Moin.
Ein kamarad und ich wollen den CE machen .
man sagte uns wenn wir im März 2014 den B kurz gemacht haben , koennen wir 5 Monate später den CE machen nun kommt sie und sagt NEIN es gibt nix .
kann sie dies einfach .
oder sollen wir zum Spieß und dort nachoeren?
und noch etwas habt ihr gehoert das Manschafter die bis 2017 sind keine Verlängerung bekommen ?? Wuerd gern auf SatZ 8 aufstocken .
danke schon mal
soll das nen Witz sein?
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf CE, nur wenn das der Dienstposten erfordert. Also ja kann er.
Ihr Hauptfeldwebel kann ihnen natürlich verbieten auf den CE zu gehen, wenn sie auf keinem Dienstposten sitzen der einen solchen benötigt. Sie können ja im zivilen auch nicht darauf bestehen auf den Stablerführerschein zu gehen wenn sie kassierer sind ohne Lagertätigkeit. Das ist für den Dienstherren ein unnützer Kostenfaktor, welchen man dann jetzt einfach ablehnt.
"Verbieten" kann sie das nicht; nur ohne entsprechenden Dienstposten wird von der KpFührung natürlich kein Lehrgang angefordert.
Wenn der Lehrgang aber angefordert und verfügt ist (Voraussetzung: entsprechender Dienstposten und Tauglichkeit, s. o.!) kann die Frau HptFw daran nichts ändern.
Der einzige Einfluss, den die Dame hat, ist in der TEFhr-Besprechung zu sagen, dass sie den Soldaten nicht auf den Lehrgang schicken möchte; aus welchen Gründen auch immer. Dem kann dann der Chef folgen oder auch nicht.
Bewahren wir erstmal Ruhe - einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen gewissen Lehrgang gibt es wohl nicht.
Selbst wenn der Dienstposten CE "fordern" sollte, können dem dienstliche Gründe entgegenstehen.
Wer verlängern möchte, der Stelle einen Antrag, der wird dann beschieden. Es gibt TSKs, die so "früh" tatsächlich keine Verlängerungen machen.
Zitat
und noch etwas habt ihr gehoert das Manschafter die bis 2017 sind keine Verlängerung bekommen ?? Wuerd gern auf SatZ 8 aufstocken .
Dann stellen Sie einen
schriftlichen Antrag. Der muss bearbeitet werden und Sie haben einen Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid - inklusive Rechtsbehelfbelehrung.
Zitat von: kai86 am 04. Juli 2014, 09:57:00und noch etwas habt ihr gehoert das Manschafter die bis 2017 sind keine Verlängerung bekommen ?? Wuerd gern auf SatZ 8 aufstocken .
Je nach TSK kann das so sein, ja. Über welche sprechen wir denn?
Was mie noch einfiel ...:
... und zwar ierzu
Zitatnun kommt sie und sagt NEIN es gibt nix .
Hat sie einen Grund genannt? Mir würden da nämlich ohne langes Überlegen etliche objektive Gründe einfallen, warum Sie (derzeit) nicht auf CE gehen können.
Zitat von: Ralf am 04. Juli 2014, 12:21:43
Zitat von: kai86 am 04. Juli 2014, 09:57:00und noch etwas habt ihr gehoert das Manschafter die bis 2017 sind keine Verlängerung bekommen ?? Wuerd gern auf SatZ 8 aufstocken .
Je nach TSK kann das so sein, ja. Über welche sprechen wir denn?
Nach Inaugenscheinnahme der alten Beiträge (Danke für den Wink mit dem Zaunpfahl KlausP) bist du in der Lw.
Und damit stimmt auch die Aussage, dass grundsätzlich solche WVs von Msch mit DZE bis 2017 derzeit einer Einzelfallentscheidung Kdo Lw bedürfen.
Habt ihr überhaupt genug Fahrpraxis?
Außerdem müsste man schauen, was der neue Zentralerlass zum Thema Kraftfahrwesen zu den Mindestabständen zwischen den Lehrgängen sagt.
Evtl ist eurer HptFw auch aufgefallen, dass ihr schon mit kleinen Autos so grottig fahrt, dass sie euch nicht auf den CE lassen will.
also halblang bitte .
ich hab meinen führerschein schon seit 10 jahren. und das unfallfrei
sie lässt mich die britsche. mit zur stube nehmen damit ich morgens alle holen kann .
also so schlecht kann ich net sein .
Und, hat sie nun einen Grund genannt oder hat sie nicht? Falls nein, haben Sie gefragt?
Zitat von: kai86 am 04. Juli 2014, 19:45:53
also halblang bitte .
ich hab meinen führerschein schon seit 10 jahren. und das unfallfrei
sie lässt mich die britsche. mit zur stube nehmen damit ich morgens alle holen kann .
also so schlecht kann ich net sein .
Es wird geduldet, dass der 5 Sitzer aus Gründen der Bequemlichkeit eingesetzt wird, damit die Kameraden nicht von der Unterkunft zum Arbeitsplatz zu Fuß müssen? Gibt es keine KasBefehle mehr, wo der Betrieb von DienstKfz ausschließlich innerhalb der Liegenschaften nur in befohlenen Einzelfällen geduldet wird? Dass die Praxis anders aussieht, ist mir schon klar. Der Fahrzweck auf dem Fahrauftrag ist sicher auch sehr schwammig "Personen und MatTransport im StO-Bereich".
Wurde das Wort "Luftwaffe" überlesen?! ;D So kennt man die doch....
Ey.... Jetzt mal gaaanz langsam!
Zitat von: leedrag am 05. Juli 2014, 11:03:33
Ey.... Jetzt mal gaaanz langsam!
Stimmt. Es muss richtig "Lustigwaffel" heissen. So viel Zeit muss sein ... 8)