

Ich habe folgendes Anliegen. Als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalte ich ja bei Wehrübungen Entgeltfortzahlung durch meinen Arbeitgeber. Das hat auch bei meiner letzten Übung (3,5 Wochen) im Februar problemlos geklappt. Jetzt steht zum Jahresende eine weitere (6,5 Wochen) an. Insgesamt komme ich also dieses Jahr auf ca. 10 Wochen. Laut §10 des Arbeitsplatzschutzgesetzes gelten die Bestimmungen aber nur bei Wehrübungen von insgesamt 6 Wochen im Jahr. Meine Frage ist jetzt, erhalte ich dann nach erreichen der 6 Wochen Leistungen von der USB? Besteht dann kein Arbeitsplatzschutz mehr? Alle Formulare (z.B. Verdienstausfall), die ich bisher erhielt, bezogen sich immer auf Arbeitgeber der Privatwirtschaft. Gibt es da überhaupt spezielle für den öffentlichen Dienst? Ich würde mich ja mit meinen Fragen an meine Personaldienststelle wenden. Nur leider sind die dort total überfordert mit solchen Anliegen. Ich hoffe ihr könnt mir da etwas weiterhelfen. Danke schon mal im Voraus.   
Titel: Antw:Wehrübung + Öffentlicher Dienst
Beitrag von: F_K am 24. Juni 2014, 16:20:42
@ Zostler:

Da must Du schon Deinen Arbeitgeber fragen, wie er das handhaben möchte - denn Du benötigst ja dann eine Bescheinigung über den Verdienstausfall.

Und Ja - bei mehr als 6 Wochen RDL im Jahr entfällt der Schutz des Gesetzes - auch das sollte mit dem Arbeitgeber besprochen sein (und der AG sollte sich damit schriftlich einverstanden erklären - sonst kann es ggf. gefährlich werden ...)
Titel: Antw:Wehrübung + Öffentlicher Dienst
Beitrag von: miguhamburg1 am 24. Juni 2014, 16:35:55
Na, im öfftl Dst ist das mit der Arbeitsplatzsicherheit kein relevantes Thema.

Ungeachtet dessen muss natürlich der Dienstherr mit der RDL des Fragenstellers ein erstanden sein.
Titel: Antw:Wehrübung + Öffentlicher Dienst
Beitrag von: argardtmh am 25. Juni 2014, 08:43:51
Letztes Jahr war ich auch 10 Wochen auf RDL und ich bekam mein Gehalt normal weitergezahlt.
Die Unterhaltssicherungsbehörde war nicht involviert.


Titel: Antw:Wehrübung + Öffentlicher Dienst
Beitrag von: F_K am 25. Juni 2014, 08:46:39
@ asgardttmh:

Und? Die Aussage ist wenig hilfreich.

Wir haben herausgearbeitet, dass die Lohnfortzahlung bei AG im ÖD gesetzlich geregelt ist - und zwar für 6 Wochen RDL im Jahr.

Sind bei Dir 10 Wochen gezahlt worden, so war das entweder eine tarifvertragliche oder freiwillige Leistung Deines AG - daraus kann der TE aber nichts ableiten - es sei denn, es wäre der gleiche AG.
Titel: Antw:Wehrübung + Öffentlicher Dienst
Beitrag von: argardtmh am 27. Juni 2014, 09:14:17
Ich wurde von meinen Dienstherren offiziell zu diesem Lehrgang (RDL) abgeordnet. Kann auch eine Besonderheit unter Bundesbehörden sein.  ;)
Titel: Antw:Wehrübung + Öffentlicher Dienst
Beitrag von: Zostler am 11. September 2014, 13:15:29
Ich konnte den Sachverhalt inzwischen klären. Und zwar werde ich für die gesamte Wehrübung beurlaubt bzw. freigestellt und erhalte bis zum Erreichen der sechs Wochen (42 Kalendertage) Entgeltfortzahlung. Für die restlichen Tage springt dann die Unterhaltssicherungsbehörde ein. Ist zwar für mich jetzt etwas mehr Papierkram, die Hauptsache ist aber, ich kann an der WÜ teilnehmen.