Hallo,
Ich brauche bitte mal einen Rat. Ich bin jetzt zurzeit SAZ 4 in der Mannschaftslaufbahn ich möchte da mir die Bundeswehr sehr zusagt gerne in die Feldwebellaufbahn wechseln. Das Problem ist das ich aber für eine intrigierte Dienststelle geplant bin und dieses Jahr nur auf Lehrgänge war ist es richtig das somit ein Laufbahnwechsel aussgeschlossen ist und ich meinen Dienstposten 4 Jahre besetzen muss und erst dann den Antrag Stellen kann und er bewilligt werden kann?
Danke für alle Antworten
Auch wenn ich mich jetzt in Personalangelegenheiten nur bedingt aus kenne denke ich das sie den Anzrag jeder Zeit stellen könne. Wird dieser positiv entschieden und weisen sie ihre Eignung nach werden sie vom integrierten Dienstposten abgelöst und in die Fw Ausbildung eingesteuert.
Fakt ist, dass integrierte Verwendung und Laufbahnausbildung nicht zusammen passen und auch nicht zusammen möglich sind! Entweder Sie wollen in die integrierte Verwendung, oder Sie wollen einen Laufbahnwechsel, der eine vorherige Testung an einem Karrierecenter erfordert, so lange Sie nicht noch vom letzten Test eine gültige Eignung für die gewünschte Laufbahn haben!
Vielleicht sollten Sie sich daher zuerst darüber klar werden, was Sie wirklich wollen ;) ?
Trotzdem kann er den Antrag jederzeit stellen und der Rest ist Sache des Stellungnehmenden und der PersBearbeiter.
Oh, sicher, davon wollte ich ihn ja gar nicht abhalten! Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es vorher vielleicht wichtig sein könnte, sich im klaren über das zu sein, was man dann wirklich haben will, bevor man den Antrag stellt, zu dem ich ihn explizit ermuntere!
Um irgendwo irgendetwas zu erreichen sollte man immer wissen wohin man eigentlich möchte. Sonst steht man wohlmöglich am Ende da, wo man überhaupt nicht hinwollte.
Aber einen Antrag auf Förderung kann man immer stellen und die Zuständigen werden das nach besten Wissen ermöglichen.
Das kann dazu führen, dass sich die Ausbildung verzögert oder sogar gänzlich abgebrochen werden muss. Spätestens hierzu muss der Antragsteller noch einmal sein Einverständnis erklären.