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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: FragBras18 am 01. Juli 2014, 22:35:58

Titel: Sicherheitsüberprüfung - laufendes Verfahren
Beitrag von: FragBras18 am 01. Juli 2014, 22:35:58
Hi!
Mir ist eine Position in der Verteidigungsindudstrie angeboten worden. Ich möchte die Stelle annehmen, werde dazu aber einer Sicherheitsüberprüfung (vsl. SÜ 2) zustimmen müssen. Ich habe bisher keinerlei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen. Allerdings wurden vor ca. 3 Monaten meine Personalien von der Polizei aufgenommen, als ich mit zwei Bekannten lose Bruchsteine (für Einfassung von Beeten in einem Garten) von zwei frei zugänglichen Geländen entwendet habe. Wir haben die Steine zurückgebracht; somit ist kein Schaden entstanden. Allerdings war klar, dass die Steine jemanden gehörten bzw. einen Nutzen erfüllten. Bisher habe ich weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben dazu erhalten. Ich gehe aber davon aus, dass wegen Diebstahl ermittelt wird.
Meine Frage dazu lautet: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Sicherheitsüberprüfung negativ ausfällt, d.h. ein Sicherheitsrisiko festgestellt wird? (Für den Fall, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, erwäge ich, mich nicht auf die Stelle zu bewerben.)
Besten Dank vorab für Eure Einschätzungen!
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung - laufendes Verfahren
Beitrag von: miT am 01. Juli 2014, 23:53:00
Sekunde..... Ahgr.... Das Bild ist trübe.... Verschwommen.... Nein tut mit leid, diese Frage wird dir niemand beantworten können. Sollte es ein laufendes verfahren sein, was sich ja leicht herausfinden lässt, sehe ich einer zusage negativ entgegen, da die BW allgemein mit laufendem verfahren nichtmal einstellt soweit ich weiss. Aber auch das ist reine Spekulation.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung - laufendes Verfahren
Beitrag von: Pericranium am 01. Juli 2014, 23:56:51
Zitat von: miT am 01. Juli 2014, 23:53:00
Sekunde..... Ahgr.... Das Bild ist trübe.... Verschwommen.... Nein tut mit leid, diese Frage wird dir niemand beantworten können. Sollte es ein laufendes verfahren sein, was sich ja leicht herausfinden lässt, sehe ich einer zusage negativ entgegen, da die BW allgemein mit laufendem verfahren nichtmal einstellt soweit ich weiss. Aber auch das ist reine Spekulation.

Gelesen hast du das Eingangsposting schon, oder?
Da ist nirgends die Rede von einer Einstellung bei der Bundeswehr.
Es geht um eine Stelle in der Verteidigungsindustrie.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung - laufendes Verfahren
Beitrag von: Guido am 02. Juli 2014, 07:39:33
Um Klarheit zum Sachstand der Ermittlung zu bekommen vielleicht mal bei der Polizei / Staatsanwaltschaft nachfragen. Im Normalfall ist es eigentlich so, daß Sie ein Schreiben von der Polizei / Staatsanwaltschaft bekommen, wenn gegen Sie ermittelt wird.

MMn ist die ganze Geschichte wegen Minderschwere (nennt man das so?) im Sande verlaufen.

Zur eigentlichen Frage
ZitatMeine Frage dazu lautet: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Sicherheitsüberprüfung negativ ausfällt, d.h. ein Sicherheitsrisiko festgestellt wird?

Das wird wohl nur der AG festlegen. Wenn er die Geschichte als "Dummer-Jungen-Streich" auffasst und sonst nichts gegen Sie vorliegt, könnte es sein, dass es keine Probleme gibt.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung - laufendes Verfahren
Beitrag von: Tommie am 02. Juli 2014, 07:46:29
Zitat von: Guido am 02. Juli 2014, 07:39:33Das wird wohl nur der AG festlegen.

Diese Aussage ist dann vollkommener Schwachsinn, wenn es sich um eine Sicherheitsüberprüfung nach SÜG handelt! Dann legt der arbeitgeber nämlich exakt NICHTS fest, sondern der Ablauf und das Verfahren wird durch das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorgegeben! Und damit wäre auch sofort klar, dass bei einem laufenden Ermittlungsverfahren eben kein Abschlußbescheid erstellt werden kann und darf und somit eine Sicherheitsfreigabe (bei laufendem Ermittlungsverfahren!) nicht erfolgen darf!
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung - laufendes Verfahren
Beitrag von: Guido am 02. Juli 2014, 08:08:24
Zitat von: Tommie am 02. Juli 2014, 07:46:29
.....
Und damit wäre auch sofort klar, dass bei einem laufenden Ermittlungsverfahren eben kein Abschlußbescheid erstellt werden kann und darf und somit eine Sicherheitsfreigabe (bei laufendem Ermittlungsverfahren!) nicht erfolgen darf!

Hab das SÜG gerade gelesen, kann den Passus aber nicht finden!
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung - laufendes Verfahren
Beitrag von: Tommie am 02. Juli 2014, 08:35:43
Muss ja auch nicht zwingend im SÜG selbst stehen, oder ;) ? Wird wahrscheinlich in den Durchführungsbestimmungen für eine Sicherheitsüberprüfung stehen, denn Fakt ist, dass so lange keine SÜ erfolgreich abgeschlossen wird, so lange gegen den Kandidaten ermittelt wird! In dem Moment, wo er wahrheitsgemäß angibt, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft, wenn es denn so ist, ruht diese Sicherheitsüberprüfung entweder bis zur Einstellung des Verfahrens oder aber bis zur rechtskräftigen Verurteilung, die jedoch im Regelfalle zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos führt!

Hier sollte der Bewerber sich auf jeden Fall bei der Polizeidienststelle vergewissern, was da jetzt läuft! Ermittlungsverfahren ja oder nein ... ! Und wenn gegen ihn ermittelt wird, muss er das im entprechenden "Fragebogen" angeben, mit den oben erwähnten Konsequenzen!
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung - laufendes Verfahren
Beitrag von: Guido am 02. Juli 2014, 08:45:02
Zitat von: Tommie am 02. Juli 2014, 08:35:43
.....
Hier sollte der Bewerber sich auf jeden Fall bei der Polizeidienststelle vergewissern, was da jetzt läuft! Ermittlungsverfahren ja oder nein ... ! Und wenn gegen ihn ermittelt wird, muss er das im entprechenden "Fragebogen" angeben, mit den oben erwähnten Konsequenzen!

Genauso sehe ich das auch! Aber er htsannahme absieht, wenn er keine Erfolgsaussichten auf eine postive Ü2 hat.

Wäre toll, wenn er uns mal auf dem laufenden hält!
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung - laufendes Verfahren
Beitrag von: F_K am 02. Juli 2014, 08:52:12
ZitatIch habe bisher keinerlei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen.

Zitat... lose Bruchsteine (für Einfassung von Beeten in einem Garten) von zwei frei zugänglichen Geländen entwendet habe.

Was denn nun?
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung - laufendes Verfahren
Beitrag von: miT am 02. Juli 2014, 21:44:26
Zitat von: Pericranium am 01. Juli 2014, 23:56:51
Zitat von: miT am 01. Juli 2014, 23:53:00
Sekunde..... Ahgr.... Das Bild ist trübe.... Verschwommen.... Nein tut mit leid, diese Frage wird dir niemand beantworten können. Sollte es ein laufendes verfahren sein, was sich ja leicht herausfinden lässt, sehe ich einer zusage negativ entgegen, da die BW allgemein mit laufendem verfahren nichtmal einstellt soweit ich weiss. Aber auch das ist reine Spekulation.

Gelesen hast du das Eingangsposting schon, oder?
Da ist nirgends die Rede von einer Einstellung bei der Bundeswehr.
Es geht um eine Stelle in der Verteidigungsindustrie.

Ich habe mich vllt etwas doof ausgedrückt. Ich neinte das in richtung " der Bund stellt niemandem mit laufendem verfahren eine SÜ2 aus . Und als einziger vergleich den ich habe.... So war es gemeint