Ich hatte einmal darum gehört, dass der Arbeitsplatz während des Ableisten eines Dienstes erhalten werden muss.
Also, dass der Arbeitgeber einen nach dieser Zeit (ähnlich wie bei Schwangerschaft) auf einen gleichwertigen Posten wieder einstellen muss.
Gilt dies immernoch?
(wenn es denn wahr ist :D )
Und gilt das auch für einen FWDL 23?
Ich danke schon einmal für die Antworten.
Ja, für FWDL gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz immer noch. Was da drin steht, weiss Onkel Google.
Vielen Dank :-)