Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
Vorl. Diensteintritt zum 01.10.14.
Die Auflage um aus dem vorl. Diensteintritt einen "festen" DE zu machen wird Anfang August erfüllt.
Nun könnte es sein, dass das Schreiben zum Diensteintritt welches dem AG vorgelegt werden muss erst im Sep. eintrifft.
Unter Berücksichtigung meiner Kündigungsfrist von 30 Tagen bin ich in diesem Fall für eine fristgerechte Kündigung zu spät dran.
Da es sich beim Arbeitsplatzschutzgesetz aber um keine Kündigung im klassischen Sinne handelt, weiß ich nicht wie es sich hier mit der Frist verhält.
Kann mir jemand Auskunft geben ?
Sollten sie SAZ sein ist noch interessant zu wissen ob sie in den Truppendienst oder den Fachdienst mit höherem dstgrd eingestellt werden.
Hallo Swobby,
SAZ 12 im Truppendienst.
Dann solltest Du ein halbes Jahr Probezeit haben und während dieser Zeit greift dann auch das ArbPlSchG. Also nicht kündigen, sondern mit Verweis auf eben dieses Gesetzt dem AG die Aufforderung zum Dienstantritt vorlegen und das war es dann. Das Arbeitsverhältnis erlischt dann nach den 6 Monaten wenn Du bei der Bw bleibst.
Hallo Muegge75,
danke für die Antwort. Aber wie sieht es mit dem Zeitpunkt des Vorlegens der Aufforderung aus ?
Gibt es da Fristen gegenüber dem AG ?
Das sollte dann schon recht zeitnah nach Zugang des Schreibens, also unverzüglich, erfolgen.
Genau so sagt es es das Gesetz aus. Also nicht kündigen, sondern unverzüglich dem AG vorlegen.
Du bekommst mit der Aufforderung zum Dienst, ein Merkblatt mit dem hinweis. Kopier das teil markier den Abschnitt Arbeitsplatzschutzgesetz und werf es deinem AG auf dem Tisch. Das muss unverzüglich nach Aushändigung dir gegenüber getan werden. Und Allerspätestens 4 wochen vor dienstantritt.