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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: Gast987 am 17. Juli 2014, 10:12:21

Titel: Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit
Beitrag von: Gast987 am 17. Juli 2014, 10:12:21
Hallo,

meine Freundin und ich sind beide Soldaten bei der Marine, dementsprechend sind wir auch ab und an mal mit der Fregatte unterwegs.

Nun haben wir beide auch einen Kinderwunsch und wollt gern mal wissen ob sich da hier jemand auskennt wie das ist, wenn beide Soldaten sind. Ist es denn überhaupt möglich eine kleine Familie zu gründen und des öfteren mal zu Hause zu sein? Wie sieht es mit der Elternzeit aus oder wenn der Geburtstermin ist? Wird man da vom Dienst freigestellt? Kann man sich auf die gleiche Fregatte versetzen lassen oder ist es sogar eher unratsam wenn beide Soldaten sind?

Danke schon mal!  ;)
Titel: Antw:Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit
Beitrag von: miguhamburg1 am 18. Juli 2014, 10:15:24
Als Soldaten unterliegen Sie denselben gesetzlichen Bestimmungen was die Mutterschutz, Elternzeit etc. anbelangt wie jeder andere Bürger dieses Landes auch.

Jetzt kommen die Besonderheiten des Dienstes. Eine festgestelte und gemeldete Schwangerschaft führt sofort dazu, dass die Borddienstverwendungsfähigkeit Ihrer Freundin erlischt und sie auf einen Landdienstposten versetzt wird. Wenn Sie dann weiterhin Besatzungsangehöriger einer schwimmenden Einheit bleiben, kommt es darauf an, welche Dienstvorhaben für dieses Schiff geplant sind, ob Sie regemäßig oder öfter zu Hause sein können. In der Werftliegezeit oder bei längeren Aufenthalten im Heimathafen wird dies sicher möglich sein. Wenn Ihr Schiff zur See fährt oder im Einsatz ist, wird dies sicher nicht möglich sein. Natürlich wird Ihr DV an Bord bemüht sein, das Sie zum vorgesehenen Geburtstermin zu Hause sein können.
Titel: Antw:Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit
Beitrag von: uwebaer am 25. Juli 2014, 14:11:29
schwierig wirds auf jeden Fall! Kenne Freunde, die das so durchgezogen haben... Aber ich für mich würde das nicht wollen.
Titel: Antw:Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit
Beitrag von: Cally am 31. Juli 2014, 13:57:03
@miguhamburg1

Heißt das, dass die Bordverwendungsfähigkeit nach Ablauf der Elternzeit nicht wieder möglich ist?
Titel: Antw:Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit
Beitrag von: miguhamburg1 am 31. Juli 2014, 14:14:09
Nein, das heißt es nicht, wie kommen Sie darauf? Ich schrieb lediglich, dass eine Schwangerschaft bei einer Frau sofort zum Entzug der Borddienstverwendungsfähigkeit führt und sie auf einen Dienstposten an Land kommandiert/versetzt wird. Wenn sie denn nach Geburt, Mutterschutz und ggf. Elternzeit wieder zur See fahren will (und dies auch realistisch möglich ist!), kann sie einen Versetzungsantrag zurück an Bord stellen und wird erneut auf Borddienstverwendungsfähigkeit untersucht.
Titel: Antw:Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit
Beitrag von: Altrec am 31. Juli 2014, 14:21:14
Hier gibt es auch noch einige Informationen von Ulli:
Infos zur sanitätsdienstlichen Versorgung