Werte Kameraden,
ich bin Mobbeordert und lege zivil gerade mein DLRG Rettungsschwimmen ab. Gibt es grundsätzlich eine Möglichkeit, die Kosten dieses Kurses (30 Euro Kurs + 45 Euro SanKurs ErsteHilfe) über die BW/meine Einheit (teilweise) erstatten zu lassen?
MkG
Nein.
Auch wer als aktiver Soldat das Rettungsschwimmerabzeichen in Kursform erwerben möchte, muss die Kurs-Kosten selbst tragen. Gff. müssen auch noch die Eintrittsgelder für das Hallenbad bezahlt werden, wenn die nicht schon in der Kursgebühr enthalten sind! Warum sollten diese Kosten für einen Reservisten, der ja nur eine weitere Bandschnalle an seinem Dienstanzug tragen möchte, erstattungsfähig sein ;) ?
Da die Bundeswehr den EEH-A ausbildet,den eh jeder Soldat machen muss und der auch für Reservisten angeboten wird und der auch zivil als Ersthelferkurs anerkannt wird,werden diese Kosten schon gar nicht erstattet.
Die anderen Kosten werden wegen fehlender dienstlicher Notwendigkeit auch nicht erstattet.
Gleiches gilt für zivil abgelegtes Sportabzeichen, Kosten fürs Fitnessstudio, Kosten für zivile Marschveranstaltungen sofern man nicht dienstlich daran teilnimmt et.
Munitionskosten für nichtdienstliche Kaliber? ???
Ich denke mal nicht, denn jeder Soldat bekommt doch seine STAN-Waffe, damit auch die dienstlich gelieferte Munition. Wäre mir neu, daß man, wenn man mit der eigenen Waffe schießt, die Munition bezehlt bekommt...
Ja; aber der Reservist guckt in die Röhre und muss sich selbst wehrhaft machen. ;D Außerdem möchte man ja auch einmal etwas Abwechslung und nicht immer nur die STAN-Waffen schießen. Schließlich bildet man sich in seiner Freizeit weiter und da darf das Notwendige auch Freude bereiten. :)
Und diese Freude wächst direkt proportional zum Kaliber der verwendeten Waffen ;D ?
@Der Reservist
Mach es doch andersherum, ich habe bei der Wasserwacht meinen aktuellen Befähigungsnachweis für den EH-A vorgelegt und brauchte daher keinen erste Hilfe Kurs zu machen.
45 Euro gespart..... ;D