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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: kai86 am 24. Juni 2014, 21:44:59

Titel: frage bezüglich des CE
Beitrag von: kai86 am 24. Juni 2014, 21:44:59
abend !


also kurz zu mir ich bin OG NschTrspStff
und hab seit 10 jahren den Führerschein .
und ich hab meinen B kurz gemacht ... und fahre momentan Norm .
ich möchte gern den CE machen wie oder wen muss ich fragen damit ich den anfangen kann ...
hinzu kommt ich möchte gern mehr machen lehrgänge zb .
Titel: Antw:frage bezüglich des CE
Beitrag von: ulli76 am 24. Juni 2014, 21:48:01
Sprich mit deinen Vorgesetzten. Wenn dein Dienstposten einen CE vorsieht, dann wird man den für dich auch anfordern, sofern du tauglich bist.

Und auf was für Lehrgänge willst du?
Bist du SaZ oder FWDL? Wenn ja auf wie lange verpflichtet?
Titel: Antw:frage bezüglich des CE
Beitrag von: kai86 am 24. Juni 2014, 22:02:35
also ich bin Saz 4

ja meine TE wollte sich drum kümmern aber bis dato nix .
tauglich bin ich dafür .
ersthelfer B sehr gern

Titel: Antw:frage bezüglich des CE
Beitrag von: ulli76 am 24. Juni 2014, 22:06:20
Dann sprich halt nochmal mit deinem TE-Fhr und wenn du das Gefühl hast, dass er dich nur vertröstet, dann gehst halt zum Gruppenführer/Zugführer (oder vergleichbar).
Ob du tauglich dafür bist, entscheidet aber erst der Truppenarzt.

Ob es Sinn macht, dass du auf EEH-B gehst, musst du auch mit deinen Vorgesetzten absprechen- hängt davon ab,wie viele es schon gibt, wie hoch der Bedarf ist, Einsatzwahrscheinlichkeit etc.
Der EEH-B ist übrigens durchaus anspruchsvoll (da konnten meine Schäflein in der Fortbildung auch ein Lied von singen  ;D ). Ich hoffe, du hast keine Angst vor Nadeln.
Titel: Antw:frage bezüglich des CE
Beitrag von: KlausP am 24. Juni 2014, 22:07:49
@ulli hat geschrieben:

Zitat... Wenn dein Dienstposten einen CE vorsieht, ...

Sieht Ihr Dienstposten den Dienstführerschein der Klasse CE vor oder nicht?
Titel: Antw:frage bezüglich des CE
Beitrag von: kai86 am 24. Juni 2014, 22:12:54
okayy dann werde ich das mal morgen nachhören .
und nein ich habe keine Angst vor Nadeln ......


ich bin im Zivilen Leben Fleischer
Titel: Antw:frage bezüglich des CE
Beitrag von: KlausP am 24. Juni 2014, 22:21:52
Zitat von: kai86 am 24. Juni 2014, 22:12:54
okayy dann werde ich das mal morgen nachhören .
und nein ich habe keine Angst vor Nadeln ......


ich bin im Zivilen Leben Fleischer

Das steht doch auf Ihrer Versetzungsverfügung.
Titel: Antw:frage bezüglich des CE
Beitrag von: kai86 am 24. Juni 2014, 22:26:07
also ich hab nachgeshaut

ich sollt den B kurz machen
und dann den CE

aber da meine eigentliche TE fueherin im mom net da ist läuft alles einwenig aus dem rder wir haben kaum norm fahrer bez welche die man allein fahren lassen kann zecks sichherheit bin ja in büchel

man hatte mir vor wochen schon gesagt man kümmert sich drum aber es kommt nix bei rum
Titel: Antw:frage bezüglich des CE
Beitrag von: dunstig am 24. Juni 2014, 22:33:04
Wie wäre es, wenn Sie sich ein wenig Mühe geben und die deutsche Sprache nicht ganz so extrem vergewaltigen?
Titel: Antw:frage bezüglich des CE
Beitrag von: kai86 am 24. Juni 2014, 22:36:10
sorry ich schreibe mit dem handy .

war keine absicht
Titel: Antw:frage bezüglich des CE
Beitrag von: KlausP am 24. Juni 2014, 22:41:05
Zitat von: kai86 am 24. Juni 2014, 22:36:10
sorry ich schreibe mit dem handy .

war keine absicht

Und das ist mir sowas von sch***egal, das glauben Sie gar nicht.
Titel: Antw:frage bezüglich des CE
Beitrag von: kai86 am 25. Juni 2014, 21:47:03
Also man muss nicht beleidigend werden .
Unverschämt .
Titel: Antw:frage bezüglich des CE
Beitrag von: KlausP am 25. Juni 2014, 21:53:53
Was war daran beleidigend? Falls Ihnen mein Posting nicht passt, können Sie es ja an einen Moderator melden, der entscheidet dann, ob ich gegen die Foren-Regeln verstoßen habe und löscht meinen Beitrag.
Titel: Antw:frage bezüglich des CE
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 26. Juni 2014, 09:46:57
Zitat von: kai86 am 24. Juni 2014, 22:26:07
wir haben kaum norm fahrer bez welche die man allein fahren lassen kann zecks sichherheit

Was soll das bedeuten? Was sind "Normfahrer" oder "normale Fahrer"? Wer einen Dienstführerschein hat und somit den Lg erfolgreich bestanden hat, ist MKF in den erworbenen Klassen. Es ist in den Vorschriften klar geregelt, wo Beifahrer bzw. Sicherungsposten beim Rangieren vorgeschrieben sind. Ggf bestehen örtlichen Erweiterungen (Kp bzw. KasBef) dieser Regelung z.B. auch Einweiser bei Klein-Kfz, wenn keine direkte Sicht nach hinten vom Führersitz aus möglich ist usw.