Moin moin,
ich habe von meinem Einplaner ein Blatt mit meinen Grunddaten z.B Wann und wo meine Grundausbildung stattfindet bekommen. Unter anderem steht dort auch das die geforderte Sicherheitsstufe 5 beträgt. Kann mir jemand sagen was das genau bedeutet ?
Danke im Voraus !
Da steht definitiv 5
Was soll das bedeuten wenn in dem Gesetzt nur von 4 Sicherheitsstufen die Rede ist ?
Wieso rufen sie nicht einfach an und fragen nach ?
Weil es Foren wie dieses gibt bei denen man Fragen kann.
Bevor man anruft.
Bei dieser Sicherheitsstufe handelt es sich um eine Art "Signierziffer", die letztendlich für eine bestimmte Art der Sicherheitsüberprüfung (SÜ) steht! Laut gesetz gibt es exakt drei (und keine vier ;) !) Stufen der SÜ, die gemeinhin als "Ü1" (einfache Sicherheitsüberprüfung), "Ü2" (erweiterte SÜ) und "Ü3" (erweiterte SÜ mit Sicherheitsermittlungen) bezeichnet werden. Hier kommen dann noch, speziell im Bereich der Luftwaffe und bei sonstigen hochwertigen Objekten, die entsprechenden Sabotageschutz-Überprüfungen dazu, so dass wir eine Ü1 SabSchutz, eine "normale" Ü1, eine "kombinierte Ü1" ("normal" plus SabSchutz), eine Ü2 SabSchutz, eine "normale" Ü2, eine "kombinierte" Ü2 ("normal plus SabSchutz), etc. ....
Laut Auskunft eines Einplaners an einem mir gut bekannten Karrierecenter müsste die "Sicherheitsstufe 5" einer "kombinierten" SÜ2 (einschließlich Sabotageschutz!) entsprechen! Eine detailierte Liste der Signierziffern hat aber auch der Einplaner nicht, weil diese Ziffern sich aus der ensprechenden Schlüsselung der Stelle im SAP ergeben!
Für den TE ist letztendlich wichtig, dass hier noch Post kommen wird bezüglich einer anstehenden Sicherheitsüberprüfung. Dort ist dann schon das richtige angekreutz ;) ! Einfach Bogen ausfüllen gemäß beiliegender "Gebrauchsanweisung", bei Rückfragen ans KarrC wenden, und ... alles wird gut ;D !
Super Antwort :)
Danke dir !!
LG
Nene Tommie- die mit ner Ü5 sind die ganz geheimen.
Also schon damals im Studium hat unser RechsMedProf behauptet, dass jedes Land ganz geheime Spezialkräfte gibt. Nene, nicht das KSK, das kennt ja jeder . Welche die noch geheimer sind und von denen keiner weiss.
Ne im Ernst: Mach dir mal keinen Kopp. Es gibt eben die drei Sicherheitsstufen und SAP hat das wahrscheinlich wieder irgendwie übersetzt wie Tommie schon erklärt hat.
Zitat von: ulli76 am 14. Juli 2014, 17:25:12Also schon damals im Studium hat unser RechtsMedProf behauptet, dass jedes Land ganz geheime Spezialkräfte gibt.
Hat er wieder am Formalin geschnüffelt, was ;D ?
Zitat von: ulli76 am 14. Juli 2014, 17:25:12
Nene Tommie- die mit ner Ü5 sind die ganz geheimen.
Also schon damals im Studium hat unser RechsMedProf behauptet, dass jedes Land ganz geheime Spezialkräfte gibt. Nene, nicht das KSK, das kennt ja jeder . Welche die noch geheimer sind und von denen keiner weiss.
Glaubst Du denn ernsthaft, dass die "Bundesmonopolverwaltung für Branntwein" irgendetwas anderes als eine Tarnorganisation sein könnte?
Tier 1, Baby!
8)
Jetzt bekommen die Linken die hier mitlesen wieder feuchte Träume.
Ich freue mich schonauf die entsprechende kleine Anfrage.
" 2002
Zusammenlegung der beiden "Fettinstitute" " ;D ;D ;D ;D ;D
Da gibt es dann 7 + 5 Seiten zu bearbeiten und Freunde an zu rufen ob man die angeben darf/kann. Die Ehefrau muss auch mit Angaben herhalten.
Habe Spaß gerade hinter mir.
Jo, dann viel Spaß beim Warten ;) ! Aktuelle Zeiten für SÜ 1 (Erstüberprüfung) ca. 4 bis 6 Monate! SÜ 2 (Erstüberprüfung) ca. 8 bis 12 Monate, Wiederholungsüberprüfung ca. 6 Monate! SÜ 3 nicht unter 1 Jahr ...
Stand: Abgelaufene Kalenderwoche!
Wie lange ist eine Prüfung gültig?
Meine letzte Ü2 war Sommer 2010 abgeschlossen. Benötige nun wieder Ü2.
Da ich noch keine Unterlagen in den letzten 2 Monaten erhalten habe, denke ich dass die Ü2 noch gültig ider oder?
5 Jahre.
Findet man aber auch in Wiki.
@ FmUffz:Eine SÜ 2 "verliert" zunächst einmal nie "von alleine" die Gültigkeit! Es kann lediglich durch eine Auflage festgestellt werden, dass nach einer gewissen Zeit, also z. B. nach drei oder nach fünf Jahren eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten ist. Weiterhin gilt für alle Sicherheitsüberprüfungen der § 17, Absatz 1, SÜG:
Zitat"(1) Die Sicherheitserklärung ist dem Betroffenen, der eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, in der Regel alle fünf Jahre erneut zuzuleiten und im Falle eingetretener Veränderungen vom Betroffenen zu ergänzen."
Das heißt aber lediglich, dass der Bogen, den Sie ausgefüllt haben, als die Sicherheitsüberprüfung eingeleitet wurde, aktualisiert und angepasst wird und alle "Ereignisse" der letzten fünf Jahre (z. B. Einsatz, etc.) nachgetragen werden.
Lediglich für die "Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 10 SÜG (aka "SÜ 3"!) gilt der § 17, Absatz 2 SÜG:
Zitat"(2) Bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten nach § 10 ist in der Regel im Abstand von zehn Jahren eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten. Im übrigen kann die zuständige Stelle eine Wiederholungsüberprüfung einleiten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse dies nahelegen. Das Verfahren bei der Wiederholungsüberprüfung entspricht dem der Erstüberprüfung; die mitwirkende Behörde kann von einer erneuten Identitätsprüfung absehen. Die Wiederholungsüberprüfung erfolgt nur mit Zustimmung des Betroffenen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, und mit der Zustimmung seines Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten, falls er einbezogen wird."