Liebe Forumsmitglieder,
In der 37/10 steht zwar das ab einer Übungsdauer von 2 Wochen (12 Tage) gleich 1 Jahr ist.
Gilt das nur für ein WÜ oder kann man so viele wie möglich machen in einem Jahr um schneller die silberne /goldene zu erhalten ( Silber= 5 Jahre; Gold = 10 Jahre).
Mindestens 12 tage im Jahr gelten als Anrechnungsjahr. Ob du nun 12 Tage oder 3 Monate im Jahr übst, ist hierbei unerheblich.
Wenn Sie in einem Kaldenderjahr 12 oder mehr Tage RDL abgeleistet haben, zählt dieses Kaldenderjahr als ein Jahr im Sinne der geforderten Jahre für die nächsthöhere Stufe! Ein Jahr ohne RDL zählt dem entsprechend nicht und ein Reservist, der in einem Kalenderjahr 180 Tage wehrübt hat auch nur ein Jahr für die nächste Stufe erworben und nicht 15 Jahre ;) ! Demnach müssen für die nächsthöere Stufe auch mindestens die entsprechenden Kalenderjahre, die ein aktiver Soldat dafür benötigt, erbracht sein.
Kurzfassung: Nur diejenigen Kalenderjahre, in denen der Reservist 12 oder mehr Tage RDL hatte, zählen als ein Dienstjahr für die nächsthöhere Stufe eines Tätigkeitsabzeichens!
Danke für das schnelle Ergebnis.
Frage hierzu. Wird die BfD-Zeit mit gerechnet? Die 10 Jahre werden ab wann gerechnet? Erreichen 7-Stufe oder ab Beginn der Verwendung? Danke.
Nein - weil in aller Regel ja keine Tätigkeit in der AVR mehr.
Selbst die Ausbildung zur 7 zählt.
Also ab dem Zeitpunkt an dem man die Planstelle besetzt. Danke.
Nein, nicht ab dem Zeitpunkt der Planstellenbesetzung, sondern ab dem ersten Tag des ATN-Erwerbs für die Verwendung der Höhe 7, also ab dem ersten Tag des UL!