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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Goda am 08. Juli 2014, 12:51:46

Titel: Frage zu Übergangsgebührnissen
Beitrag von: Goda am 08. Juli 2014, 12:51:46
Moin Kameraden,

ich, SAZ 08, mit DZE 30.09.14 beginne ab dem 01.08 ein duales Studium.

Nun meine Frage zu den Übergangsgebührnissen (Ja, ich rede noch mit dem BFD, wollte mir trotzdem eine Meinung einholen...)

Ich erhalte in den Monaten Aug + Sept 100% Bezüge plus Ausbildungsvergütung (701€ Brutto) in LST-Klasse IV, ist das korrekt?

Was ist dann ab dem 01.10.14 ...
90% + Ausbildungsvergütung (701€ Brutto) in LST-Klasse IV?

Greift der maximale monatliche Hinzuverdienst auch in der Ausbildung?

Wenn ja, müsste ich dann dem Unternehmen mitteilen, das ich max. 295,73 € Netto hinzuverdienen kann, da es meiner Rechnung nach, mehr Sinn macht ?!

Und wenn es so ist, kann man das im Lauf ändern? also die ersten beiden Jahre 75% + max. Hinzuverdienst und im letzten Jahr tauschen auf 90%+ LST IV
   
1. Jahr
75%   1554,16
Brutto 701   476,73 
   2030,89

2. Jahr
75%   1.554,16
Brutto 781    529,19
   2083,35

3.Jahr
75%   1.554,16
Brutto 905   610,65
   2164,81



90%   1.795,87            
   295,73            
   2091,60            



Villt kann mir ja jemand helfen  ::)