Hallo,
weiss nicht wo ich die Frage hätte sonst stellen sollen.Es ist ja so ,dass Gräber im Normalfall nach 20-30 Jahren umgegraben werden,um Platz für neue zu schaffen.Kriegsgräber aus den Weltkriegen dagegen bleiben erhalten.Ich wollte mal wissen,ob im Einsatz gefallene Soldaten eigentlich als Kriegsgräber erhalten bleiben?Kann mir vorstellen,dass es ein Thema ist,auf das Soldaten ungern angesprochen werden,aber hat mich einfach interessiert und hab mir gedacht,dass man es hier im Forum evt weiss.
Die Rechtsgrundlage für Kriegsgräberstätten sollte das II. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen sein. Da fallen die Gräber der im Einsatz Gefallenen wohl nicht darunter.
Ok kurz und prägnant ,war alles drin was ich wissen wollte
Na ja, ich kenne selbst ein Ehrengrab der Bundeswehr für einen Gefallenen, das wird komplett durch die Bundeswehr bezahlt und auch nicht umgegraben. Siehe hier:
Fürsorge in Todesfällen in einer besonderen Auslandsverwendung
Aus dem obigen Link:
Zitat3. Anlage und Pflege der Gräber
Das zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) mietet einen ortsüblichen Begräbnisplatz (grundsätzlich Reihengrab) für die ortsübliche Liegezeit und sorgt für die Grabpflege während der Liegezeit.
ZitatBisher werden die in Friedenseinsätzen Gefallenen überführt und auf Kosten der Bundeswehr beerdigt sowie die Grabstelle, je nach Satzung für 25 oder 30 Jahre, bezahlt. Für die Grabpflege sind jedoch allein die Angehörigen zuständig. Selbstverständlich hat die Familie das Recht zu entscheiden, wo die Gefallenen beerdigt werden sollen, und selbstverständlich hat sie das Vorrecht, sich um das Grab zu kümmern. Falls die Familie dazu jedoch nicht in der Lage ist oder es wünscht, sollte der Staat diese Aufgabe auf Dauer übernehmen.
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/gastkommentar-ehrengraeber-fuer-deutsche-soldaten/1549210.htmlZitatDer Autor ist Präsident des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge und Präsident a. D. des Berliner Abgeordnetenhauses.
Das ist ja bisher kein Widerspruch: Das Grab des Gefallenen wird nach den Regelungen des Soldatenversorgungsgesetzes übernommen. Eine Kriegsgräberstätte wie gefragt und in den Genfer Konventionen beschrieben ist es dadurch noch nicht.
Genau! ich wollte mit der Verlinkung des Artikels auch nur demonstrieren, dass sich darüber sogar schon der Präsident des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge Gedanken gemacht hat.
Ich denke, die Kernfrage des TE war, ob die Gräber gefallener Bw-Soldaten "ewig" bleiben dürfen (wie Kriegsgräber aus den WK z.B.) oder der üblichen Zeitbeschränkung unterliegen, und laut o.g. Links ist letzteres der Fall.