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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Lamar94 am 25. Juni 2014, 20:41:44

Titel: Wann kann ich frühstens einberufen werden`?
Beitrag von: Lamar94 am 25. Juni 2014, 20:41:44
Habe kommenden Montag ein gespräch beim karriereberater wegen FWD.Meine Fragen sind also, wann kann ich für einen termin für die Musterung rechnen, und wann werde ich wahrscheinlich eingezogen? ist es zum 01.10 noch möglich oder eher zum 01.01 nächstes Jahr erst?
Titel: Antw:Wann kann ich frühstens einberufen werden`?
Beitrag von: Gbj-Jo am 25. Juni 2014, 20:53:18
Du kannst noch zum 1.10 zur aga antreten, deine Einladung zur Musterung folgt meistens nach 2-3 Wochen nachdem du deine Bewerbungsunterlagen eingereicht hast ( so war es bei mir)


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Titel: Antw:Wann kann ich frühstens einberufen werden`?
Beitrag von: dunstig am 25. Juni 2014, 21:19:02
Eine Einstellung zum 01.10. ist durchaus möglich, wenn der Rechtsberater nichts prüfen muss (man also bisher straffällig nicht auffällig wurde) und medizinisch nichts weiter kompliziertes abgeklärt werden muss. Eine gewisse Flexibilität bei den angebotenen Dienstposten und Dienstorten sollte man allerdings schon mitbringen, da es sein kann, dass der gewünschte Dienstposten zu dem Zeitpunkt evtl. schon besetzt wurde.
Titel: Antw:Wann kann ich frühstens einberufen werden`?
Beitrag von: Lamar94 am 29. Juni 2014, 22:47:01
Oke danke, eine Frage hätte ich noch:

Was soll ich alles mitbringen ? Schickt es, wenn ich einfach mein Realschulabschlusszeugnis mitnehme? Es geht ja immerhin nur um freiwilligen Wehrdienst, weil ich damit Zeit überbrücken will, da ist es doch egal was ich für Qualifikationen habe, oder nicht ?
Titel: Antw:Wann kann ich frühstens einberufen werden`?
Beitrag von: dunstig am 29. Juni 2014, 23:35:45
Meinst du, was du alles zum Wehrdienstberater für ads Beratungsgespräch mitnehmen sollst? An sich brauchst du da nichts mitnehmen. Der Berater wird dir im Laufe des Gesprächs eine Liste mitgeben, welche Unterlagen alle für die Bewerbung benötigt werden und was du zum nächsten Gespräch mit ihm mitbringen sollst.
Titel: Antw:Wann kann ich frühstens einberufen werden`?
Beitrag von: Lamar94 am 30. Juni 2014, 16:39:13
Soo, war vorhin dort, war echt super nett der Herr und hat gesagt, dass ich nach den 3 Monaten Grundi auch im Büro den FWD machen kann.

Und auch in meiner Nähe sogar ist ein Standort der Bundeswehr ( ca 20km von mir weg). Wie würde das dann ablaufen? Habe ich dann einen normalen 8 Stunden Tag und kann jeden Tag Heim fahren ? Und was macht man dann als FWD im Büro? Kaffee kochen und kopieren, oder auch was anspruchvolleres wo man auch seinen eigenen PC hat ?

In 2 Wochen soll ich auf jedenfall meine Bewerbungsunterlagen abgeben und der schickt sie dann weiter :)
Titel: Antw:Wann kann ich frühstens einberufen werden`?
Beitrag von: Ralf am 30. Juni 2014, 16:56:15
Das kommt auf die Aufgabe an.
Unser FWDL hat seine eigenen PC und besetzt ein Vorzimmer. Da führt er Kalender, bearbeitet einfache Aufträge per Email, führt Listen und Übersichten, druckt Sachen aus, heftet sie zusammen etc etc.
Kaffee-kochen macht er nur, wenn er die Kanne auch leer gemacht hat  ;)