Hallo,
Wenn ich in den ersten 6 Monaten gebrauch von meinem Widerrufsrecht mache, wielange würde die Kündigung dauern und besteht die Möglichkeit sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu bewerben ?
Danke schonmal im Vorraus
In der Regel dauert es wenige Tage. Und ja man kann sich erneut bewerben, wird dann allerdings gute Gründe anführen müssen, um den Psychologen zu überzeugen, dass man es sich nicht wieder anders überlegt.
Wenn sie kündigen, dann haben sie so zeitnah als möglich aus dem Dienst entlassen zu werden. Wie der Vorschreiber schon schrieb wird dies auf der Basis der notwendigen administrativen Vorgänge etwa 3 - 5 Tage dauern. Mir sind zwar auch Fälle mit einer Abwicklung binnen eines Tages bekannt, aber dies war meist zu Beginn der Dienstzeit in der ersten Woche und auch dann eher die Ausnahme.
Zu zwei schließe ich mich ebenfalls dunstig an. Wenn sie jetzt in der Mannschaftslaufbahn sind als FWD23 oder SaZ4 oder 8 und jetzt einen Studienplatz oder eine Ausbildungsstelle erhalten haben und sich nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums als Feldwebel oder Offizier erneut bewerben, dann kann man sogar die Kündigung positiv verkaufen.
Wenn sie aber in 1,5 Jahren ohne etwas sich wieder als Mannschafter oder auch FA bzw. OA bewerben sieht das ganze schlechter aus.
Raus ist man in wenigen Tagen. Aber ob man wieder zur Bundeswehr kommt ist fraglich.
Muss man irgendetwas zurückzahlen, wenn man von seinem Widerruf gebrauch macht ?
Nein. Es kann aber passieren, dass wenn sie gegen Ende des Monats kündigen das bereits im voraus gezahlte Gehalt in Teilen zurückzahlen müssen.
Da in aller Regel Bezüge am Anfang des Monats gezahlt werden, im VORAUS, ist in der Regel immer etwas zurück zu zahlen.
Es sei denn, die Entlassung erfolgt genau zum Monatsende, dann wird allerdings vermutlich schon das Gehalt für den nächsten Monat gezahlt sein.
Am Anfang, mag es wegen der Abschlagszahlungen anders aussehen.
Hat die Vereidigung irgendeine Auswirkung auf mein Widerrufsrecht ?
Nein hat sie nicht.
Zitat von: Schamane am 01. Juli 2014, 09:58:16
Wenn sie jetzt in der Mannschaftslaufbahn sind als FWD23 oder SaZ4 oder 8 und jetzt einen Studienplatz oder eine Ausbildungsstelle erhalten haben und sich nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums als Feldwebel oder Offizier erneut bewerben, dann kann man sogar die Kündigung positiv verkaufen.
Man sollte hier aber beachten (nur auf das von mir fett markierte geachtet), dass wenn man mit abgeschlossenem Studium als Offizier zur Bundeswehr gehen möchte, ohne ein neues Studium zu absolvieren, die Chance nochmal eine Ecke kleiner sind. Hier würde man als Seiteneinsteiger eingestellt werden, die, wie ich bisher immer gelesen habe, nur in Fällen von Engpässen/ Lücken eingestellt werden.
Die Frage wäre hier natürlich in welcher Laufbahn der TE sich derzeit befindet und welche Vorbildung er hat.
Würde man beispielsweise ein Abitur oder Fachabitur nachholen und sich normal als Offizier bewerben, sähe das bestimmt wieder anders aus.
Lieber Fragensteller, natürlich kann man sich auch nach Ausspruch des Wiederrufsrechts und Entlassung aus dem Dienstverhältnis als SaZ neu bewerben, warum nicht. Und es gibt auch Wiedereingestellte, die genau dies auch getan hatten. Da brauchen Sie nur in diesem Forum zu suchen. Allerdings wäre die Empfehlung des Schamanen, mit einem abgeschlossenen Abitur sich als Feldwebel zu bewerben, für die meisten Personen wenig sinnvoll. Und als Seiteneinsteiger werden bis auf einzelne Ausnahmen nur Offiziere eingestellt, deren Studienrichtung benötigt, aber nicht an den UniBw ausgebildet werden, zum Beispiel Geowissenschaftler, Biologen, Chemiker etc.
Als SaZ sind Sie in den ersten Tagen nach dem Dienstantritt zu vereidigen. Das also hat keinerlei Auswirkungen auf Ihr sechsmonatiges Widerrufsrecht, denn sonst wäre dies ja überflüssig. Wenn Sie das Ablegen des Eides verweigerten, wären Sie von Amts wegen sofort zu entlassen. Selbstverständlich wird eine etwaige Gehaltsrückzahlung tageweise berechnet, an denen Sie keinen Dienst nach der Entlassung mehr leisten.
Hey,
Ich bin OA in Hammelburg und habe den OAL bestanden, ich möchte mir über die Feiertage mit meiner Familie Gedanken machen, ob ich bereit für 13 Jahre bin.
Meine frage jetzt, bis wann kann ich widerrufen und falls ich es machen sollte wie.
Danke schonmal im Vorraus
Bis wann? Was steht denn in Ihrer Verpflichtungserklärung?
Wie? Schriftlich an Ihren Disziplinarvorgesetzten.
Sie rechnet ab 4.7.14 für 6 Monate, bedeutet ich habe zeit bis zum 31.13 mich zu entscheiden oder ?
31.13.? Hat der Dienstherr für uns das Jahr nochmal verlängert, damit wir jetzt 13 Monate haben, treu zu dienen und tapfer zu verteidigen? ::)
Sie haben Zeit bis Ende Januar.
Ich bilde mal vorsichtig folgende Zahlenreihe:
7 1
8 2
9 3
10 4
11 5
12 6
... insoweit liegt Dunstig mal lustig einen Monat daneben ... im Studium scheint man Basiskenntnisse zur Berechnung einfacher Fristen zu vergessen.
Ich habe die beiden Tehmen mal zusammengeführt.
Zitat von: Gast2014 am 11. Dezember 2014, 13:26:26
Sie rechnet ab 4.7.14 für 6 Monate, bedeutet ich habe zeit bis zum 31.13 mich zu entscheiden oder ?
Sie rechnet ab 01.07. und nicht ab 04.07. und dann plus 6 Monate. So schwer ist das nicht.
Damit ist der 31.12.2014 der letzte Tag an dem Sie widerrufen können, sofern Sie nicht auf die Möglichkeit eines Widerrufs verzichtet haben.
Zitat von: F_K am 11. Dezember 2014, 13:33:03
... insoweit liegt Dunstig mal lustig einen Monat daneben ... im Studium scheint man Basiskenntnisse zur Berechnung einfacher Fristen zu vergessen.
In der Tat habe ich mich vertan. Sollte beim Verfassen entsprechender Kommentare ein bisschen besser aufpassen.
Auch wenn man im Studium das Rechnen mit Zahlen verlernt, bei den ganzen griechischen Buchstaben :P
@ Dunstig:
.. und wenn das Studium dann vorbei ist (und man arbeitet), ist man froh, wenn man Grundrechenarten, % - Rechnung und Dreisatz unfallfrei anwenden kann, und die Ergebnisse mit "gesundem Menschenverstand" verschneiden kann.
(.. griechische Buchstaben? Ewig nichts mehr mit zu tun gehabt ...)