Hallo
Fange zum 1.10 in Kastellaun zum Kraftfahrer ce an für 4 Jahre.
Meine Frage ist nun, kann mir einer sagen was man verdient wärend und nach der Grundausbildung ?
Oder ist der Verdienst gleich ?
Danke für eure Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Rene
Die Besoldung bei SaZ richtet sich immer nach dem Dienstgrad und der zugeordneten Besoldungsgruppe, egal ob GA oder nicht.
Ok super danke . Was ist den so normal ?
Habe abgeschlossene Berufsausbildung !
Mit freundlichen Grüßen
Sie werden mit Besoldungsgruppe A 3, Erfahrungsstufe 1 eingestellt, Ihr ziviler Berufsabschluss ist in Ihrem Fall dafür belanglos. Wenn Sie Zahlen wissen wollen, müssen Sie mal nach "Besoldungstabelle Bund 2014" googeln.
Also bekomme ich in der Grundausbildung auch das volle Gehalt ?
Zitat von: KlausP am 10. Juli 2014, 16:56:59
Die Besoldung bei SaZ richtet sich immer nach dem Dienstgrad und der zugeordneten Besoldungsgruppe, egal ob GA oder nicht.
Ist das geistig so schwierig aufzufassen? Zumal die Frage hier auch wöchentlich auftaucht.
~1700€ fürn Single auf die Hand ab 2015. - um es einfach mal hinzuschreiben, denn das passiert nicht wöchentlich ;)
Warum les ich beim vorbei scrollen am Thema eigentlich immer "Gewalt bei der Grundausbildung"? Ich kanns mir nicht erklären...
Dankeschön
Zitat von: elec am 10. Juli 2014, 18:40:28
~1700€ fürn Single auf die Hand ab 2015. - um es einfach mal hinzuschreiben, denn das passiert nicht wöchentlich ;)
Warum les ich beim vorbei scrollen am Thema eigentlich immer "Gewalt bei der Grundausbildung"? Ich kanns mir nicht erklären...
Eher 1,6 :P Wobei ich mich immer frage, ob nur mir damals vom Sozialdienst erklärt worden ist, mit wie viel ich rechnen kann
Ich hab das schon mehrfch in verschiedenen Threads zu diesem Thema geschrieben, deshalb auch hier noch mal (man gönnt sich ja sonst nix ::)):
Der Abschlag richtet sich an den zu erwartenden Bezügen der Besoldungsgruppe des Soldaten aus und wird etwa auch in dieser Höhe gezahlt. Die tatsächliche Berechnung erfolgt aber eben erst dann, wenn der Verwaltung alle notwendigen Unterlagen vorliegen.. Deshalb kann es im ersten Monat der regulären Zahlung zu (geringen) Nachzahlungen oder zu Rückforderungen kommen.
Zitat von: KlausP am 31. Juli 2014, 11:48:17
Ich hab das schon mehrfch in verschiedenen Threads zu diesem Thema geschrieben, deshalb auch hier noch mal (man gönnt sich ja sonst nix ::)):
Der Abschlag richtet sich an den zu erwartenden Bezügen der Besoldungsgruppe des Soldaten aus und wird etwa auch in dieser Höhe gezahlt. Die tatsächliche Berechnung erfolgt aber eben erst dann, wenn der Verwaltung alle notwendigen Unterlagen vorliegen.. Deshalb kann es im ersten Monat der regulären Zahlung zu (geringen) Nachzahlungen oder zu Rückforderungen kommen.
Der TE wollte wissen, ob die Dienstbezüge in der Grundausbildung und allem danach die selben sind
Nein, sind sie nicht! Denn manch der Grundausbildung ändert sich bekanntlich nicht nur der Dienstgrad, sondern auch die besoldung von A3 auf A3Z ;) !