Auf "bundeswehr.de" gibt's aktuell einen Bericht über eine Frau Oberstleutnant, die das dt. KFOR-Kontingent verwaltet. Ihr Alter hat mich überrascht, denn sie ist 32 Jahre alt. Irgendwo meine ich gelesen zu haben, die Beförderung zum Oberstleutnant könne frühestens (!) 12 Jahre nach der Beförderung zum Leutnant erfolgen, und diese wiederum frühestens 3 Jahre nach Eintritt.
In diesem Fall hätte die Betreffende mit 17 Jahren eintreten und dann sämtliche Beförderungen in der Mindestzeit erhalten haben müssen. Ist ja nicht unmöglich - trotzdem: Kommt das häufig vor oder ist sie da die absolute Ausnahme?
Allerdings wird auch erwähnt, dass sie ansonsten Referentin im Ministerium ist. Gelten für solche Posten andere Regeln? Oder stimmt es schlicht nicht, was ich gelesen habe?
Was macht die Dame denn genau, meine letzten beiden Kommandeure in Prizren waren beide Oberst.
Kann es sein das die Dame Zivilistin in Unifrom ist und nach ihre Besoldungsgruppe die Uniform bzw. den Dienstgrad Oberstleutnant bekommen hat?
Als Neckermann (z.B. mit Promotion und Berufsefahrung) ist das theorisch möglich. Denke aber mal, dass es sich hier um die Psychologin handelt - die haben meist StOffz-DG.
Eine Psychologin verwaltet aber kein Kontigent, was aber eventuell die Kameraden in der Wehrverwaltung machen und dort ist der Führer auch Stabsoffizier.
Die Dame ist von der Wehrverwaltung, steht auch im Bericht:
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYzBCsIwEET_KGkEEb1ZiiCKBxG0Xsq22YbFdlO2W3vx400FZ2Au82bs0yYzvCmAUmTo7MOWDe3q2dSzRzOqIOlLAFtFE2Ri30FANq3AhFwRVx6lSvgQRROmo70vn2nbREZdUpGVUgYBjfIju6WZRFJjyNsyc0XuNtlf7rM9X06H29qtimN-tUPf77_92Lfr/Sie ist Juristin und im höheren Dienst, also höchstwahrscheinlich Oberregierungsrätin (1. Beförderungsamt nach Eintritt). Das ergibt dann im Einsatz den Oberstleutnant (beide sind A14).
Ist kein Hexenwerk: mit 19 aus der Schule, ca. 7 Jahre bis zum zweiten Staatsexamen und dann eben bei der WVerw. Da muss man sich nicht einmal hetzen.
Nach Durchlesen des Artikels stellen sich mir aber schon Fragen auf:
Wer als klassischer Reservist in den Einsatz geht, muss ein buntes Sammelsorium an Lehrgängen im Vorfeld absolvieren (EAKK/ZAEAKK, nSAK, evtl. Fachlehrgänge/Einweisungen etc.) - die Kameraden der Wehrverwaltung, die (vermutlich) mit einem zeitweiligen DG entsprechend ihrer (zivilen) Besoldung ausgestattet werden, brauchen das nicht? Oder habe ich den Artikel falsch interpretiert - denn da steht nur was von der zweiwöchigen ASA?
Neben der zweiwöchigen ASA absolvieren auch die "verkleideten Zivilisten" aus der Einsatzwehrverwaltung eine EAKK-Ausbildung, die drei Jahre gültig bleibt und sich mit dem Ende des Einsatzes um drei Jahre verlängert, und vor JEDEM Einsatz eine ZA EAKK! Ggf. sind weitere Ausbildungen nachzusteuern, bevor man in den Einsatz kann, z. B. nSAK, etc. ...
So isses. Hängt damit zusammen, dass diese Kameraden im Einsatz spezielle Aufgaben haben.
Die Vorausbildung für die Wehrverwaltung ist allerdings nicht unumstritten und führt im Einsatz regelmäßig zu Problemen.
Ich hatte auch schon Probleme mit diesen "verkleideten Zivilisten2, als wir "damals(TM)" in Horb am Nil noch ZA EAKK ausgebildet haben!
Zitat: "Ich bin nur in der Einsatzwehrverwaltung, ich mach das ganze Kasperlestheater nicht mit! ich brauch das nicht!" (Regierungsobersekretärin mit Konfektionsgröße 46/48 vor dem Einschleusen in den "Bunker"). Ich: "Entweder Sie bewegen sich da jetzt rein, oder ich schleife Sie auf der Stelle zum KpChef, lasse Sie vom Lehrgang ablösen und dann können Sie sich den Einsatz dorthin stecken, wo die Sonne niemals hin scheint!" Sie: "Aber ich brauche doch das Geld so dringend!" Ich: "Dann kann ich Ihre Weigerung an dieser Stelle nicht wirklich nachvollziehen! Wenn Sie bei "Drei!" jetzt nicht zumindest auf dem Weg da rein sind, wird´s wohl ziemlich eng werden!"