Hallo Leute,
in Kürze steht bei mir eine viermonatige Wehrübung in Vollzeit an. Mit der Option auf zwei weitere Monate.
Als ehemaliger SAZ 8 / Dienstgrad SU d. R. (Heeresstruktur 4) / DZE: 31.12.2000, stellt sich mir nun die Frage, ob ich während meiner Wehrübung befördert werden kann. Ich bin jedoch kein StUffz MBL!
Ich befinde mich gegenwärtig noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, welches ich rechtzeitig und vor Beginn der Wehrübung beenden / kündigen werde. Die Kündigung soll allerdings nicht Schwerpunkt meiner Frage sein.
Während meiner Wehrübung werde ich berufsbezogen (IT) in S6 Bereich eingeplant und projektbezogen tätig sein. Ich bin nicht beordert, - bin jedoch Mitglied einer Reservistenkameradschaft
Nun meine Frage: Habe ich dennoch eine reelle Chane, in den nächsthöheren Dienstgrad befördert zu werden?
Vielen Dank im Voraus
MfG
Jarhead
Zitat von: Jarhead70 am 30. Juni 2014, 13:26:43
Ich bin nicht beordert, - bin jedoch Mitglied einer Reservistenkameradschaft
Nun meine Frage: Habe ich dennoch eine reelle Chane, in den nächsthöheren Dienstgrad befördert zu werden?
Nein. Ohne Beorderung auf entsprechendem Diensposten erfolgt auch keine Beförderung.
die Kündigung erscheint nicht wirklich sinnvoll, es sei denn, es gibt schon einen neuen Arbeitsvertrag.
Ohne Beorderung keine Beförderung - und selbst mit Beförderung muss ein SU alter Art erstmal RFA werden und eine Laufbahnprüfung bestehen ...
Moin,
ich hab da auch eine Frage. Ich bin beordert und HG d.R. Im moment mach ich eine 8 wöchige Einzelübung. Muss man um eine Chance haben befördert zu werden eine bestimmte Anzahl an Übungstagen haben? Oder ist liegt das im Ermessen des Kommandeurs, oder wie verhält sich das?
Beste Grüße.
Eine bestimmte Zahl an Üb-Tagen muss sein (vom HG zum SG glaube ich 12 Tage).
Eine Garantie gibt es aber offensichtlich nicht - ich laufe trotz aller WÜ-Tage unbefördert rum.
Hat bei mir wohl was mit "Eignung, Leistung, Befähigung" zu tun ;D
Mehr sind das nicht? Die hab ich. Naja, mal schauen. Abwarten und Gelassenheit ausstrahlen. ;)
Also wenn ich die Sachen richtig im Kopf habe:
a) man muss beordert sein
b) man muss 12 WÜ/RDL-Tage haben
c) man muss eine entsprechende ATN haben
d) Eignung, Leistung, Befähigung...
e) die Stelle muss es hergeben (bei Mannschaften eigentlich kein Problem)
Soweit ich weiß zählen die Tage auch erst ab der Beorderung, nicht die vorher geleisteten, da bin ich aber nicht 100% sicher.
Zudem zählen DVAG etc nicht dazu, nur "richtige" WÜ, also jetzt RDL.
AFAIK DVAG zählen, wenn diese in der eigentlichen Verwendung durchgeführt werden.
Was ist mit Eignung, Leistung und Befähigung gemeint? ATN RettSan und MKF CE reichen doch dann oder? WÜ-Tage hab ich genug.
Zitat von: MMG am 19. September 2014, 15:57:38
AFAIK DVAG zählen, wenn diese in der eigentlichen Verwendung durchgeführt werden.
Also in dem Punkt meine ich wirklich sicher zu sein... DVAG-Tage zählen nicht, nach allem was ich weiß.
Zitat von: SBasti42 am 19. September 2014, 16:17:25
Was ist mit Eignung, Leistung und Befähigung gemeint?
Gute Führung, Leumund, Auftreten und Verhalten, allgemeine Sittlichkeit spielen da mit rein, nicht nur ATNs nach Aktenlage ;)
ZitatATN RettSan und MKF CE reichen doch dann oder? WÜ-Tage hab ich genug.
Wenn die ATN für den Dienstposten, auf dem Du beordert bist, passt.
Aber wie gesagt, das Vorliegen der formalen Voraussetzungen ist eine Sache, ob eine Beförderung tatsächlich erfolgt ist eine andere. Gerade bei Mannschaften, habe ich den Eindruck. Denn wer macht schon Aufstand wegen einem Pommes mehr oder weniger? ;)
Zitat von: MMG am 19. September 2014, 15:57:38
AFAIK DVAG zählen, wenn diese in der eigentlichen Verwendung durchgeführt werden.
Würde ich mit d'accord gehen, denkt man an den neuen ROA a.d.W., bei dem die Beföderung auch nach DVags anfällt. Auch, wenn es nicht die Regel ist.
Ich denk mal das ich das ich ganz gute Leistungen erbringe. Ich werd ja sehen was passiert. Wenn nichts passiert dann ist das so. ;)