Hallo, nachdem ich in München die Eignung als Uffz bekam und meine gewünschte Stelle als Fluggerätmechaniker in Niederstetten noch frei war hab ich mich für 9 Jahre verpflichtet :)
Zu meiner wenigkeit: Ich werd am 3.12.2014 18 Jahre alt und werde direkt nach der Realschule zur Bundeswehr gehen, AGA fängt am 1.10 an.
Nun meine Fragen, wisst ihr ob ich in Niederstetten ausgebildet werde, also da wo ich dann auch eingesetzt werde oder wo anders ?
Die AGA geht ja 3 Monate und somit wäre sie Ende Dezember fertig, wie läuft das dann mit Weihnachten und Silvester ab ? :)
Werde ich in der AGA scharf schießen, den ich bin ja noch 17 und nicht volljährig ?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich als Fluggerätmechaniker in einen Auslandseinsatt muss, falls es relevant ist, ich werde, ao hieß es in München auf den NH-90 ausgebildet.
Wie sieht es den mit der Besoldung während der AGA aus?
Bekomm ich da genausoviel wie nach der AGA ?
Und was mich noch interessiert ist, ob ich vor meinem Dienstantritt noch Unterlagen bekomme auf denen steht wo ich genau am 1.10 hin muss usw ?
So das wars erstmal, denke aber es werden noch mehr Fragen aufkommen.
Danke vorab für eure Hilfe :)
Gruß Marcel
Manches können andere besser beantworten, aber ich versuche mal mein Glück bei dem, was ich weiß:
Zitat von: bohne96 am 02. Juli 2014, 12:59:12
Nun meine Fragen, wisst ihr ob ich in Niederstetten ausgebildet werde, also da wo ich dann auch eingesetzt werde oder wo anders ?
Sie bekommen in den ersten Wochen eine Übersicht über Ihren Werdegang, also wann Sie wo auf Lehrgang usw. gehen werden.
ZitatDie AGA geht ja 3 Monate und somit wäre sie Ende Dezember fertig, wie läuft das dann mit Weihnachten und Silvester ab ? :)
Ist in der Regel frei.
ZitatWerde ich in der AGA scharf schießen, den ich bin ja noch 17 und nicht volljährig ?
Ja werden Sie.
ZitatWie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich als Fluggerätmechaniker in einen Auslandseinsatt muss, falls es relevant ist, ich werde, ao hieß es in München auf den NH-90 ausgebildet.
Diese Frage können andere besser beantworten. Ob in naher Zukunft allerdings mit einem Auslandseinsatz wie Afghanistan noch zu rechnen ist, ist eher fraglich.
ZitatWie sieht es den mit der Besoldung während der AGA aus?
Bekomm ich da genausoviel wie nach der AGA ?
Man wird nach dem Dienstgrad besoldet. Dementsprechend bekommen Sie unabhängig von der AGA oder irgendwelchen Lehrgängen Ihren Sold.
ZitatUnd was mich noch interessiert ist, ob ich vor meinem Dienstantritt noch Unterlagen bekomme auf denen steht wo ich genau am 1.10 hin muss usw ?
Ja bekommen Sie.
Niederstetten ist m.E. Heer, müsste HFlRgt 30 sein.
Im Heer findet die Ausbildung in UA/FA-Btl statt. Eine reine Grundausbildung gibts da nicht.
Wenn die Heeresflieger im Einsatz sind, brauchen sie dort auch Mechaniker., von daher kann das durchaus mal passieren.
Wow, danke für die schnellen Antworten, dachte nicht das das so schnell geht, echt top! :)
Da ich mich nicht mit den ganzen Abkürzungen bei der Bundeswehr auskenne wäre es sehr nett wenn Sie mir sagen könnten was UA/FA-Btl heißt :)
UA = Unteroffizieranwärter
FA = Feldwebelanwärter
Google hilftEin wenig Eigenrecherche ist auch nicht verkehrt. So erspart man den Leuten im Forum Arbeit.
Was heißt das dann für mich wenn ich UA bin ? :)
Ich habe schon einiges gegoogelt dunstig, jedoch leider nie wirklich was brauchbares gefunden....
Sie scheinen sich ja wieder richtig mit Ihren zukünftigen Berufsbild auseinandergesetzt zu haben ... ::)
Ich habe mich durchaus sehr viel informiert, jedoch kamen in München einige Fragen auf, da mir von einen was anderes wie von einen anderen erzählt wurde
Dann verstehe ich das
Zitat von: bohne96 am 02. Juli 2014, 13:25:08
Was heißt das dann für mich wenn ich UA bin ? :)
aber nicht. Sie möchten Unteroffizier werden und sind dann Anwärter hierauf; was könnte das wohl heißen?! ???
Meine AGA ist in Füssen das weis ich schon, ich rede von der Ausbildung zum Fluggerätmechaniker :)
Lieber bohne:
- AGA im Sinne von AllGA - Allgemeiner Grundausbildung - gibt es nicht mehr, wird jetzt nur noch GA - Grundausbildung genannt.
- UA / FA im Heer machen aber keine GA, diese nehmen an einem Lehrgang teil, der diese Inhalte mit ausbildet.
- In den ersten Tagen / Wochen dieses UA / FA lehrganges werden Sie eine Lehrgangsplanung erhalten, da stehen dann Orte / Inhalte drauf.
Hmn komisch, den der Einplaner sagte mir ich habe meine Grundausbildung in Füssen und bin dort auch schon angemeldet
Wie heißt denn und wo wird denn die Stammeinheit sein?
Meine Stammeinheit wird in Niederstetten sein.
Und da ich ja dann eine Ausbildung machen werde frage ich mich ob diese in Niederstetten ist oder wo anders
Und wie heißt die Stammeinheit? Die hat doch wohl einen Namen?!
Und in Füssen ist btw die 2./FA/UA-Btl 3.
Is die FlGer NH 90, 5./TrspHubschrRgt 30 :)
Dann scheint es ja nun klar zu sein. Du wirst dem Heer angehören und unterliegst somit der dortigen Ausbildungssystematik.
Dein Dienstantritt wird in der 2./FA/UA-Btl 3 in Füssen sein und anschl. gehts in die 5./TrspHubschrRgt 30.
Okay, weil der Hauptmann in München meinte die Ausbildung ist nicht in Niederstetten.
ZitatIn den ersten Tagen / Wochen dieses UA / FA lehrganges werden Sie eine Lehrgangsplanung erhalten, da stehen dann Orte / Inhalte drauf.
... langsam begreife ich, warum manche eine FA Eignung nicht erhalten können.
Alles klar danke :)
Hallo, mir sind noch ein paar Fragen aufgekommen :)
Und zwar: Wie läuft das mit der Reisebeihilfe ab ?
Wann ist man Trennungsgeld berechtigt und spielt das für mich eine Rolle?
Sind immerhin circa 320km einfach von daheim
Zahlt man als minderjähriger auch für Unterkunft und Verpflegung ?
Und wie ist das mit der Bahncard 50?
Hab gelesen man bekommt die Hälfte bezahlt, kann man das vor seinem Dienstantritt regeln, das wäre ja sinnvoll, den ich denke nicht das bis zun 2ten Wochenende in der AGA der Antrag usw durch is.
Falls es relevant für die Fragen ist, ich bin wie im Text zu lesen minderjährig :)
Um trennungsgeldberechtigt zu sein, braucht man einen eigenen anerkannten Hausstand. Grob gesagt, eine Wohnung mit Mietvertrag, der auf dich läuft.
Auch als Minderjähriger muss man essen und schlafen und zahlt also auch Verpflegung und Unterkunft.
In den Bestimmungen zur BahnCard heißt es:
Den Zuschuss in Höhe der Hälfte des jeweiligen Preises der BahnCard 2. Klasse für ein Jahr erhalten
- SaZ bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6
- verheiratete SaZ der Besoldungsgruppe A 7 bei Entfernungen zwischen Dienst- und Wohnort von mindestens 200 km
Du kannst da vorher nichts beantragen, weil du kein Soldat bist, also nicht antragsberechtigt. Du wirst dir dann die Bahncard 50 selbst kaufen und sie später abrechnen können. Du bekommst ja immerhin ein SaZ Gehalt, das ist nicht gerade nur ein Taschengeld.
Alles klar, Dankeschön für die schnellen Antworten :)
Gruß Marcel