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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: hasdenteufelchen am 17. Juli 2014, 09:00:01

Titel: Auch eine Frage zum Thema Wiedereinsteller habe ich!!!!
Beitrag von: hasdenteufelchen am 17. Juli 2014, 09:00:01
Hallo, nun verfolge ich das Thema hier Wiedereinstellung zurück zur Bw.
Meine Frage nun: Wenn ein ehemaliger Soldat auf Zeit wiedereingestellt wird, ( zum 16. jeden MOnats )! wann bekommt er sein Erstes Gehalt?
Nur anteilsmäßig oder komplett?
Titel: Antw:Auch eine Frage zum Thema Wiedereinsteller habe ich!!!!
Beitrag von: KlausP am 17. Juli 2014, 09:05:27
Zitat von: hasdenteufelchen am 17. Juli 2014, 09:00:01
Hallo, nun verfolge ich das Thema hier Wiedereinstellung zurück zur Bw.
Meine Frage nun: Wenn ein ehemaliger Soldat auf Zeit wiedereingestellt wird, ( zum 16. jeden MOnats )! wann bekommt er sein Erstes Gehalt?
Nur anteilsmäßig oder komplett?

Ist die Frage wirklich ernst gemeint? Das kann ich gar nicht glauben.

Warum sollte er für den ganzen Monat bezahlt werden wenn er nur den halben Monat Soldat ist?

Im Übrigen hätte man diese Frage auch in dem anderen Thread stellen können.  ::)
Titel: Antw:Auch eine Frage zum Thema Wiedereinsteller habe ich!!!!
Beitrag von: baumtalent am 17. Juli 2014, 09:34:10
Sonderzeichen sind keine Rudeltiere!!
Titel: Antw:Auch eine Frage zum Thema Wiedereinsteller habe ich!!!!
Beitrag von: Martin N. Canaris am 17. Juli 2014, 11:21:04
soviel ich weiss von damals und auch von anderen beispielen bekommen sie nach wiedereinstellung, d.h. ein paar tage danach anteilsmäßig 1.200 eur.
rest dann mit den nächst kommenden bezügen.
möge mich einer berichtigen wenn ich falsch liege.
Titel: Antw:Auch eine Frage zum Thema Wiedereinsteller habe ich!!!!
Beitrag von: wolverine am 17. Juli 2014, 11:24:23
Sie haben aber schon gelesen, dass er nur einen halben Monat Dienst leistet?
Titel: Antw:Auch eine Frage zum Thema Wiedereinsteller habe ich!!!!
Beitrag von: Martin N. Canaris am 17. Juli 2014, 11:31:06
stimmt ui dann bin ich echt überfragt :(
Titel: Antw:Auch eine Frage zum Thema Wiedereinsteller habe ich!!!!
Beitrag von: KlausP am 17. Juli 2014, 11:58:44
Trotzdem wird es auch in diesem Fall nur eine Abschlagszahlung geben, weil die Daten ja erst einmal in SAP eingegeben werden müssen. Und das kann endgültig erst nach der Berufung in das Dienstverhältnis erfolgen.
Titel: Antw:Auch eine Frage zum Thema Wiedereinsteller habe ich!!!!
Beitrag von: Iceman81 am 17. Juli 2014, 12:35:28
Ist die Abschlagszahlung eigentlich Brutto oder Netto?
Titel: Antw:Auch eine Frage zum Thema Wiedereinsteller habe ich!!!!
Beitrag von: wolverine am 17. Juli 2014, 12:36:07
Warum sollten Sie auf Einkünfte keine Steuern zahlen?! :o
Titel: Antw:Auch eine Frage zum Thema Wiedereinsteller habe ich!!!!
Beitrag von: KlausP am 17. Juli 2014, 12:38:45
Zitat von: Iceman81 am 17. Juli 2014, 12:35:28
Ist die Abschlagszahlung eigentlich Brutto oder Netto?

Sie wird spätestens mit der ersten regulären Besoldungszahlung nach Vorliegen aller besoldungsrelevanten Angaben nachversteuert.
Titel: Antw:Auch eine Frage zum Thema Wiedereinsteller habe ich!!!!
Beitrag von: Iceman81 am 17. Juli 2014, 13:21:00
Zitat von: wolverine am 17. Juli 2014, 12:36:07
Warum sollten Sie auf Einkünfte keine Steuern zahlen?! :o

Das habe ich nicht behauptet :D

Ging nur darum ob man Brutto XYZ bekommt und nach Steuern auf die 1200 € Netto, kommt oder ob es 1200 € Brutto sind die dann noch versteuert werden.

Aber so wie ich Klaus verstehe bekommt man wohl die 1200 € Brutto und erst zum Tag X wird nachversteuert und man bekommt zeitgleich den Rest.
Titel: Antw:Auch eine Frage zum Thema Wiedereinsteller habe ich!!!!
Beitrag von: BulleMölders am 17. Juli 2014, 13:48:50
Man bekommt "Geld auf die Hand".
In der Abrechnung sieht das dann folgendermaßen aus.

Brutto                 2000
./. Steuer              300
Netto                  1700
./. Bereits erhalten 1200
---------------------------
Restbetrag             500

So oder so ähnlich wird sich das in der Abrechnung darstellen. Wobei die Begriffe und Zahlen natürlich anders sein können.